STAATSM1NISTER1UM DES 1NNER1M Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS24-0141.51/7826 ^Dresden, -sA . November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3048 Thema: Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive Abschiebecamps Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 7. August 2015 wurde der Sächsische Ministerpräsident Stanislaw Tillich im MDR sinngemäß so wiedergegeben, dass es in Chemnitz eine Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive geben sollte. (Umgangssprachlich: ,Abschiebecamp') Zweck der Einrichtung solle der schnelle Vollzug der absehbaren Ausreiseverpflichtung abgelehnter Asylbewerber, insbesondere aus den Balkanländern, sein." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Teile der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz und ihrer Außenstellen sind für die Unterkunft für Asylbewerber mit geringer BleibePerspektive vorgesehen? Frage 2: Welche Veränderungen in den bestehenden Liegenschaften der Erstaufnahmeeinrichtung Chemnitz und ihrer Außenstellen sind für die Nutzung als Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive nötig? Frage 3: Wann wird die Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive in ihrer Funktion arbeitsfähig sein und sind bis dahin Teilschritte der Inbetriebnahme/Umnutzung geplant? Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str.2 01097 Dresden Telefon *49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: STAATSM11MISTER1U1U DES INNEWi Freistaat SACHSEN Aufgrund des anhaltenden ^ustromes von Flüchtlingen und der Vermeidung von Obdachlosigkeit genießt die Schaffung von Unterkünften für alle Asylbewerber oberste Priorität. Deshalb gibt es bisher keine spezialisierte Nutzung von Teilen der Erstaufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive. Die Zielstellung wird aber weiter verfolgt. Frage 4: Wie findet derzeit die Koordination der Abschiebungen zwischen den beteiligten Behörden statt und welche Verbesserungen sind durch den Betrieb einer Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive zu erwarten? Die Zentrale Ausländerbehörde ist zuständig für die Abschiebung. Zur Vorbereitung einer Abschiebung erfolgt eine Abfrage bei den unteren Ausländerbehörden zu etwaigen Abschiebungshindernissen und Duldungsgründen und ggf. eine Abfrage bei der Staatsanwaltschaft. Die Durchführung der Abschiebung erfolgt in Abstimmung und mit Amtshilfe der Landespolizei. Durch die Einrichtung einer Unterkunft für Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive ist mit einer Beschleunigung des Abschiebungsverfahrens zu rechnen. Frage 5: Wie viele Mitarbeiter welcher Behörden sind derzeit mit der Koordination von Abschiebungen befasst? (Bitte aufschlüsseln nach Behörde, überwiegende Tätigkeiten im Bereich Abschiebung/Vollzug der Ausreise und gelegentliche Tätigkeiten im Bereich der AbschiebungA/ollzug der Ausreise.) In der Landesdirektion Sachsen, Zentrale Ausländerbehörde, sind derzeit 13 Personen für die Prüfungen im Zusammenhang mit der Vollzugsvorbereitung der Abschiebung und drei Personen für die Organisation der Abschiebung zuständig. Weitere neun Personen /nehmen Arbeitsaufgaben zur Passbeschaffung war. Darüber hinaus nehmen sächs^sche/Polizeibeamte in Vollzugshilfe Aufgaben im Zusammenhang mit Abschiebungi &n w^hr. Die Anzahl der dazu eingesetzten Beamten beurteilt sich nach der Lage des Einzälfalls. Mit fteunölichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-11-09T13:41:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes