Sächsisches Staatsministerium für Wi rtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3071 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Minijobber: bezahlter Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „ Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) stellte durch eine Befragung (deutschlandweit) fest, rund 35 Prozent der Minijobber erhalten keinen bezahlten Urlaub, ohne dass ein rechtlich zulässiger Grund dafür vorliegt. Von den Betrieben sagen etwa 15 Prozent ohne Angabe eines rechtlichen Grundes, dass ihre Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen. Bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall liegen die Anteile bei rund 46 bzw. rund 21 Prozent." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Minijobber sind im Freistaat Sachsen beschäftigt (bitte durchschnittliche Jahresangaben ab 2010)? Im März 2015 waren in Sachsen rd . 226.400 Menschen geringfügig beschäftigt (letzte verfügbare Angabe). Im Jahresdurchschnitt 2014 lag die Zahl der Minijobber bei knapp 245.400 Personen. Die Entwicklung der geringfügigen Beschäftigung ab 2010 kann folgender Übersicht entnommen werden : Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1 053/43/20 Dresden, 1 9. NOV. LU l:l , ... Zertifik at se it 2006 audlt berufundfamllic Hausanschrift : Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung· Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7 , 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie fü r verschlüsselte elektronische Dokumente. 2010 2011 Gerinqfüqiq Beschäftiqte 252.517 247.432 davon ausschließlich geringfügig 203.817 196.612 Beschäftigte im Nebenjob geringfügig 48.700 50.820 Beschäftiqte Quelle: Bundesagentur für Arbeit, eigene Berechnungen 2012 246.727 192.709 54.018 STAATSMINlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 2013 2014 249.494 245.380 192.139 186.465 57.355 58.915 Vorläufige Angaben am Arbeitsort; Jahresdurchschnitt aus Quartalswerten berechnet ~SACHsEN Frage 2: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung zur sozialen Absicherung (Urlaub und Krankheit) der in Sachsen beschäftigten Minijobber? Geringfügig Beschäftigte (Minijobber) befinden sich in einem vollwertigen Arbeitsverhältnis mit allen arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten, die auch im Normalarbeitsverhältnis gegeben sind. Hinsichtlich des Anspruchs auf bezahlten Urlaub sowie Entgeltzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall gibt es keine Sonderreglungen, diese liegen allein im sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Verschiedene Studien weisen auf die verstärkt bei geringfügig Beschäftigten (Minijobbern) auftretende Nichtgewährung von Arbeitnehmerrechten hin 1, zuletzt die genannte Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB). 2 Spezifisch auf Sachsen bezogene Erhebungen bzw. Erkenntnisse liegen nach den bekannten Studien nicht vor. Frage 3: Sieht die Sächsische Staatsregierung irgendeine Verantwortung dafür, dass die arbeitsrechtlichen Kenntnisse der Beschäftigten, aber offensichtlich auch der Arbeitgeber verbessert werden müssten? Die genannte Studie des IAB weist auf die Bedeutung des Vorhandenseins von Mitarbeitervertretungen hin. Denn die Frage zum bezahlten Urlaub wird nach dieser Untersuchung häufiger korrekt beantwortet, wenn es im Betrieb einen Betriebs- oder Personalrat gibt. Die Staatsregierung wirbt gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden und den Gewerkschaften für die Ausweitung der Tarifbindung im Freistaat Sachsen und unterstützt die Arbeit der Betriebs- und Personalräte. Ein weiterer großer Schritt hin zu mehr Transparenz und besserer Kontrolle der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich ist die Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der Mindestlohn sowie die mit ihm verbundenen Dokumentationspflichten haben zu einer erheblichen Verbesserung der Stellung der Minijobber und ihrer Möglichkeiten, ihnen zustehende arbeitsrechtliche Ansprüche durchzusetzen, geführt. 1Vgl. Voss, Dorothea; Weinkopf, Claudia (2012) : Niedriglohnfalle Minijob. WSl-Mitteilungen , Nr.1, 5-12, insbes. RWI - Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (2012): Studie zur Analyse der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse Forschungsvorhaben im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen ~MFAIS NhRW) · kt "S"t t. t . h B h··tt· t d Ab .t .t .. h T ·1 "tb orsc ungsproJe 1 ua 1on a yp1sc esc a 1g er un r e1 sze1 wunsc e von e1 ze1 eschäftigten " des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) gemeinsam mit dem IAB, aufgesetzt März 2013 Seite 2 von 3 STAATSMJNJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Frage 4: Welche Kontrollinstanzen sind im Freistaat Sachsen für die Einhaltung und Kontrolle der sozialrechtlichen Absicherung der Beschäftigten zuständig, welche Feststellungen haben diese in den letzten Jahren getroffen und mit welchen Mitteln wurden auf bestehende Verstöße reagiert? Nach der Rechtslage im bürgerlichen Recht, zu dem das Recht der Arbeitsverhältnisse gehört, steht der Rechtsweg für die Durchsetzung von individualrechtlichen Ansprüchen auf Urlaub oder Entgeltfortzahlung Minijobbern wie allen Arbeitnehmern offen . Eine spezielle Kontrollinstanz zur Prüfung, ob Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber gewährt wurden , sieht die Rechtsordnung alleine für Zeitarbeitsfirmen vor, wo die Bundesagentur für Arbeit u. a. die Einhaltung der genannten Punkte prüft. Mit freundlichen Grüßen :m Seite 3 von 3 2015-11-19T16:54:31+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes