STAATSMIN1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCMSE1M Der Staatsminlster SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.92; Dresden,, 2015 November Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3068 Thema: Finanzielle Vergütung für geleistete Mehrarbeitsstunden bei der sächsischen Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: In den Dresdner Neuesten Nachrichten vom 29.09.2015 ist zu lesen: "Weil viele Polizeibeamte ihre Überstunden aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht mehr abfeiern können, wird der Freistaat die Mehrarbeit erstmals bezahlen. 'Ein Freizeitausgleich ist in diesem Jahr nicht zu schaffen', sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU) gestern in Dresden, 'deshalb können die Beamten ihre Überstunden auch vergütel bekommen.' [...] Inzwischen sind es 93.000, die jeweils mit 15 bis 18 Euro vergütet werden sollen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften können sich Beamte und Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei Mehrarbeitsstunden bzw. Uberstunden finanziell vergüten lassen? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten und Tarifbeschäftigten!) Die Vergütung von Mehrarbeitsstunden von Beamten richtet sich nach § 95 Abs. 2 des Sächsischen Beamtengesetzes in Verbindung mit § 60 des Sächsischen Besoldungsgesetzes in Verbindung mit der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung zur Regelung von Erschwerniszulagen sowie einer Vergütung für geleistete Mehrarbeit. Die Vergütung von Überstunden für Tarifbeschäftigte ist in den §§ 7 und 8 im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) geregelt. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi .Sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnllnien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTiRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wonach bemisst sich die Höhe der Vergütung für geleistete Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden bei den Beamten und Tarifbeschäftigten der sächsischen Polizei und aus welchem Haushaltstitel des Landeshaushaltes werden diese vergütet ? (Bitte aufschlüsseln nach Beamten und Tarifbeschäftigten!) Die Mehrarbeit wird im Titel 422 41 und die Überstunden im Titel 428 03 veranschlagt. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 3: Unter welchen Voraussetzungen können sich Beamte und Tarifbeschäftigte der sächsischen Polizei die geleisteten Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden finanziell vergüten lassen und wie viele Beamte und Tarifbeschäftigte haben in den Monaten Juni bis September 2015 von dieser Möglichkeit für jeweils wie viele Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden und in welcher finanziellen Höhe Gebrauch gemacht? (Bitte aufschlüsseln nach Monaten, Dienststellen, Revieren, Beamten und Tarifbeschäftigten!) In den Monaten Juni bis September 2015 wurden weder Mehrarbeitsstunden noch Überstunden vergütet. Im Übrigen wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen. Frage 4: Wie viele Mehrarbeitsstunden bzw. Überstunden von Beamten bzw. Tarifbeschäftigten (ler sächsischen Polizei sind im Jahr 2015 aufgrund welcher Rechtsvorschrifffen verfallen? (Bitte aufschlüsseln nach Dienststellen, Revieren, Beamten und Tärifbeschäftigten!) . !. /.... .... . . .". Es siftd wieder Mehrarbeitsstunden noch Überstunden verfallen. Mit ffeunjdlichen Grüßen MaTkus Ulbig, Seite 2 von 2 2015-11-17T08:36:16+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes