STAATSMIN1STERIUM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATS MINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 21-0141.51/7832 Dresden 2015 . 51/71 November Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr: 6/3074 Thema: Vom Wahlrecht ausgeschlossene Personen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen sind im Freistaat Sachsen vom Wahlrecht ausgeschlössen , bei denen durch ein Betreuungsgericht dauerhaft für alle Angelegenheiten ein Betreuer bestellt werden musste, weil sie keine ihrer Angelegenheiten selbst besorgen können? Frage 2: Wie viele Personen, die sich in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden, weil sie in einem Zustand der Schuldunfähigkeit eine rechtswidrige Tat begangen haben und das Gericht die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet hat, weil von ihnen infolge ihres Zustands erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten sind und sie deshalb für die Allgemeinheit gefährlich sind, sind im Freistaat Sachsen vom Wahlrecht ausgeschlossen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Die Meldebehörden speichern für die Mitwirkung bei der Durchführung allgemeiner Wahlen im Melderegister die Tatsache, ob ein meldepflichtiger Einwohner von der Wahlberechtigung ausgeschlossen ist, § 3 Absatz 2 Nummer 1a) des Bundesmeldegesetzes. Dabei wird keine Differenzierung zwischen den einzelnen wahlrechtlichen Ausschlussgründen nach § 12 des Sächsischen Wahlgesetzes, § 13 des Bundeswahlgesetzes, § 6a des Europawahlgesetzes oder § 16 Absatz 2 der Sächsischen Gemeindeordnung vorgenommen. Zum Stichtag 30. April 2015 waren im Freistaat Sachsen insgesamt 4.254 Personen vom Wahlrecht ausgeschlossen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon *49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnllnien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTETOUM DES mmm Freistaat SACHSEN Frage 3: Sieht die Sächsische Staatsregierung insbesondere vor dem Hintergrund der UNBehindertenrechtskonvention mit Blick auf die Ausübung des Wahlrechts einen gesetzlichen Handlungsbedarf? Die Bundesregierung hat im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention eine Studie in Auftrag gegeben, in der die tatsächliehe Situation behinderter Menschen bei der Ausübung des aktiven und des passiven Wahlrechts untersucht und Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Partizipation von Mjinschen mit Behinderungen entwickelt werden sollen. Die sächsischen Behörden wirkeji beider Datenerfassung mit. Die Ergebnisse dieser bundesweiten Studie werden Ausgftng^unkt sein, entsprechende Regelungen zum Ausschluss des Wahlrechts zu übe^rüf^n. dlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-11-04T12:50:28+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes