STAATSM1N1STER1UM DES INNERN S Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8420 Dresden, /4 Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Stefan Dreher, AfD Fraktion Drs.-Nr.: 6/308 Thema: Gewalttätige Übergriffe auf Sorben Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Presse- und Polizeiberichten gab es in letzter Zeit vermehrt gewalttätige Übergriffe auf Sorben sowie Zerstörungen von Kruzifixen.“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung stehen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht zur Verfügung. Gewalttätige Übergriffe auf Sorben werden nicht gesondert erfasst. Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Recherche im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen nach im Sachverhalt enthaltenen Begriffsbestandteilen „sorb“ durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass sich diese Daten insbesondere durch neue Erkenntnisse im Rahmen weiterer Ermittlungen nachträglich verändern können und sie infolgedessen für Trendaussagen nur bedingt geeignet sind. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Frage 1: Wie viele Personen sind seit dem 01.01.2014 aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur sorbischen Minderheit Opfer von Gewalt geworden? Frage 2: Wie viele strafrechtliche Ermittlungsverfahren gegen wie viele Tatverdächtige (bitte einzeln nach Ermittlungsverfahren aufschlüsseln) sind in dieser Angelegenheit bisher eingeleitet worden? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Bes ucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERUJM DES INNERN kil ' 11 Freistaat Hl SACHSEN Seit dem 1. Januar 2014 wurden drei Personen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zur sorbischen Minderheit Opfer von Gewaltstraftaten (Stand: 4. Dezember 2014): Ermittlungsverfahren Tatverdächtige Verdacht der Bedrohung gern. § 241 StGB keine bekannten TV Verdacht der Körperverletzung gern. § 223 StGB keine bekannten TV Verdacht der gefährlichen Körperverletzung gern. § 224 StGB keine bekannten TV Frage 3: Welche Erkenntnisse hat die Staatsregierung zum sogenannten „Jungsturm“ im sorbischen Siedlungsgebiet? Der Staatsregierung ist im Zusammenhang mit der Fragestellung ein „Jungsturm“ nicht bekannt. Frage 4: Welche präventiven Maßnahmen polizeilicher oder pädagogischer Natur hat die Staatsregierung bisher veranlasst, um Straftaten dieser Art künftig zu verhindern? Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz, insbesondere im sorbischsprachigen Gebiet, werden zum Schutz der sorbischen Bevölkerung, ihres Kulturgutes und ihrer Einrichtungen vielfältige polizeiliche Maßnahmen durchgeführt: - Die in den Städten und Gemeinden mit sorbisch-sprachiger Bevölkerung eingesetzten Bürgerpolizisten stehen mit den jeweiligen Verwaltungen und sorbischen Interessenvertretern in Kontakt. Das erhöht zum einen das Sicherheitsgefühl innerhalb der dortigen Bevölkerung; zum anderen wird sichergestellt, dass polizeilich relevante Informationen und Erkenntnisse im Sachzusammenhang auf direktem Weg an die Polizeidirektion Görlitz gelangen und so in die tägliche Lagebewertung einfließen können. Darüber hinaus steht der kommunalen Verwaltung und den Betroffenen ein Berater des durch das Bundesministerium des Innern geförderten Kommunalprojekts „Kompetente Kommune“ auch für präventive Ansätze zur Verfügung. - Die Polizeidirektion Görlitz informiert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Präventionsgespräche der Bürgerpolizisten und der Mitarbeiter der Polizeilichen Beratungsstelle die Bürger und relevante Institutionen regelmäßig über Möglichkeiten der Sicherung und des Schutzes von individuellem Eigentum, Kulturgütern und Einrichtungen. - Für Kinder und Jugendliche bietet die sächsische Polizei Maßnahmen im Rahmen der Gewaltprävention an. Dabei werden insbesondere Verhaltenskompetenzen vermittelt und trainiert, wie man sich als Zeuge und Helfer zu verhalten hat und eine Opferwerdung vermeidet. Zum Thema Prävention gegen Rechtsextremismus werden durch die sächsische Polizei in Zusammenarbeit mit Trägern der politischen Bildung Lehrerfortbildungen angeboten. Dadurch sollen Lehrer befähigt werden, rechtsextreme Einstellungen bei Schülern frühzeitig zu erkennen und diesen gezielt entgegenzuwirken. - Die Polizeidirektion Görlitz zeigt bei Veranstaltungen der sorbischen Bevölkerung oder mit sorbischem Bezug in Abhängigkeit der jeweiligen polizeilichen Lage polizeiliche Präsenz. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN - In Jber betroffenen Region wird durch verstärkten Einsatz Mobiler Einsatz- und Fajnndujjgsgruppen der sächsischen Polizei politisch motivierte Kriminalität bekämpf Mit fräumlichen Grüßen ± Markus Ulbig > Freistaat SACHSEIN Seite 3 von 3