STAATSM1N1STER1UM DES 1MNER1M Freistaat SÄCMSE1N Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.92' Dresden, 2015 November Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3082 Thema: Abbau von Überstunden und Mehrarbeit in der sächsischen Polizei September 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: In wie vielen Fällen gelang es den Beamten der sächsischen Polizei im Monat September 2015 nicht die Anzahl von 60 Mehrarbeitsstunden zu unterschreiten? (Bitte aufschlüsseln nach Polizeidirektionen, Landeskriminalamt , Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei, Polizeiverwaltungsamt und Polizeirevieren!) Poiizeidirektion Chemnitz davon l Polizeirevier Aue Polizeidirektion Dresden davon Polizeirevier Dresden-West Polizeirevier Pirna Polizeidirektion Görlitz davon Polizeirevier Görlitz Polizeirevier Kamenz Polizeidirektion Leipzig davon | Polizeirevier Leipzig-Zentrum Polizeidirektion Zwickau davon Polizeirevier Glauchau Polizeirevier Flauen Polizeirevier Werdau 1 16 22 16 Hausanschrlft: Sächsisches Staatsminlsterlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 584-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang WilhelmBuck -Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STERIUM DES 1NNEKN Freistaat SACHSEN Landeskriminalamt Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) Präsidium der Bereitschaftspolizei Polizeiverwaltungsamt 59 144 Frage 2: In wie vielen Fällen (bezogen auf Frage 1), konnte die Mehrarbeit aus welchen Gründen nicht binnen eines Jahres durch Freizeitausgleich abgegolten werden? Bei einem Beamten war die Mehrarbeit älter als ein Jahr. Im IT-Verfahren zur Arbeitszeiterfassung werden die Gründe, weswegen ein Freizeitausgleich nicht möglich war, nicht erfasst. Frage 3: In wie vielen Fällen bezogen auf Frage 1 i. V. m. Frage 2 wurde die Mehrarbeit durch Zahlung einer Mehrarbeitsvergütung abgegolten? Im Monat September 2015 wurde keine Mehrarbeit vergütet. Frage 4: In wie vielen Fällen wurde im September 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der monatlichen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleiteten Mehrarbeitsstunden verfallen sind? In 5j|5 Fallen wurde im September 2015 eine Mehrarbeitszeit von fünf Stunden in der moifatliqhen Abrechnung nicht erreicht, so dass diese tatsächlich geleisteten Arbeitsstuifderf verfallen sind. Mitlfreilndlichen Grüßen . ak Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-11-19T15:50:50+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes