STAATSM1M1STER1UM DES INNERN SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/310 Thema: Schlösser und Herrenhäuser in Sachsen unter Denkmalschutz Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hat dringend einen bundesweiten Fonds zur Rettung ungenützter Baudenkmale gefordert. Allein in Sachsen zerbröseln 46 denkmalgeschützte Schlösser und Herrenhäuser, die dringend notsaniert werden müssen. Das heißt Dächer und Fenster abdichten, Fundamente stabilisieren. Aber dafür fehlt das Geld. (MoPo 20.11.2014)“ Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Schlösser und Herrenhäuser in Sachsen sind nach Kenntnis der Staatsregierung in ihrer Bausubstanz bedroht und welche davon stehen unter Denkmalschutz? Frage 2: Wer sind die Eigentümer der Immobilien laut Frage 1? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Auf die Anlage wird verwiesen. Die Angaben beziehen sich dabei auf unter Denkmalschutz stehende gefährdete Objekte und stützen sich auf Auskünfte der unteren Denkmalschutzbehörden sowie deren Bewertung der Gefährdung der Bausubstanz sowie auf Auskunft des Staatsministeriums der Finanzen. Mi..I Freistaat Hl SACHSEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 51-0141.51/7425 Dresden,/({■. Dezember 2014 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTERIUM DES INNERN preistaat |P SACHSEN Eine darüber hinaus gehende Beantwortung der Fragen 1 und 2 ist innerhalb der für die Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen (Sächs-Verf) ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Bestem Wissen entspricht die Antwort, wenn das Wissen, das bei der Staatsregierung präsent ist, sowie jene Informationen, die innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand zumindest in ihren Geschäftsbereichen eingeholt werden können, mitgeteilt wird (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 19-1-97). Vollständig ist die Antwort, wenn alle Informationen, über die die Staatsregierung verfügt oder mit zumutbarem Aufwand verfügen könnte, lückenlos mitgeteilt werden (SächsVerfGH, a. a. O.). Zur Vorbereitung der Beantwortung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vorzunehmen. Diese Sachverhaltsermittlung ist jedoch im Hinblick auf die zeitlichen Vorgaben der Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages beschränkt. Bei der Sachverhaltsermittlung kann daher nicht in jedem Fall das Ausschöpfen jeder denkbaren Erkenntnisquelle verlangt werden (SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, a. a. O.). Im vorliegenden Fall ist eine vollständige Beantwortung innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Der Staatsregierung liegen zum Fragegegenstand keine eigenen Erkenntnisse vor. Die Quellen, die der Staatsregierung innerhalb der Antwortfrist zugänglich waren, wurden ausgeschöpft. Weitere sinnvolle Recherchen sind innerhalb der Antwortfrist nicht möglich. Dies ergibt sich daraus, dass untere Denkmalschutzbehörden der Land-kreise/Kreisfreien Städte keine Angaben gemacht haben oder die nachgefragten Daten nicht innerhalb der Frist zu erlangen waren. Einer Beantwortung stehen Rechte Dritter im Sinne des Artikels 51 Absatz 2 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) entgegen. Das Recht auf Datenschutz bzw. das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Artikel 33 SächsVerf zählt zu den Rechten Dritter im Sinne des Artikel 51 Absatz 2 SächsVerf (SächsVerfGH, Urteil vom 20. April 2010 - Vf. 54-I-09 -). Der Auskunftserteilung steht im konkreten Fall das Grundrecht auf informationeile Selbstbestimmung (Artikel 33 SächsVerf) als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts entgegen, an das die Staatsregierung und der Landtag als unmittelbar geltendes Recht gebunden sind (Artikel 36 SächsVerf). Die Staatsregierung ist sich der herausgehobenen Bedeutung des parlamentarischen Frage- und Auskunftsrechts für die wichtige und in der Verfassung verankerte Funktion des Abgeordneten bewusst. Allerdings ist dieses Frage- und Auskunftsrecht nicht schrankenlos. Bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage hat die Staatsregierung das geschützte Recht der Eigentümer auf informationeile Selbstbestimmung als besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts zu berücksichtigen. Daher wurde die Frage 2 anonymisiert beantwortet. Frage 3: Welche Maßnahmen und Strategien verfolgt die Staatsregierung, um unter Denkmalschutz stehende Schlösser und Herrenhäuser zu retten? Gemäß Artikel 14 Absatz 2 Grundgesetz, Artikel 31 Absatz 2 SächsVerf und § 8 Absatz 1 Sächsischen Denkmalschutzgesetzes sind Eigentümer von Denkmalen zu dessen Pflege, Erhalt und Schutz verpflichtet. Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Zur Sicherung, Nutzbarmachung, Erhaltung und Pflege von Kulturdenkmalen existiert das Landesprogramm Denkmalpflege. Darüber hinaus gibt es seit 2013 das Sonder-progr^mm Denkmalpflege für besonders hochwertige und national wertvolle Kulturdenkmal^ f; | Mit ffeurji chen Grüßen Markus Ulbig\ \ Anlage Freistaat SACHSEN Seite 3 von 3 Anlage zu der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Annekatrin Klepsch, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/310 Thema: Schlösser und Herrenhäuser in Sachsen unter Denkmalschutz Landkreis/Kreisfreie Stadt Bezeichnung Anschrift Eigentümer Landkreis Bautzen * * * Stadt Chemnitz Rittergut Niederrabenstein (teilweise) * privater Eigentümer Landeshauptstadt Dresden Keine bedrohten Schlösser oder Herrenhäuser Erzgebirgskreis Schloss Pfaffroda Pfaffroda privater Eigentümer ” Herrenhaus Amtsberg privater Eigentümer » Hammerherrenhaus Eibenstock, OT Wolfsgrün privater Eigentümer n Hammerherrenhaus Eibenstock, OT Carlsfeld privater Eigentümer n Herrenhaus Eibenstock, OT Blauenthal privater Eigentümer 5» Herrenhaus/Rittergut Jahnsdorf, OT Lenkersdorf privater Eigentümer n Herrenhaus Marienberg, OT Rübenau öffentlich- rechtliche Körperschaft n Herrenhaus Pockau-Lengefeld, OT Nennigmühle öffentlich- rechtliche Körperschaft n Hammerherrenhaus Schwarzenberg, OT Pöhla privater Eigentümer n Herrenhaus Thermalbad Wiesenbad privater Eigentümer 1 Stadt Freiberg Keine bedrohten Schlösser oder Herrenhäuser Landkreis Görlitz Schloss Oberrengersdorf/T orga Kodersdorf privater Eigentümer » Schloss, Nebengebäude Kodersdorf, OT Särichen öffentlich- rechtliche Körperschaft » Schloss Boxberg, OT llhyst privater Eigentümer - Altes Schloss Königshain öffentlich- rechtliche Körperschaft Schloss mit Nebengebäuden Rietschen, OT Daubitz privater Eigentümer u Altes Schloss Niesky, OT Kosel privater Eigentümer Herrenhaus und Nebengebäude Niesky, OT Ödernitz privater Eigentümer Herrenhaus und Speichergebäude Groß Düben privater Eigentümer » Herrenhaus Hähnichen privater Eigentümer n Herrenhaus Hähnichen, OT Quolsdorf privater Eigentümer » Herrenhaus Hähnichen, OT Spree privater Eigentümer Schloss, Nebengebäude Kodersdorf, OT Wiesa privater Eigentümer Herrenhaus Markersdorf, OT Holtendorf privater Eigentümer >3 Herrenhaus Markersdorf, OT Jauernick-Buschbach öffentlich- rechtliche Körperschaft 3) Herrenhaus Niesky, OT Kosel privater Eigentümer 2 ” Schloss Quitzdorf am See, OT Petershain privater Eigentümer ” Herrenhaus Reichenbach, OT Biesig öffentlich- rechtliche Körperschaft n Schloss Rothenburg, OT Lodenau privater Eigentümer n Schloss Schöpstal, OT Kunnersdorf privater Eigentümer n Rittergut Großschweidnitz Daten nicht erfasst n Neues Schloss Hainewalde öffentlich- rechtliche Körperschaft 11 Rittergut, Wirtschaftsgebäude Herrnhut, OT Rennersdorf Daten nicht erfasst ” Rittergut Löbau, OT Bellwitz privater Eigentümer 11 Rittergut, Wirtschaftsgebäude Löbau, OT Glossen privater Eigentümer jj Rittergut Löbau, OT Lautitz Daten nicht erfasst 11 Rittergut Löbau, OT Oppeln privater Eigentümer 11 Rittergut, Wirtschaftsgebäude, Orangerie Neusalza-Spremberg, OT Friedersdorf privater Eigentümer ii Schloss und Rittergut Schönbach Daten nicht erfasst ii Herrenhaus Zittau, OT Drausendorf Daten nicht erfasst Stadt Hoyerswerda Keine bedrohten Schlösser oder Herrenhäuser 3 Landkreis Leipzig 8 Schlösser und Herrenhäuser, namentlich nicht einzeln benannt * * Nebengebäude des Rittergutes Müglenz Lossatal, OT Müglenz Zu 1/3 im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft Stadt Leipzig Herrenhaus Leipzig privater Eigentümer Landkreis Meißen Rittergut Augustusberg (Sachgesamtheit) Nossen * >i Dreiseithof Bärnsdorf * jj Wasserschloss und Rittergut Berbisdorf (Sachgesamtheit) Berbisdorf * n Rittergut Bobersen (Sachgesamtheit) Röderau-Bobersen * jj Rittergut Böhla b. Ortrand Böhla b. Ortrand * jj Rittergut Meißen-Cölln Meißen * jj Rittergut Cunnersdorf (Sachgesamtheit) Cunnersdorf * jj Schloss Dallwitz Lenz ■k n Rittergut Deila Deila ■k jj Rittergut Deutschenbora (Sachgesamtheit) Deutschenbora * jj Schloss, Schlosspark und Rittergut Gauernitz (Sachgesamtheit) Gauernitz * » Vorwerk Göhlis Riesa * jj Rittergut Koselitz Koselitz * jj Rittergut Kraußnitz Kraußnitz * 4 jj Rittergut Löthain; Römerhaus Löthain * JJ Schloss, Patronatskirche und Rittergut Miltitz (Sachgesamtheit) Miltitz * JJ Schloss und Park Naunhof (Sachgesamtheit) Naunhof * ” Schloss und Rittergut Oberau (Sachgesamtheit) Oberau * JJ Rittergut Oelsnitz Oelsnitz * JJ Rittergut Oppitzsch Oppitzsch * )J Rittergut Pinnewitz Pinnewitz * JJ Rittergut Promnitz (Sachgesamtheit) Promnitz * JJ Rittergut Robschütz Robschütz * JJ Schloss Rothschönberg Rothschönberg * JJ Rittergut und Schloss Schieritz (Sachgesamtheit) Schieritz * JJ Rittergut Schletta Schletta * JJ Schloss Schönfeld (Sachgesamtheit) Schönfeld * JJ Klarissenkloster Seußlitz (ehern.); Schlosskirche; Luisenburg; Schloss Diesbar-Seußlitz (Sachgesamtheit) Diesbar-Seußlitz * JJ Schloss Sornitz Sornitz * JJ Schloss und Schlosspark Strehla (Sachgesamtheit) Strehla * 5 n Rittergut Streumen; Dominium Streumen Streumen * jj Rittergut Tanneberg Tanneberg * H Wirtschaftshof; Schlosskapelle, Park und Rittergut Tiefenau (Sachgesamtheit) Tiefenau * 5} Rittergut Wildberg Wildberg ■k 33 Rittergut Zottewitz Zottewitz * n Schloss und Park Zschorna b. Radeburg (Sachgesamtheit) Zschorna * Landkreis Mittelsachsen Schloß Ringethal Mittweida, OT Ringethal öffentlich- rechtliche Körperschaft 53 Schloss Neusorge Mittweida, OT Zschöppichen privater Eigentümer 31 Sachsenburg Frankenberg öffentlich- rechtliche Körperschaft 33 Herrenhaus Ostrau, OT Obersteina öffentlich- rechtliche Körperschaft 33 Schloss Otzdorf Roßwein, OT Otzdorf privater Eigentümer 33 Erblehngericht Rossau, OT Greifendorf privater Eigentümer 33 Herrenhaus Kriebstein, OT Grünlichtenberg privater Eigentümer 33 Rittergut Kriebstein Kriebstein öffentlich- rechtliche Körperschaft 33 Herrenhaus Rittergut Lunzenau, OT Kleinschiaisdorf privater Eigentümer ” Schloß Wechselburg öffentlich- rechtliche Körperschaft 6 H Rittergut Augustusburg privater Eigentümer n Rittergut Großschirma * 5> Rittergut Hohenfichte privater Eigentümer H Rittergut Oberschöna, OT Bräunsdorf privater Eigentümer Landkreis Nordsachsen Schloss Wölkau Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer » Herrenhaus Lemsel Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer » Herrenhaus Dölzig Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer Herrenhaus Gruna Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer Herrenhaus Sausedlitz Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer ” Herrenhaus Merkwitz Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer Herrenhaus Storkwitz Bereich Delitzsch/Eilenburg privater Eigentümer Schloss Dahlen Bereich Oschatz öffentlich- rechtliche Körperschaft Schloss Leuben Bereich Oschatz privater Eigentümer Schloss Wiederoda Bereich Oschatz privater Eigentümer M Schloss Mügeln Bereich Oschatz privater Eigentümer n Herrenhaus Pakisch Bereich Torgau privater Eigentümer ” Herrenhaus Langenreichenbach Bereich Torgau öffentlich- rechtliche Körperschaft 7 n Herrenhaus Kathewitz Bereich Torgau privater Eigentümer « Herrenhaus Ammelgoßwitz Bereich Torgau privater Eigentümer 55 Gutshaus Dahlenberg Bereich Torgau privater Eigentümer 51 Brühlsche Scheune (Nebengebäude des Schlossareals Hubertusburg) Wermsdorf öffentlich- rechtliche Körperschaft Stadt Pirna Keine bedrohten Schlösser oder Herrenhäuser Plauen Rittergut Oberlosa Plauen privater Eigentümer 55 Rittergut Chrieschwitz Plauen privater Eigentümer 55 Rittergut Kauschwitz Plauen privater Eigentümer 55 Rittergut Neundorf Plauen privater Eigentümer 55 Rittergut Reißig Plauen privater Eigentümer 55 Rittergut Straßberg Plauen privater Eigentümer Landkreis Sächsische Schweiz- Osterzgebirge * * * Vogtlandkreis 14 Schlösser und Herrenhäuser, namentlich nicht einzeln benannt * zwei öffentlich- rechtliche Körperschaften zwölf private Eigentümer Landkreis Zwickau Schloss Lichtenstein . * privater Eigentümer 8 Stadt Zwickau Lehngut * privater Oberrothenbach Eigentümer * Hierzu liegen uns keine Informationen vor. 9