STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Postfach 10 09 20 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3098 Thema: Forschungseinrichtungen in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In der Vergangen heit flössen und in Zukunft werden viele Fördermittel an Forschungs einrichtungen in Sachsen fließen. Dazu bitte ich Sie, mir folgende Fra gen zu beantworten:" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Förderung ist in den Jahren 2013 & 2014 an welche Forschungseinrichtung in Sachsen geflossen? Zur Erläuterung sei vorangestellt, dass das Staatsministerium für Wissen schaft und Kunst (SMWK) für den Bereich der Forschungsförderung über drei relevante Richtlinien und entsprechende Haushaltstitel verfügt. Es han delt sich für den erfragten Zeitraum 2013 und 2014 dabei um: a) Die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Pro jekte im Forschungsbereich vom 17. September 2013 (und Ände rung vom 8. Mai 2015), mit Haushaltsstelle 12 03/TG 70; b) die Richtlinie des SMWK zur Gewährung von Zuwendungen für Ver besserungen der Forschungsinfrastruktur und für Forschungsvorha ben mit jeweils anwendungsnaher Ausrichtung, mit Haushaltsstelle 12 03/TG 73; c) die Richtlinie des SMWK über die Gewährung von Zuwendungen im Rahmen der Exzellenzinitiative des Freistaates Sachsen für For schungskomplexe auf der Basis von Spitzentechnologieclustem an den Universitäten des Freistaates Sachsen (RL Landesexzelleninitiative ), mit Haushaltsstellen 12 07/TG 52 (Teilbudget), TG 56. Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) L-0141.51/27/195-2015 Dresden, 2? . November 2015 Zertifikat seit 2007 audlt berufundfamilie Hausanschrift: Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst Wigardstraße 17 01097 Dresden www.smwk sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßen bahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Hintereingang der Wigardstraße 17. Für alle Besu cherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. 'Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Zu a) Aus Mitteln der Titelgruppe 70 wurden in den Jahren 2013 und 2014 For schungsprojekte in folgenden vier Bereichen finanziert: Biotechnologie und Lebenswissenschaften, Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), - geisteswissenschaftliche Forschung, - themenoffene Forschung. Entsprechend der zugrunde liegenden Richtlinie sind alle staatlich finanzierten Hoch schulen gemäß dem Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetz (SächsHSFG) in der je weils geltenden Fassung, institutionell geförderte außeruniversitäre Forschungseinrich tungen im Freistaat Sachsen, deren Technologie- und Kompetenzzentren, entspre chende Einrichtungen der Hochschulen sowie gemeinnützige Forschungseinrichtungen im An-Institutsstatus antrags- und potentiell zuwendungsberechtigt. Damit beschränkt sich die Förderung aus diesem Titel nicht allein auf Forschungseinrichtungen. In den Jahren 2013 und 2014 wurden im Bereich Biotechnologie und Lebenswissen schaften insgesamt ca. 9 Mio. Euro für die Forschungsprojektarbeit zugewiesen. Für die Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) wurden im zurückliegenden Doppelhaushalt 2013/2014 ca. 9 Mio. Euro aufgewendet. Dabei erhiel ten die fünf sächsischen HAW Finanzmittel zu gleichen Anteilen. Projekte in geisteswissenschaftlichen Fachrichtungen wurden mit 800.000 Euro pro Jahr gefördert. Im Bereich der themenoffenen Forschung stand im DHH 2013/2014 ein Gesamtbudget von 4,8 Mio. Euro zur Verfügung. Zu b) Die in dieser Richtlinie genannten Fördergegenstände wurden in den Jahren 2013 und 2014 wie folgt finanziert: Maßnahmen zur Verbesserung der Forschungsinfrastruktur, insbesondere Neuund Umbaumaßnahmen, Geräteerstattung sowie ergänzende Geräteinvestitio nen mit ca. 131 Mio. Euro; innovative anwendungsnahe Forschungsvorhaben und Projekte, insbesondere zur Verbesserung des Wissens- und Technologietransfers in die Wirtschaft mit ca. 25,5 Mio. Euro. Es handelt sich hier um Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) der Förderperiode 2007 bis 2013, welche zu 75 % von der EU und zu 25 % vom Freistaat Sachsen getragen werden. Entsprechend der zugrunde liegenden Richtlinie waren alle staatlich finanzierten Hoch schulen gemäß dem SächsHSFG, die institutionell geförderten außeruniversitären For schungseinrichtungen im Freistaat Sachsen, deren Technologie- und Kompetenzzen tren sowie entsprechende Einrichtungen der Hochschulen antrags- und potenziell zu wendungsberechtigt. Seite 2 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Die Förderung war - bezogen auf die Forschungsbereiche - themenoffen. Zu c) Aus Mitteln des EFRE der Förderperiode 2007 bis 2013 (75 % EU-Mittel und 25 % Landesmittel des Freistaates Sachsen) sowie aus 100 % Landesmitteln wurden in 2013 und 2014 folgende fünf Forschungskomplexe, die im Ergebnis eines Auswahlver fahrens durch eine Jury (Wissenschaftler aus Deutschland) als Gewinner hervorgingen, gefördert: TU Dresden: „European Center for Emerging Materials and Processes Dresden (ECEMP)" mit ca. 10,6 Mio. Euro; - TU Dresden: „Gemeinsames Zentrum für Strahlenforschung in der Onkologie (OncoRay)" mit ca. 6,9 Mio. Euro; - TU Bergakademie Freiberg: „Funktionales Strukturdesign neuer Hochleistungs werkstoffe durch Atomares Design und Defekt-Engineering (ADDE)" mit ca. 7 Mio. Euro; - TU Chemnitz: „Energieeffiziente Produkt- und Prozessinnovation in der Produk tionstechnik (eniPROD)" mit ca. 6,4 Mio. Euro; Universität Leipzig: „Leipziger Forschungszentrum für Zivilisationserkrankungen (LIFE)" mit ca. 19,7 Mio. Euro. Frage 2: Welche Förderung ist für 2015 und Folgejahre von welchen Forschungs einrichtungen in Sachsen beantragt worden bzw. geflossen? Zu a) Aus Mitteln der Titelgruppe 70 werden im Jahr 2015 Forschungsprojekte (iden tisch zu den Vorjahren 2013 und 2014) in folgenden Bereichen finanziert (es gilt die unter Frage 1 genannte Richtlinie, die Gruppe der berechtigten Antragsteller und poten tiellen Zuwendungsempfänger ist damit ebenso identisch): Biotechnologie und Lebenswissenschaften, Forschung an Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW), - geisteswissenschaftliche Forschung, - themenoffene Forschung. Entsprechend den Vorgaben zur Verwendung der Haushaltsmittel werden 37,5 % des Volumens der Titelgruppe 70 (gesamt für 2015: 6 Mio. Euro, gesamt für 2016: 10,5 Mio. Euro) für den Forschungsbereich Biotechnologie und Lebenswissenschaften ver anschlagt. Auf dieser Basis werden Projekte mit einer Laufzeit bis max. 2018 (unter Verwendung von Verpflichtungsermächtigungen) mit einem Gesamtvolumen von ca. 9 Mio. Euro gefördert. Für die Forschung an den Hochschulen für angewandte Wissenschaften (HAW) sind innerhalb des DHH 2015/2016 ebenfalls 37,5 % des jährlichen Gesamtbudgets vorge sehen, dies entspricht 2,25 Mio. Euro in 2015 und 3,94 Mio. Euro in 2016. Aufgrund vorhandener Verpflichtungsermächtigungen haben diese Projekte eine max. Laufzeit bis 2018 und erreichen ein Gesamtvolumen von ca. 9 Mio. Euro. Wie im DHH 2013/2014 gilt, dass jede HAW Finanzmittel zu gleichen Teilen erhält. Seite 3 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Entsprechend den Haushaltsvorgaben wurde für den Bereich der geisteswissenschaft lichen Forschung kein Prozentsatz bzw. kein fixer Betrag festgelegt, jedoch wird aus gewiesen, dass „weitere Mittel für die Förderung von Projekten im Forschungsbereich, insbesondere auch zur Förderung geisteswissenschaftlicher Projekte" zu veranschla gen sind. Aus Mitteln des aktuellen Doppelhaushalts sowie Verpflichtungsermächtigun gen bis 2017 finanziert das SMWK daher geisteswissenschaftliche Forschungsprojekte mit einem Gesamtvolumen von ca. 0,8 Mio. Euro pro Jahr. Die verbleibenden geringen Mittel werden im Bereich der themenoffenen Forschung veranschlagt. Die Auswahl folgt der Vorgabe nach „Kriterien wissenschaftlicher Exzel lenz, Wirksamkeit in Wissenschaft sowie wissenschaftspolitischer und landespolitischer Bedeutung". In 2015 stehen dafür 860.000 Euro zur Verfügung, in 2016 ca. 1,5 Mio. Euro. Zu b) Aus Mitteln des EFRE 2007 und 2013 wurden in 2015 lediglich Restmittel im Rahmen der n+2-Regelung verausgabt. Es handelt sich hier zumeist um die Abfinanzierung von bereits in Vorjahren begonnenen Projekten. Neubewilligungen wer den in den folgenden Jahren hier nicht mehr stattfinden, da die Förderperiode nunmehr abgeschlossen ist. Die Förderperiode läuft bis 31.12. 2013. Die neue Periode beginnt am 01.01.2014. Die n+2-Regelung besagt, dass zwei Jahre lang noch Zahlungen aus der alten Periode nach Abschluss vorgenommen werden dürfen, also auch noch 2014 und 2015, sofern die Zuwendung aber bereits im Jahre 2013 erteilt worden ist. Für die Förderperiode 2014 bis 2020 stehen zur Förderung für diese Thematik Mittel in Höhe von insgesamt 175,1 Mio. Euro (80 % EU-Mittel und 20 % Landesmittel des Frei staates Sachsen) aus dem EFRE zur Verfügung. Diese werden über die in 2015 in Kraft getretene Richtlinie des SMWK über die Gewährung von Zuwendungen für For schungsinfrastruktur und Forschungsprojekte im Bereich anwendungsnaher öffentlicher Forschung (RL Forschung InfraPro) vergeben. Die Förderung richtet sich nach den in der Richtlinie genannten Kriterien. Zu c) Für die Landesexzellenzinitiative wurden aus Mitteln des EFRE 2007 bis 2013 in 2015 lediglich Restmittel im Rahmen der n+2-Regelung verausgabt. Es handelt sich hier um die Abfinanzierung von bereits in Vorjahren begonnenen Projekten. Neubewilli gungen werden hier in den folgenden Jahren nicht mehr stattfinden, da die Förderperi ode nunmehr abgeschlossen ist. Frage 3: Wie kann es uns gelingen, das die Ergebnisse dieser Mittel von den Sächsischen Forschungseinrichtungen an den Mittelstand in Sachsen zurück kommen? Zu a) Die der Forschungsprojektförderung zugrunde liegende Richtlinie weist aus, dass sowohl Projekte der erkenntnis- als auch der anwendungsorientierten Forschung ge fördert werden. Dadurch wird sichergestellt, dass Forschungsarbeit in ihrer gesamten Breite - von der Grundlagenforschung hin zur wirtschaftlichen Wertschöpfung - Be rücksichtigung findet. Seite 4 von 6 STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Speziell im Rahmen der zurückliegenden Förderbekanntmachung „Biotechnologie und Lebenswissenschaften" (veröffentlicht im Mai 2015) wurde der Schwerpunkt der Anfor derungen auf eine Anwendungsorientierung gelegt. Ziel war es, solche Projekte zu fördern, die nachweislich einen Sprung von mind. zwei TRLs (Technology Readiness Level) erfüllen können und eine Projektanschlussstrategie zur fortgesetzten Wertschöp fung vorweisen (geplante Ausgründung, Inkubation, Patentierung etc.). Ausdrücklich wurden geplante Kooperationen mit sächsischen KMUs sowie der Verweis auf die an schließende Nutzung des Förderportfolios des Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Technologieförderung) als für eine Förderentscheidung positive Faktoren aufgeführt. Motivation für die Ausrichtung der Förderbekanntmachung war, verstärkt wissenschaftliches Potential in sächsische KMUs zu transferieren und einer gezielten Nutzung zuzuführen. Zu b) und c) Aus dem EFRE werden nur anwendungsorientierte Projekte gefördert. Anwendungsbezogene Forschung ist definiert als: Planmäßiges Forschung oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Er kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln und wesentliche Verbesserungen bei bestehen den Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen herbeizuführen, darunter fallen auch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme, Prototypen in einer La borumgebung, mit simulierten Schnittstellen zu bestehenden Systemen, Pilotli nien (industrielle Forschung); - Erwerb, Kombination, Gestaltung und Nutzung vorhandener wissenschaftlicher, technischer wirtschaftlicher und sonstiger einschlägiger Kenntnisse und Fertig keiten mit dem Ziel, neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleis tung zu entwickeln (experimentelle Entwicklung); Bewertung und Analyse des Potentials eines Vorhabens mit dem Ziel der Ent scheidungsfindung durch objektive und rationale SWOT (Strengths, Weaknesses, Opportunities, Threats)-Analysen, Ressourcenermittlung und Feststellung von Erfolgsaussichten (Durchführbarkeitsstudien). Der mögliche Wissenstransfer in die Wirtschaft ist somit ausdrückliches Förderziel. Frage 4: Welche Forschungseinrichtung für KMU sieht zeitnah Sachsen vor? Sachsen bietet KMU im Rahmen der Technologieförderung Unterstützung bei eigener Forschung und Entwicklung (FuE), beim Technologietransfer und beim Aufbau eigener personeller Kapazitäten für FuE an. In der EFRE/ESF-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen KMU folgende sächsische Förderinstrumente zur Verfügung: Einzelbetriebliche FuE-Projekte; FuE-Verbundprojekte; - Technologietransfer und „InnoPrämien"; - „InnoExpert" (Innovationsassistenten, „Senior InnoExpert", „InnoManager" und „Senior InnoManager"); - „InnoTeams" und Transferassistenten. Seite 5 von 6 F*^ STAATSMINISTERIUM FÜR WISSENSCHAFT UND KUNST Freistaat SACHSEN Darüber hinaus unterstützt Sachsen mit der „Horizon-Prämie" KMU bei der Beteiligung an europäischer Forschungsförderung. Frage 5: Wo gibt es schon solche Projekte und wie viele sind es derzeit? KMU aus dem gesamten Freistaat Sachsen partizipieren seit dem Beginn der aktuellen Förderperiode wie folgt: Förderinstrument Anzahl der Projekte Einzelbetriebliche FuE-Projekte 12 FuE-Verbundprojekte 57 „InnoPrämien" 107 „InnoExpert" und Transferassistenten 110 Mit freundlichen Grüßen Dr. Eva-Maria Stange Seite 6 von 6 2015-11-23T12:31:45+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes