STAATSM1N1STEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7836 Dresden.&November 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3092 Thema: Mobilität von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Durch den starken Verzug bei der Registrierung von Geflüchteten in den Erstaufnahmeeinrichtungen verzögerte sich in jüngster Zeit auch die Auszahlung von Taschengeld. Ab 1. November 2015 sollen zudem mit dem Inkrafttreten des Asylbeschleunigungsgesetzes (und der darin enthaltenen Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes) in Erstaufnahmeeinrichtungen nur noch Sachleistungen gewährt werden. Neben Leistungen des notwendigen Bedarfs stehen den Geflüchteten auch Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens zu. Diese sollen nach dem neuen Gesetz zuerst als Sachleistungen , wenn dies nicht möglich ist in Form von Wertgutscheinen und dann erst als Geldleistungen gewährt werden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie wird die Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes in Sachsen in Bezug auf § 3 (Grundleistungen) umgesetzt? (Bitte ausweisen, ob die notwendigen persönlichen Bedarfs weiterhin durch Geldleistungen gewährt werden.) Derzeit werden in der sächsischen Aufnahmeeinrichtung einschließlich ihrer Außenstellen und Interimseinrichtungen unverändert Sachleistungen für den notwendigen Bedarf und Geldleistungen für den persönlichen Bedarf geleistet . Die Umsetzung der Neuregelungen in § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes wird derzeit geprüft. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium das Innern Wiltielm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3. 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STCT1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie wird nach Inkrafttreten des Asylbeschleunigungsgesetzes gewährleistet, dass. Geflüchtete während ihres Aufenthaltes in den Aufnahmeeinrichtungen mobil sind, d. h. zum Beispiel unter Nutzung des ÖPNV Behördengänge oder Arztbesuche absolvieren zu können? Frage 3: Wie wird die individuelle Mobilität von nicht registrierten Geflüchteten während ihres Aufenthaltes in den Aufnahmeeinrichtungen gewährleistet? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: SowejCdie Beförderungskosten nicht von der Landesdirektion Sachsen erbracht bzw. Fahren fy erforderliche Behördengänge oder notwendige Arztbesuche organisiert werc^jfen, i^rtuss der Asylsuchende für die Kosten aus den Mitteln für den persönlichen Bedfelrf selbst aufkommen. Mjf (reuifidlichen Grüßen Markus Ulbig' Seite 2 uon 2 2015-11-24T09:20:40+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes