STAATSMINISTERIUM FÜR UITWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 6/3104 Thema: Großflächige Biotopbeseitigung in der Wyhra-Aue zwischen den Gemeinden Frohburg und Benndorf (Landkreis Leipzig) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Lokale Naturschützer informierten mich darüber, dass im Mai 2015 in der Wyhra- Aue zwischen den Gemeinden Frohburg und Benndorf (Landkreis Leipzig) mehrere Hektar Röhricht und seggenreiche Nasswiesen während der Brutzeit umgebrochen und damit vernichtet wurden. Die umgebrochenen Biotope sind nach Aussagen der Naturschützer Nahrungsraum für den Weißstorch, Brutraum für viele geschtitzte Vogelarten u nd Nah ru ngsgebiet zah lreicher Fledermauserten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar und aus welchem Grund wurden die geschützten Biotope während der Brutzeit beseitigt (Bitte um Angabe wie viele Quadratmeter Röhricht bzw. seggenreiche Nasswiesen beseitigt worden und welcher Ersatz bisher geleistet worden ist oder noch wird)? Frage 2: Wer hat diese Biotope beseitigt (Bitte um Angabe mit welcher Genehmigung diese Biotopbeseitigung stattfand bzw. beiVerstößen welche Sanktionen erhoben wurden)? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2 R lm Zusammenhang mit den Ermittlungen zu einer Anzeige im räumlichen Umfeld von Frohburg wurde dem Landkreis Leipzig der Umbruch einer Fläche zwischen Benndorf und Frohburg bekannt. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de" lhr Zeichen PD 2-2012PalKa lhre Nachricht vom 29. Oktober 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5014 Dresden, lî, i,|. 2O'tC Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡sterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplåtze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e für verschlt¡sselte elektronische Dokumente *oto @o$ò Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERI U Ï\4 FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Nach aktuellem Kenntnisstand des Landkreises Leipzig handelt es sich um eine circa elf Hektar große Fläche mit der Feldblockbezeichung AL-081-4731. Gemäß der Biotopkartierung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) sowie eigener Kartierungen des Landkreises Leipzig wurden auf der benannten Fläche keine geschützten Biotope erfasst. Die Flächen werden von einem ortsansässigen Tierproduktionsbetrieb bewirtschaftet. Der Landwirtschaftsbetrieb wurde von der unteren Naturschutzbehörde zum Sachverhalt angehört und hat mit Schreiben vom 29. Oktober 2015 (Posteingang am 4. November 2015) mitgeteilt, dass es sich um eine landwirtschaftliche Nutzfläche handelt, die in den vergangenen fünf Jahren im Rahmen des sächsischen Umweltprogrammes ohne Kunstdünger und Pflanzenschutzmittel mit Feldgras bewirtschaftet worden sei. Nach Ablauf der Zeit sei die Fläche im Mai dieses Jahres im Rahmen eines Feldfruchtwechsels mit Mais bestellt worden. Da die Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen sind, sind weitergehende Aussagen noch nicht möglich. Frage 3: Welche Vogel- und Fledermausarten brüten und ernähren sich in diesem Gebiet (Bitte um Angabe der Anzahl der Brutpaare bzw. der Größe der lokalen Populationen der Arten incl. des Schutzstatus und wo die Arten jetzt ihre Brutplätze bzw. Nahrung finden)? Die Beantwortung erfolgt auf der Grundlage des Datenbestandes der Artdatenbank des Freistaates Sachsen (MultibaseCS). Auf der betreffenden Fläche selbst sind keine Vogelbrutplätze erfasst. Folgende Tierarten wurden nach Aussage des Landkreises Leipzig in unmittelbarer Nähe der Fläche beobachtet (der jeweilige Schutzstatus gemäß S 7 Abs.2 Nr. 13 beziehungsweise Nr. l4 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ist in Klammern angegeben): Abendsegler (streng geschützt), Blässralle (besonders geschützt), Buchfink (besonders geschützt), Buntspecht (besonders geschützt), Graureiher (besonders geschützt), Höckerschwan (besonders geschützt), Kleiber (besonders geschützt), Rotmilan (streng geschützt), Stockente (besonders geschützt), Teichralle (streng geschützt), Weidenmeise (besonders geschützt) und Zaunkönig (besonders geschützt). Weitere Aussagen sind nicht möglich, da insbesondere Kenntnisse zur Populationsgröße der genannten Arten dort nicht vorliegen. Darüber hinaus ist bekannt, dass sich im Gebiet Frohburg Brutplätze des streng geschützten Weißstorches befinden. Somit ist nicht auszuschließen, dass die Fläche vom Weißstorch zur Nahrungssuche genutzt wurde. Frage 4: Wie viele Quadratmeter Grünland wurden in den letzten l0 Jahren im Amtsbereich des LfULG, Außenstelle Rötha, umgebrochen oder beseitigt (Bitte um Untergliederung nach Jahren, Gemarkungen unter Angabe der Nutzer der Flächen)? Die angeforderten Daten liegen der Staatsregierung nicht vor Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUNI FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Bis einschließlich des Jahres 2014 wurden im landwirtschaftlichen Flächenförderbereich (EU-Direktzahlungen und Flächenzahlungen aus dem ELER) keine flächenkonkreten Einzeldaten zum Umfang von Dauergrünland-Umwandlungen erhoben. Die aus dem EU-Agrarförderrecht im Rahmen von Cross-Compliance relevante Dauergrünlandobergrenze , ab der eine einzelflächenbezogene Umbruchregistrierung und - genehmigung erforderlich gewesen wäre, wurde bis einschließlich des Jahres 2014 im Freistaat Sachsen nicht erreicht oder überschritten. Daher gab es aus Sicht von Cross- Compliance im Freistaat Sachsen kein Erfordernis, einzelne Grünlandumbrüche flächenscharf, nach Jahren, Gemarkungen, Nutzern und Außenstellen des LfULG zu erheben und zu speichern. Frage 5: Welchen Anteil hatten landwirtschaftliche Nutzflächen an der Bereitstellung von Flächen für den Hochwasserschutz in den letzten l0 Jahren in den Gemeinden Frohburg, Kohren-Sahlis, Geithain und Narsdorf (Bitte um Angabe der Flächengröße in Relation der gesamten zur Verfügung gestellten Flächen, untergliedert nach den einzelnen H oc hwasse rsc h utzma ßna h men )? ln den letzten zehn Jahren wurde in den Gemeinden Frohburg, Kohren-Sahlis, Geithain und Narsdorf 350 Quadratmeter landwirtschaftliche Nutzfläche für den Hochwasserschutz bereitgestellt. Dabei handelt es sich um Flächen, die für die lnstandsetzung des Schlossmühlenwehrs in Frohburg in Anspruch genommen wurden. Mit freundlichen Grüßen T(. I*l Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-11-26T12:28:41+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes