2014/38880 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 10 05 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Zschocke, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/307 Thema: Lagerung von radioaktiven Abfällen im Kernforschungszentrum Rossendorf Sehr geehrter Herr Präsident, Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 Poststelle© smul.sachsen.de* Ihr Zeichen PD 2-2012 Pa/Ho Ihre Nachricht vom 21. November 2014 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) Z-0141.50/19/4748 Dresden, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Gemäß Medienberichten lagern im Kernforschungszentrum Rossendorf insgesamt 618 Kubikmeter radioaktive Abfälle, bei denen im Jahr 2010 korrodierte Gebinde und 2011 Roststellen an Fässern festgestellt wurden.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Das Kernforschungszentrum Rossendorf wurde am 31. Dezember 1991 aufgelöst. Auf dem Gelände des ehemaligen Kernforschungszentrums Rossendorf wurden zwei Vereine gegründet - das Forschungszentrum Rossendorf e. V. (nunmehr Helmholtz-Zentrum Dresden-Rossendorf) und der Verein für Kernverfahrenstechnik und Analytik Rossendorf e. V. (VKTA). Die Staatsregierung geht davon aus, dass sich aufgrund der genannten 618 Kubikmeter fester radioaktiver Abfälle die Fragen auf die konditionierten Abfallprodukte und Endlagergebinde des Zwischenlagers Rossendorf (ZLR) des VKTA beziehen. Im Jahr 2010 wurde kein korrodiertes Abfallgebinde im ZLR festgestellt. Seite 1 von 3 Jetzt schalten ß ft p r *y;* * * ? \ ^ ff? vHKv Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente D2014/38880 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 1: Wie haben sich die Mengen welchen nuklearen Abfalls aus Bereichen und Bundesländern seit 2008 verändert? Im ZLR werden die bei dem Rückbau der kerntechnischen Altanlagen des ehemaligen Zentralinstituts für Kernforschung der Akademie der Wissenschaften der DDR anfallenden festen radioaktiven Abfälle gelagert. Seit dem Jahr 2008 hat sich die Menge an konditionierten Abfallprodukten und Endlagergebinden um 481 Kubikmeter erhöht. Weiterhin können feste radioaktive Abfälle der Landessammelstelle des Freistaates Sachsen für radioaktive Abfälle (LSN), die zur Einlagerung in ein Bundesendlager vorgesehen sind, in das ZLR zwischengelagert werden. Seit dem Jahr 2012 steht ein Endlagergebinde im ZLR (siehe Drs. 6/306). Einlagerungen von radioaktiven Abfällen aus anderen Bundesländern sind nicht genehmigt. Frage 2: In welcher Art erfolgt die Lagerung? Die Lagerung der festen radioaktiven Abfälle erfolgt in Fässern verschiedener Größe, in Abschirmbehältern verschiedener Materialien, in konradgängigen Containern sowie in Frachtcontainern. Darüber hinaus lagern verpackte Großkomponenten im ZLR. Frage 3: Welche Mängel bei der Lagerung von denen eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt ausgehen kann, traten bisher auf? Bei der Lagerung traten bisher keine Mängel auf, von denen eine Gefahr für Gesundheit und Umwelt ausgehen können. Frage 4: Welche Konsequenzen wurden aus den bisher aufgetretenen Mängeln gezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Frage 5: In welcher Form werden alle Umstände der Lagerung regelmäßig und umfassend auf Sicherheit überprüft? Das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft führt als zuständige Genehmigungsbehörde regelmäßige Aufsichten durch. Alle für das ZLR bestimmten Abfallgebinde werden einer Eingangskontrolle unterzogen. Jährlich findet bei den im Stapelverband des ZLR einsehbaren Abfallgebinde eine äußere visuelle Prüfung statt. Freistaat SACHSEN welchen Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN Der Betreiber ist verpflichtet, an den Abfallgebinden im Abstand von fünf Jahren eine Wiederkehrende Prüfung (WkP) unter Hinzuziehung eines Sachverständigen durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen % Thomas Schmidt Seite 3 von 3