Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3066 Thema: Investitionsprogramm Straßeninfrastruktur des Bundesverkehrsministeriums Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Das Bundesverkehrsministerium erteilte allein in diesem Jahr mit einem Volumen von 2,7 Mrd. Euro für 72 Projekte die Freigabe für Straßeninfrastrukturmaßnahmen . In Sachsen wurde nur 1 Baumaßnahme in Höhe von 14 Mio. Euro berücksichtigt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche sächsischen Projekte sind für den neuen Bundesverkehrswegeplan angemeldet? Die für den neuen Bundesverkehrswegeplan sind auf der Internetseite des (http://www.verkehr.sachsen.de/8512.html). angemeldeten Maßnahmen SMWA veröffentlicht Frage 2: Welche Prioritätenliste hat Sachsen für diese Projekte erstellt ? Die für den Freistaat wichtigen Maßnahmen wurden im Ergebnis eines umfangreichen Abstimmungsprozesses mit den Landkreisen angemeldet. Die Prioritäten setzt allein der Bund im Ergebnis seines bundeseinheitlichen Bewertungsverfahrens . Frage 3: Wie weit ist der Planungsstand der Bundesstraßen, die im Bundesverkehrswegeplan verankert werden sollen? Bitte die Bauvorhaben einzeln aufzählen mit Planungsstand. Dazu wird auf die Drucksache 6/2957 verwiesen . Seite 1 von 2 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 62-1053/35/17 Dresden , 1 3. NOV, 2015 Zert ifikat seit 2006 audlt bcrufundfa mll ic Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle : Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3 , 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fü r verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 4: Welche fertig geplanten Straßenbauprojekte werden in Sachsen vorgehalten , um schnell auf solche o.g. Investitionsprogramme vom Bund zu reagieren? In den vergangenen Jahren konnte für die Vorhaben des Freistaates Sachsen die Finanzierung und Ausführung zeitnah zur Erlangung des Baurechts gesichert werden . Infolge dessen hat sich kein Realisierungsrückstau , wie in vielen anderen Bundesländern , eingestellt. Ein Vorhalten von Projekten in Erwartung etwaiger Investitionsprogramme des Bundes ist nicht zielführend , wenn die Finanzierung im Rahmen der jährlichen Straßenbaupläne des Bundes erfolgen kann. Frage 5: Was wird im Verkehrsministerium dafür getan, dass die Projekte fertig geplant sind, wenn diese für den Bundesverkehrswegeplan angemeldet werden? Der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen weist zwei generelle Dringlichkeiten aus, den Vordringlichen und den Weiteren Bedarf. Ein uneingeschränktes Planungsrecht und Anspruch auf Einstellung in den Straßenbauhaushalt besteht nur für Maßnahmen des Vordringlichen Bedarfs. Nahezu alle Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs des Bedarfsplanes 2004 sind realisiert oder in Planung. Derzeit befinden sich etwa 40 Vorhaben des Bedarfsplanes 2004 in Planung bzw. im Bau. Der Freistaat Sachsen unterstellt für diese Vorhaben zunächst weiterhin eine vordringliche Einordnung in den neuen Bedarfsplan sowie zum Zeitpunkt der Baurechtsherstellung die zeitnahe Sicherung der Finanzierung durch den Bund . Neu angemeldete und derzeit noch im Weiteren Bedarf eingeordnete Maßnahmen können erst beplant werden, wenn eine entsprechende vordringliche Einordnung durch den Gesetzgeber erfolgt ist. Im Einzelfall hat der Bund für bereits in Planung befindliche Ausbauvorhaben eine Bedarfsplanrelevanz festgestellt und eine Anmeldung gefordert (z. B. B 175 Ausbau westlich Glauchau) . Um einen gewissen Planungsvorlauf zu ermöglichen, wurde im letzten Bedarfsplan erstmalig die Kategorie „Weiterer Bedarf mit Planungsrecht" geschaffen. Für ausgewählte Maßnahmen, z. B. B 169 Salbitz - A 14 oder Abschnitte der B 87n hat der Freistaat daher auch bereits mit den Planungen begonnen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-11-16T12:59:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes