SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTU S Postfach 10 09 10 I 01 079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Klaus Tischendorf, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3053 STAATSM1N1STER1UM FÜR KULTUS Thema: Qualität der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In dem der sächsi - schen Regierungsbildung zugrundeliegenden Koalitionsvertrag zwischen CDU und SPD heißt es: ,Die Koalitionspartner werden die Qualität der Aus-, Fort- und Weiterbildung pädagogischer Fachkräfte für die frühkindliche Bildung (u.a. zur Inklusion) entsprechend der gestiegenen Anforderungen weiter ausbauen. Gleichzeitig werden wir in Zusammenarbeit mit den Universitäten die frühkindliche Bildungsforschung anregen. Wir werden die Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern evaluieren und die Kapazitäten entsprechend dem Bedarf auch an staatlichen Fachschulen ausbauen. ", Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchen qualitativen Vorgaben erfolgt derzeit die Ausbil - dung von Erzieherinnen und Erziehern in Freistaat Sachsen? Bundeseinheitliche Regelungen enthält die Rahmenvereinbarung über Fachschulen (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002), die in der Schulordnung Fachschule (FSO) umgesetzt ist. Im Lehrplan der Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik , werden verbindliche Ziele der Ausbildung als Handlungskompetenzen laut Qualifikationsprofil in vollständigen beruflichen Handlungen beschrieben und dadurch klare Vorgaben erteilt, die durch ebenfalls verbindliche Mindestinhalte der Ausbildung ergänzt werden. Der derzeit noch gültige Lehrplan aus dem Jahre 2008 tritt überarbeitet zum Schuljahr 2016/2017 in Kraft. Seite 1 von 3 Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141 .50-60/3053/2 Dresden, jp . November 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS 5j SACHSEN Durch das Sächsische Bildungsinstitut wurden ergänzende "Handlungsempfehlungen zur Gestaltung der berufspraktischen Ausbildung" erarbeitet. Damit wird sowohl den Lehrkräften der Fachschule als auch den Fachkräften der Einrichtungen, in denen die Fachschülerinnen und Fachschüler ihre berufspraktische Ausbildung absolvieren, ein Orientierungsrahmen gegeben, um den vielfältigen Anforderungen des komplexen sozialpädagogischen Handeins gerecht zu werden . Frage 2: Wie wird die Einhaltung der qualitativen Vorgaben laufend kontrolliert, welche Konsequenzen haben Verstöße gegen die Vorgaben? Die Einhaltung der qualitativen Vorgaben in der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern wird durch die Sächsische Bildungsagentur in Form von Schulbesuchen überprüft . Zudem unterstützen die Fachberater für den Bereich Sozialwesen die Sächsische Bildungsagentur bei der Kontrolle und Beratung der Schulen. Sofern Verstöße bei der Umsetzung der Stundentafel bzw. Nichtbeachtung der Fachschulordnung festgestellt werden, kommt es zu konkreten Auflagen durch die Sächsische Bildungsagentur. Die Durchführung einheitlicher schriftlicher Prüfungen sowie deren Evaluation bilden zugleich einen Maßstab für die Qualitätssicherung der Ausbildung. Frage 3: Welche Voraussetzungen müssen Bildungseinrichtungen erfüllen, um Erzieherinnen und Erzieher ausbilden zu können und gibt es dabei Unterschiede zwischen privaten und staatlichen Schulen? Träger einer Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, müssen nachweisen, dass sie sowohl personell als auch sächlich in der Lage sind, den Anforderungen des Lehrplans gerecht zu werden. Dies gilt für Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft gleichermaßen. Frage 4: Welche Qualifikationen müssen Lehrkräfte haben, um Erzieherinnen und Erzieher ausbilden zu können und gibt es dabei Unterschiede zwischen Lehrkräften an privaten und an staatlichen Schulen? Lehrkräfte, die an einer Fachschule, Fachbereich Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik , unterrichten, müssen in der Lage sein, die in den Zielen des Lehrplans formulierten beruflichen Handlungskompetenzen zu vermitteln. Lehrer für das Höhere Lehramt an berufsbildenden Schulen in der beruflichen Fachrichtung Sozialpädagogik bieten die besten Voraussetzungen dafür. Bei Lehrpersonal, das über einen universitären Abschluss als Diplomsozialpädagoge (mit pädagogischer Zusatzqualifikation) verfügt, ist ebenfalls regelmäßig davon auszugehen, dass alle Lernfelder des berufsbezogenen Bereichs unterrichtet werden können . Dies schließt nicht aus, dass für einzelne Teile und Lernfelder der Ausbildung Lehrkräfte die Qualitätsansprüche erfüllen, auch wenn sie über andere als die genannten Abschlüsse verfügen. Der Einsatz von geeignetem Personal obliegt der Schulleitung . Durch die Sächsische Bildungsagentur wird im Rahmen von qualitätssichernden Maßnahmen geprüft, ob das Personal für den jeweiligen Einsatz geeignet ist. Dies gilt gleichermaßen für Schulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS ~SACHSEN Frage 5: Welche individuellen Aufnahme- und Zulassungs kriterien gibt es für die Erzieherinnenausbildung und gibt es dabei Unterschiede zwischen privaten und an staatlichen Schulen? Die Aufnahmevoraussetzungen sind im § 74 Schulordnung Fachschule geregelt. Diese Regelungen gelten gleichlautend sowohl für öffentliche Fachschulen als auch für Fachschulen in freier Trägerschaft. Mit freundlichen Grüßen 4ti,rU/K Brunhild Kurth Seite 3 von 3 2015-11-11T15:42:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes