SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 0 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 6/3070 Thema: Änderungen am E-Health-Gesetz Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Position hat dabei die Sächsische Staatsregierung im Bundesrat eingenommen bzw. wie war ihr Abstimmungsverhalten? Zu dem Abstimmungsverhalten der Sächsischen Staatsregierung wird auf die von der Vertretung des Freistaates Sachsen beim Bund im Internet veröffentlichte Abstimmungsliste zu TOP 19 verwiesen (http://www.landesvertretu ng. sachsen. de/download/landesvertretung/20 15- 07-10-Abstimmungsverhalten_SN_935_BR-Sitzung.pdf). 2. Sieht die Sächsische Staatsregierung die durch den Bundesgesetzgeber beabsichtigte "zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte (zum Beispiel Notfalldaten, Medikationsplan, elektronische Arzt- und Entlassbriefe) zu unterstützen " nunmehr durch den Gesetzentwurf umgesetzt? Die zügige Einführung nutzbringender Anwendungen der elektronischen Gesundheitskarte ist mit dem Gesetzentwurf beabsichtigt. Dazu werden insbesondere die Regelungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch in § 31 a SGB V (Medikationsplan) neu aufgenommen. Des Weiteren werden Anreize für die Leistungserbringer zur zügigen Umsetzung geschaffen. 3. Sieht die Sächsische Staatsregierung die durch den Bundesgesetzgeber beabsichtigte Umsetzung des Zieles "die Telematikinfrastruktur mit ihren Sicherheitsmerkmalen als die zentrale Infrastruktur für eine sichere Kommunikation im Gesundheitswesen zu etablieren und sie für weitere Anwendungen im Gesundheitswesen und für weitere Leistungserbringer, z. B. in der Pflege, zu öffnen" nunmehr durch den Gesetzentwurf umgesetzt? ~SACHsEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 IhrZeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 35-0141 .51-15/663 Dresden, "8 . November 2015 Hausanschrift Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 o 01097 Dresden www.sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Ja, mit dem Gesetzentwurf vom Juni 2015 ist geplant, die Telematikinfrastruktur zu öffnen und weiterzuentwickeln. Mit der Öffnung sollen perspektivisch auch weitere Leistungserbringer , wie die Angehörigen nichtapprobierter Gesundheitsberufe (zum Beispiel im Bereich der Pflege) die Telematikinfrastruktur nutzen können. 4. Hat jeder Patient das Recht, die medizinischen Daten seiner Gesundheitskarte einzusehen und sie ggf. auch wieder löschen zu lassen und auf welche Weise wird das Prinzip der Freiwilligkeit dabei gewahrt? Mit der Neuregelung in § 291a SGB V (Elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur ) werden der Spitzenverband Bund der Krankenkassen; die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer , die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie die für die Wahrnehmung der wirtschaftlichen Interessen gebildete Spitzenorganisation der Apotheker verpflichtet, die für die Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte und ihrer Anwendungen erforderliche interoperable und kompatible Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsstruktur zu schaffen. Bei den dafür erforderlichen technischen Systemen und Verfahren ist auch die Barrierefreiheit für den Versicherten zu gewährleisten. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-11-20T12:17:51+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes