STAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEM Die Staatsministerin STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 | 01079 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 3-0141.50/27/32-2014 Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden JDpsden, . Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/309 Thema: Befristete Lehrtätigkeiten an Musikhochschulen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich im Zeitraum 2011 bis 2014 das Verhältnis immatrikulierter Studierender zu festangestellten Professoren und befristet beschäftigten Lehrbeauftragten an den Musikhochschulen in Dresden und Leipzig dar? (Bitte auflisten nach Hochschule, Jahren, Studierendenzahl, Art der Beschäftigung.) Grundsätzlich sind Lehrbeauftragte keine befristet Beschäftigten, sondern mit Honorarverträgen versehene Selbstständige oder anderweitig sozialversicherungspflichtig Beschäftigte. Die nachfolgende Antwort stellt das Verhältnis Studierender zu Professoren (ohne die sonstigen künstlerischen und wissenschaftlichen Mitarbeiter) und Lehrbeauftragten dar: Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. *Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. 5TAATSM1N1STER1UM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACH Hochschule für Musik und Theater „Felix Mendelssohn Bartholdy" Leipzig (HMT) Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden (HfM) Anzahl immatrikulierte Studierender festangestellte Professo-ren/innen Lehrbeauf- tragte Anzahl immatrikulierte Studierender festangestellte Professo-ren/innen Lehrbeauf- tragte 2011 8301 711 3654 5071 611 2494 2012 9181 701 3434 5541 691 2314 2013 9461 711 3514 5911 711 2184 2014 9693 792 3514 5633 602 2134 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen 2 Quelle: Hochschulen, einschl. Bildungspaket 2020 - Professuren 3 Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen, vorläufige Schnellmeldung zum Stichtag 15.10.2014 4 Quelle: Hochschulen Frage 2: Wie hoch ist der Anteil der Lehrbeauftragten in den jeweiligen Honorarvergütungsgruppen? (Bitte aufschlüsseln nach Hochschulen, Vergütungsgruppen und Jahren.) HMT Leipzig HfM Dresden Jahr Honorar pro SWS Anzahl LB Anteil Jahr Honorar pro SWS Anzahl LB Anteil 2011 23,00 € 151 41,37% 2011 15,00 € 2 0,80% 26,00 € 121 33,15% 21,00 € 109 43,76% 29,00 € 57 15,62% 25,00 € 99 39,76% 32,00 € 36 9,86% 28,00 € 19 7,63% 33,00 € 20 8,03% 2012 23,00 € 136 39,65% 2012 15,00 € 3 1,30% 26,00 € 126 36,74% 21,00 € 95 41,13% 29,00 € 49 14,29% 25,00 € 96 41,56% 32,00 € 32 9,33% 28,00 € 17 7,36% 33,00 € 20 8,66% ab WS 2013/14 23,00 € 75 23,08% 2013 15,00 € 3 1,38% 30,00 € 236 67,20% 23,00 € 89 40,83% 32,00 € 34 9,69% 25,00 € 93 42,66% 28,00 € 15 6,88% 33,00 € 18 8,26% ab SS 2014 25,00 € 75 21,37% 2014 24,00 € 99 46,48% 30,00 € 240 68,38% 27,00 € 80 37,56% 35,00 € 36 10,26% 30,00 € 16 7,51% 34,00 € 18 8,45% Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie viele Privatdozentinnen waren im Zeitraum 2011 bis 2014 u. a. zum Erhalt der Lehrbefugnis ohne Vergütung an den Musikhochschulen in Dresden und Leipzig sowie am Landesgymnasium für Musik beschäftigt und in welchem Stundenumfang? (Bitte auflisten.) Es waren im angefragten Zeitraum keine Privatdozentinnen ohne Vergütung beschäftigt. Frage 4: In welchem Umfang müssten die Personalbedarfsplanungen an den Musikhochschulen Dresden und Leipzig verändert werden (Stunden, VzÄ), um die dauerhafte Lehrtätigkeit von befristeten Honorarverträgen in feste Stellen umzuwandeln? Den Musikhochschulen stehen Stellen gemäß dem vom Haushaltsgesetzgeber genehmigten Stellenplan zur Verfügung. Die Personalbedarfsplanungen der Hochschulen müssen dies entsprechend berücksichtigen. Neben den Mitteln für feste Stellen aus dem Stellenplan erhalten die Hochschulen weitere Mittel u. a. zur Deckung des flexibel benötigten Personalbedarfes. Eine Umrechnung der durch Honorarkräfte bzw. Lehrbeauftragte erbrachten Lehrtätigkeit in Stellen ist pauschal nicht möglich, da die Lehrverpflichtung an Kunst- und Musikhochschulen gemäß der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über Art und Umfang der Aufgaben an staatlichen Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsische Dienstaufgabenverordnung an Hochschulen - DAVOHS) vom 10. November 2011 eine Spannbreite von 7 bis 24 Lehrveranstaltungsstunden vorsieht. Darüber hinaus ist es weder sinnvoll noch wird es von den Musikhochschulen angestrebt, alle Lehrveranstaltungsstunden durch fest angestelltes Personal abzudecken. Dr. Eva-Maria Stange Seite 3 von 3