Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3122 Thema: Niedriglöhne und Altersarmut in Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Nach Auskunft der Bundesregierung auf eine aktuelle schriftliche Anfrage teilte diese mit, dass bei 45 Erwerbsjahren und einer Arbeitszeit von 38,5 Stunden Stundenverdienste von unter 11,50 Euro zu einer Rente unterhalb der Grundsicherungsschwelle von 769 Euro (Altersarmut ) führen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch liegt derzeit nach Branchen aufgegliedert der durchschnittliche Brutto-Stundenlohn in Sachsen? Bruttostundenlöhne (für Arbeiterinnen und Arbeiter) können nicht einzeln ausgewiesen werden . In der vierteljährlichen Verdiensterhebung des Statistischen Landesamtes werden Bruttostundenverdienste für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermittelt. Die Bruttostunden-/Bruttomonatsverdienste im 2. Quartal 2015 nach Wirtschaftsbereichen für Sachsen können der Anlage 1 entnommen werden . Frage 2: Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte verfügen derzeit in Sachsen nach Kenntnis der Staatsregierung über Brutto-Stundenlöhne (bzw. entsprechend umgerechnete Brutto-Gehälter) von weniger als 11,50 Euro? Der Staatsregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor. Nach Information der Regionaldirektion Sachsen können aus der Entgeltstatistik der Bundesagentur für Arbeit keine Stundenlöhne ausgewertet werden . Seite 1 von 3 SSACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 22-1053/43/19 Dresden , 2 6. NOV 2015 Zertlfil::at seit 200 6 audlt bcrufundfamilie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Halteste lle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN Die Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach dem monatlichen Bruttoarbeitsentgelt kann Anlage 2 entnommen werden. Frage 3: Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte beziehen nach Kenntnis der Staatsregierung derzeit ergänzend Leistungen nach SGB II und wie hat sich deren Zahl im Vergleich zum gleichen Monat des Vorjahres entwickelt? In Sachsen gab es nach Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit im März 2015 (letzte verfügbare Angabe) 42.275 erwerbstätige Leistungsbezieher nach SGB II mit Einkommen aus sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Das waren 3.379 Personen weniger als ein Jahr zuvor. Frage 4: Wie viele Menschen im Rentenalter beziehen derzeit in Sachsen eine Altersgrundsicherung, wie hat sich ihr Anteil in den letzten fünf Jahren entwickelt und mit welcher Entwicklung rechnet die Staatsregierung hinsichtlich der Zahl der auf Altersgrundsicherung angewiesenen Menschen in den nächsten Jahren? Die Erfassung der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgte bis 2014 nach Altersjahren und nicht nach der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach§ 41 Abs. 2 SGB XII. Die Entwicklung seit 201 O kann folgender Übersicht entnommen werden: Alter von .. . 2010 2011 2012 2013 2014 bis unter ... Jahren 18-65 15.393 15.982 16.936 18.485 19.081 ----·------------------ t----·-···-···----···-···-···-···-···-·--· -·--·--·--·--···-···-···-········- ····- ········-···-·--·--·--·--·--·--„·-·--·--·--- „ •..••••••••••••••• „ ....... ···········-··· ·······························-·--·-··········· 65 und älter 9.289 9.656 10.413 11.080 11 .201 Insgesamt 24.682 25.638 27.349 29.565 30.282 Quelle: Stat1st1k über die Empfänger von Grundsicherung 1m Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII ; Bestand am Jahresende Seit dem Berichtsjahr 2015 werden die Daten nach der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter nach§ 41 Abs. 2 SGB XII ausgewiesen. Am Ende des 2. Quartals 2015 gab es in Sachsen 19.316 Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung zwischen 18 Jahren und der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter sowie 11.505 Grundsicherungsempfänger im Alter ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter. Somit hatten 37,3 % der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung das Renteneintrittsalter erreicht. Zur Entwicklung in den nächsten Jahren liegen keine Erkenntnisse vor. Seite 2 von 3 Frage 5: STAATSMlNlSTERlUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR 5j SACHSEN Falls die Staatsregierung eine Zunahme der Altersarmut in Sachsen erwartet - mit welchen Mitteln steuert sie dem entgegen bzw. unterstützt die betroffenen Menschen? Eine zentrale Voraussetzung für eine Verringerung von Altersarmut in Sachsen bildet die dauerhafte Erhöhung des Niveaus der Arbeitseinkommen. Die Staatsregierung unterstützt dieses Ziel durch eine beschäftigungsorientierte Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik . Gute, faire und sichere Arbeit nach tariflicher Entlohnung bildet das Leitmotiv der sächsischen Arbeitsmarktpolitik. Der positive Trend auf dem sächsischen Arbeitsmarkt mit einer deutlichen Zunahme sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung wird sich ebenfalls positiv auf die Entwicklung der Altersarmut auswirken. Mit freundlichen Grüßen Martin Dulig Anlagen Seite 3 von 3 Anlage 1 zur OS 6-3122 Vierteljährliche Verdiensterhebung 2.Quartal 2015 Einschl. Beamte Wirtschaftsbereich B-S Prod.Gewerbe u. Dienstleistungsbereich B-N Privatwirtschaft B-F Produzierendes Gewerbe B Bergbau u. Gew. v. Steinen u. Erden B05 Kohlenbergbau B06 Gewinnung von Erdöl und Erdgas B07 Erzbergbau B08 Gew.v.Steinen u.Erden,sonst.Bergbau B09 Erbrg.v.Dienstleistg.für Bergbau u. für Gewinnung von Steinen und Erden C Verarbeitendes Gewerbe C10 H. von Nahrungs- und Futtermitteln C11 Getränkeherstellung C12 Tabakverarbeitung C13 Herstellung von Textilien C14 Herstellung von Bekleidung C15 H. v. Leder, Lederwaren und Schuhen C16 Herstellung v. Holz-,Flecht-,Korbund Korkwaren (ohne Möbel) C17 H. v. Papier, Pappe u. Waren daraus C18 H. v. Druckerzgn.; Vervielf.v.Ton-, Bild- und Datenträgern C19 Kokerei und Mineralölverarbeitung C20 Herstellung von ehern. Erzeugnissen C21 Herstellung von pharmazeut.Erzeugn. C22 Herst. v. Gummi- u. Kunststoffwaren C23 Herstellung von Glas und Glaswaren, Keramik,Verarb. v. Steinen u. Erden C24 Metallerzeugung und -bearbeitung C25 Herstellung von Metallerzeugnissen C26 H.v.DV-Geräten, elektronischen und optischen Erzeugnissen C27 H. von elektrischen Ausrüstungen C28 Maschinenbau C29 Herstellung von Kfz u. Kfz-teilen C30 Sonstiger Fahrzeugbau C31 Herstellung von Möbeln C32 Herstellung von sonstigen Waren C33 Rep.u.lnst.v.Maschinen u. Ausrüstg. D Energieversorgung E Wasserversorgung, Entsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen E36 Wasserversorgung E37 Abwasserentsorgung E38 Sammlung,Abfallbeseitigung,Rückgew. E39 Beseitigung von Umweltverschmutzungen und. sonst. Entsorgung F Baugewerbe F41 Hochbau F42 Tiefbau F43 Vorb.Baustellenarbeiten,Bauinstall. und sonstiges Ausbaugewerbe G-S Dienstleistungsbereich G Handel; lnstandh. u.Rep. von Kfz G45 Kfz-Handel ;lnstandh. u.Rep. von Kfz G46 Großhandel (ohne Handel mit Kfz) G47 Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) Sachsen Bruttostundenverdienst Bruttomonatsverdienst Bezahlte Wochen- insarbeits - gesamt zeit Stunden ohne Sonderzahlunqen Euro insgesamt ohne Sonderzah - lunqen Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer/-in nen 39,4 18,23 16,89 3 124 39,3 17,37 15,80 2 969 39,3 17,97 16, 19 3 072 38,7 24,24 20,38 4 078 37,0 32,99 26, 10 5 308 40,6 39,4 40,2 39,3 38,7 39,9 38,3 40,1 40,1 38,8 38,2 42,7 40,0 39,9 38,4 39,8 38,0 39,8 39,2 39,6 39,5 38,7 38,4 39,6 40,0 40,3 38,8 40,3 39,8 40,1 40,4 40,4 39,2 40,3 39,9 38,6 39,5 39,4 39,5 39,5 39,3 15,60 18,34 11,64 19,18 28,95 11,81 12,87 11,52 13,26 16,66 17,19 16,12 21,63 18,84 13,14 15,59 20,93 14,26 23,46 16,73 19,17 26,94 26,80 12,00 13,82 21,05 26,72 16,21 20,74 18,10 14,54 18,13 15,36 17,23 17,12 14,24 18,40 16,46 15,23 18,56 14,76 14,73 16,27 11 ,19 18,22 25,77 11 ,63 11,74 10,89 13,16 15,77 15,80 13,84 19,46 18,10 12,72 14,73 18,25 13,50 19,90 15,61 17,48 20,25 22,19 11,87 13,40 19,16 23,23 15,46 19,66 18,04 13,79 17,75 14,78 16,11 16,45 13,88 17,36 14,99 14,26 16,26 13,97 2 749 3 137 2 035 3 274 4 865 2 047 2 144 2 004 2 312 2 811 2 850 2 990 3 763 3 263 2 191 2 693 3 457 2 465 3 991 2 880 3 294 4 531 4 474 2 064 2 405 3 685 4 506 2 836 3 589 3 155 2 553 3 179 2 616 3 020 2 971 2 391 3 159 2 818 2 61 5 3 181 2 519 2 895 2 701 2 767 3 429 4 200 2 596 2 783 1 955 3 110 4 331 2 016 1 956 1 896 2 295 2 660 2 619 2 568 3 386 3 135 2 121 2 544 3 014 2 333 3 386 2 686 3 003 3 406 3 705 2 041 2 332 3 354 3 917 2 706 3 401 3 144 2 423 3 113 2 518 2 823 2 855 2 330 2 980 2 567 2 448 2 786 2 384 Bruttostundenverdienst Bruttomonatsverdienst Bezahlte ohne Wirtschaftsbereich Wochen- ins- ohne ins- Sonderarbeits - gesamt Sonder- gesamt zahzeit zahlunaen Jungen Stunden Euro H Verkehr und Lagerei 40,2 15,75 14,56 2 753 2 546 H49 Landverkehr;Transport in Rohrfernl. 40,4 14 ,32 13,64 2 51 1 2 391 H50 Schifffahrt 39,9 15,48 15,32 2 683 2 656 H51 Luftfahrt 39,9 34,68 27,86 6 017 4 834 H52 Lagerei;sonst.Dienstleistg.f.Verk. 40,6 15,41 14,05 2 719 2 480 H53 Post-,Kurier- und Expressdienste 38,7 19,22 17,68 3 232 2 973 1 Gastgewerbe 39,6 10,94 10,74 1 884 1 851 155 Beherbergung 39,4 11,74 11,43 2 01 1 1 957 156 Gastronomie 39,9 10,26 10,17 1 777 1 761 J Information und Kommunikation 39,3 23,35 21,21 3 983 3 619 J58 Verlagswesen 38,5 23,03 20,83 3 857 3 489 J59 Film,TV-Programme,Kinos;Tonstudios, Musikverlag 41,1 25,85 25,56 4 622 4 570 J60 Rundfunkveranstalter 38,5 32,1 5 30,40 5 384 5 092 J61 Telekommunikation " 38,3 28,85 23,02 4 796 3 827 J62 Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie 39,7 22,68 21 ,33 3 909 3 677 J63 Informationsdienstleistungen 39,4 14,00 13,33 2 395 2 279 K Finanz-, Versicherungsdienstleistg. 39,2 28,35 22,45 4 824 3 820 K64 Finanzdienstleistungen 39,4 26,77 22,41 4 582 3 836 K65 Versicherungen und Pensionkassen 38,0 34,92 22,72 5 760 3 748 K66 Mit Finanz- u. Versicherungsdienstleistungen verbundene Tätigkeiten 39,6 29,87 22,19 5 141 3 820 L Grundstücks- und Wohnungswesen 38,7 19,15 17,92 3 221 3 01 3 M Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen 39,5 20,58 19,29 3 532 3 31 2 M69 Rechts-,Steuerberatung,Wirt.prüfg. 39,7 15,29 14,68 2 638 2 532 M70 Verwaltung und Führung von Untern.; Unternehmensberatung 39,4 21,14 19,47 3 621 3 335 M71 Architektur-, lng.büros; technische, physikal. u. chemische Untersuchung 39,6 20,23 18,78 3 485 3 235 M72 Forschung und Entwicklung 39,1 25,31 24,15 4 304 4 107 M73 Werbung und Marktforschung 39,7 15,35 14,96 2 647 2 579 M74 Freiberufl .,wiss. u. techn.Tätigk. 39,4 21,47 18,50 3 672 3 165 M75 Veterinärwesen 39,9 13,40 13,40 2 323 2 323 N Sonstige wirtschaftl. Dienstleistg. 38,5 12,04 11 ,59 2 015 1 939 N77 Vermietung von beweglichen Sachen 41 ,8 14,84 14,07 2 695 2 555 N78 Vermittl.u.Überlassung v.Arbeitskr. 37,3 12,13 11 ,59 1 967 1 880 N79 Reisebüros, -veranstalter u. sonst. Reservierungsdienstleistungen 40,5 13,85 12,98 2 437 2 284 N80 Wach-,Sicherheitsdienste,Detekteien 42,2 11,54 11,42 2 114 2 094 N81 Garten-,Landschaftsbau;Gebäudebetr. 39,8 11,59 11 ,35 2 002 1 961 N82 Erbringung von Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpers. a.n.g. 39,3 12,02 11 ,50 2 054 1 965 0-S Nicht marktbestimmte Dienstleistg. 39,7 20,81 20,16 3 594 3 482 0 Öff.Verwaltung,Verteidigung;Sozialvers. 39,9 20,49 20,39 3 555 3 539 p Erziehung und Unterricht 39,8 24,12 24,01 4 168 4 149 Q Gesundheits- und Sozialwesen 39,8 20,44 18,92 3 530 3 267 086 Gesundheitswesen 40,1 23,38 21,31 4 075 3 714 0 87 Heime (oh.Erholungs- u.Ferienheime) 38,9 13,94 13,50 2 355 2 280 088 Sozialwesen (ohne Heime) 39,1 14,77 14,40 2 512 2449 R Kunst, Unterhaltung und Erholung 39,4 20,49 19,26 3 506 3 294 R90 Kreative,künstl.u.unterhalt.Tätigk. 40,0 22,64 20,79 3 935 3 613 R91 Bibliotheken, Archive, Museen, botanische und zoologische Gärten 39,4 18,94 18,18 3 240 3 109 R92 Spiel-, Wett- und Lotteriewesen 40,4 14,45 13,66 2 535 2 397 R93 Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung 38,3 19,34 18,64 3 219 3 102 s Sonstige Dienstleistungen 38,7 14,73 14,17 2 480 2 386 594 lnteressenvertr., kirchl. u. sonst. religiöse Vereinigungen 39,6 16,57 16,21 2 848 2 787 S95 Rep.v.DV-Geräten u. Gebrauchsgütern 39,2 16,61 14,98 2 832 2 554 S96 Sonst. überw. persönl.Dienstleistg. 37,4 11 ,40 10,84 1 852 1 761 PG2 lnvestitionsQüterproduzenten 39,4 21,41 18,1 4 3 663 3104 Quelle: Stat1st1sches Landesamt Sachsen; V1ertelJährl1che Verdiensterhebung ~ Bundesagentur für Arbeit Statistik Anlage 2 zur DS 6-3122 Beschäftigungsstatistik Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte Sachsen Wohnort (WO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag 31.12.2013 Die Auswertung basiert auf nichtrevidierten Daten der Beschäftigungsstatistik der BA. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte Entgeltangabe/ (ohne Auszubildende) (ohne Auszubildende) Entgeltklassen in €1 kumulierte kumulierte Verteilungsparameter in € Anzahl Anteile in% Anteile Anzahl Anteile in% Anteile in% in% 1 2 3 4 5 6 Insgesamt 1.449.996 1.059.680 ohne Entgeltangabe 12.045 7.398 Insgesamt mit Entgeltangabe 1.437.951 1.052.282 bis 100 € 700 0,0 222 0,0 ü. 100 bis 200 € 933 0,1 0,1 159 0,0 0,0 ü. 200 bis 300 € 1.909 0,1 0,2 286 0,0 0,1 ü. 300 bis 400 € 16.841 1,2 1,4 2.266 0,2 0,3 ü. 400 bis 500 € 12.787 0,9 2,3 1.861 0,2 0,5 ü. 500 bis 600 € 12.643 0,9 3,2 2.011 0,2 0,6 ü. 600 bis 700 € 13.947 1,0 4,2 2.248 0,2 0,9 ü. 700 bis 800 € 18.248 1,3 5,4 3.806 0,4 1,2 ü. 800 bis 900 € 23.230 1,6 7,0 5.770 0,5 1,8 ü. 900 bis 1.000 € 30.987 2,2 9,2 9.408 0,9 2,7 ü. 1.000 bis 1.100 € 38.248 2,7 11,9 15.722 1,5 4,2 ü. 1.100 bis 1.200 € 47.386 3,3 15,2 26.060 2,5 6,6 ü. 1.200 bis 1.300 € 54.239 3,8 18,9 34.172 3,2 9,9 ü. 1.300 bis 1.400 € 60.240 4,2 23,1 41.752 4,0 13,9 ü. 1.400 bis 1.500 € 61.120 4,3 27,4 44.614 4,2 18, 1 ü. 1.500 bis 1.600 € 63.851 4,4 31,8 48.521 4,6 22,7 ü. 1.600 bis 1.700 € 63.160 4,4 36,2 48.389 4,6 27,3 ü. 1.700bis1.800€ 65.617 4,6 40,8 52.033 4 ,9 32,2 ü. 1.800 bis 1.900 € 64.634 4,5 45,3 51.122 4,9 37,1 ü. 1.900 bis 2.000 € 58.586 4,1 49 ,3 45.947 4,4 41 ,5 ü. 2.000 bis 2.100 € 52.404 3,6 53,0 40.950 3,9 45,4 ü. 2.100 bis 2.200 € 46.207 3,2 56,2 35.934 3,4 48,8 ü. 2.200 bis 2.300 € 42.042 2,9 59,1 32.576 3,1 51,9 ü. 2.300 bis 2.400 € 38.878 2,7 61,8 30.262 2,9 54,7 ü. 2.400 bis 2.500 € 38.222 2,7 64,5 29 .877 2,8 57,6 ü. 2.500 bis 2.600 € 36.567 2,5 67,0 28.959 2,8 60,3 ü. 2.600 bis 2.700 € 33.977 2,4 69,4 27.150 2,6 62,9 ü. 2.700 bis 2.800€ 33.707 2,3 71 ,7 27.768 2,6 65,6 ü. 2.800 bis 2.900 € 31.144 2,2 73,9 26.043 2,5 68,0 ü. 2.900 bis 3.000 € 29.359 2,0 75,9 24.864 2,4 70,4 ü. 3.000 bis 3.1 oo € 26.198 1,8 77,8 22.380 2,1 72 ,5 ü. 3.100 bis 3.200 € 22.950 1,6 79,3 19.782 1,9 74,4 ü. 3.200 bis 3.300 € 21.985 1,5 80,9 19.057 1,8 76,2 ü. 3.300 bis 3.400 € 21 .139 1,5 82 ,3 18.590 1,8 78,0 ü. 3.400 bis 3.500 € 18.516 1,3 83,6 16.401 1,6 79,5 ü. 3.500 bis 3.600 € 16.508 1, 1 84,8 14.562 1,4 80,9 ü. 3.600 bis 3.700 € 16.122 1, 1 85,9 14.061 1,3 82,3 ü. 3. 700 bis 3.800 € 15.347 1, 1 87,0 13.308 1,3 83,5 ü. 3.800 bis 3.900 € 14.199 1,0 88,0 12.401 1,2 84,7 ü. 3.900 bis 4.000 € 13.436 0,9 88,9 11.692 1,1 85,8 f 4J Bundesagentur für Arbeit Statistfk Beschäftigungsstatistik Verteilung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nach Klassen monatlicher Bruttoarbeitsentgelte Sachsen Wohnort (WO): Alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, die in der betreffenden Region wohnen, unabhängig vom Arbeitsort. Stichtag 31.12.2013 Die Auswertung basiert auf nichtrevidierten Daten der Beschäftigungsstatistik der BA. sozialversicherungspflichtig Beschäftigte sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte Entgeltangabe/ (ohne Auszubildende) (ohne Auszubildende) Entgeltklassen in €/ kumulierte kumulierte Verteilungsparameter in € Anzahl Anteile in% Anteile Anzahl Anteile in% Anteile in% in% 1 2 3 4 5 6 ü. 4.000 bis 4.100 € 12.445 0,9 89,8 10.379 1,0 86,8 ü. 4.100 bis 4.200 € 11 .521 0,8 90,6 9.984 0,9 87,7 ü. 4.200 bis 4.300 € 10.308 0,7 91 ,3 9.257 0,9 88,6 ü. 4.300 bis 4.400 € 10.101 0,7 92,0 9.204 0,9 89,5 ü. 4.400 bis 4.500 € 10.334 0,7 92,7 9.326 0,9 90,4 ü. 4.500 bis 4.600 € 10.279 0,7 93,4 9.572 0,9 91 ,3 ü. 4.600 bis 4.700 € 7.829 0,5 94,0 7.310 0,7 92,0 ü. 4. 700 bis 4.800 € 8.215 0,6 94,5 7.719 0,7 92,7 ü. 4.800 bis 4.900 € 22.828 1,6 96,1 22.031 2,1 94,8 ü. 4.900 € 55.878 3,9 100,0 54.514 5,2 100,0 ©Statistik der Bundesagentur für Arbeit "' Bundesagentur für Arbeit Statistik Methodische Hinweise - Bruttoarbeitsentgelte Grundlagen der Entgeltstatistik und Besonderheiten Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Die Ergebnisse zu den Bruttoarbeitsentgelten stammen aus dem Meldeverfahren zur Sozialversicherung. Dabei handelt es sich um eine Vollerhebung aller sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten in Deutschland. Zum sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelt zählen nach §14 SGB IV alle laufenden und einmaligen Einnahmen, beispielsweise auch: Urlaubs- und Weihnachtsgelder, Tantiemen, Gratifikationen, Mehrarbeits-/Überstundenvergütungen und Mehrarbeitszuschläge, Familienzuschläge, Gefahrenzuschläge und Schmutzzulagen, Provisionen und Abfindungen. Auswertungen über das Entgelt aus der Beschäftigungsstatistik sind aufgrund der Methodik des Meldeverfahrens zur Sozialversicherung nur für den Stichtag 31.12. methodisch sinnvoll und aussagefähig. Dies liegt daran, dass die Jahresmeldungen des Vorjahres von den Arbeitgebern bis zum 15. April abzugeben sind. Im Rahmen der Quartalsauswertung der BA für den Stichtag 31.12. mit 6-monatiger Wartezeit fließen diese somit nahezu vollständig ein. Bei allen anderen Quartals-Stichtagen ist der Anteil an Anmeldungen, welche keine Entgeltangabe enthalten, deutlich größer. Die Darstellungen und Analysen werden durchgehend auf sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte (ohne Auszubildende) eingeschränkt. Auf diese Weise können Vergleiche - etwa zwischen Personengruppen oder Regionen - durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch unterschiedliche Anteile von Teilzeitbeschäftigten oder Auszubildenden beeinträchtigt sind. Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes Zwar werden die Beschäftigten zum Stichtag 31.12. "gemessen", aber ihre sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelte beziehen sich immer auf einen Beschäftigungszeitraum. Dieser kann das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag (den 31.12.) umfassen. Um vergleichbare Angaben zu erhalten, müssen daher die Entgeltangaben auf einen einheitlichen Zeitraum normiert und auf Vollzeitbeschäftigung eingeschränkt werden. Dies geschieht durch die Berechnung des durchschnittlichen monatlichen Bruttomonatsentgelts von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten ohne Auszubildende nach folgender Formel: Durchschnittliches Bruttomonatsentgelt= Entgelte in Euro/ Beschäftigungstage x 365,25 I 12 Aufgrund dieser Rechenvorschrift können sich insbesondere bei der Umrechnung von in kurzen Beschäftigungszeiträumen erzielten Arbeitsentgelten auf durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelte Werte ergeben, die die Beitragsbemessungsgrenze deutlich überschreiten. Umgekehrt führt die Rechenvorschrift bei bestimmten Konstellationen für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte bzw. geringfügig entlohnt Beschäftigte zu Werten unter bzw. über der Geringfügigkeitsgrenze. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen eingeschränkt. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Medianentgelte in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 1.000 Beschäftigten. Gleiches gilt oberhalb der Bemessungsgrenze. In diesen Fällen wird der ermittelte Wert durch "X" ersetzt. Beitragsbemessungsgrenze Von den Arbeitgebern ist das sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung in die Meldungen einzutragen. Bei der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung handelt es sich um die Einkommenshöhe, bis zu der in Deutschland die Beiträge zur Rentenversicherung von dem Pflichtigen erhoben werden dürfen. Einkommen, welche die Beitragsbemessungsgrenze übersteigen, werden nicht zum Sozialversicherungsbeitrag herangezogen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird jährlich von der Bundesregierung durch Rechtsverordnung den Durchschnittseinkommen in Deutschland angepasst. Weitere Informationen zur Beitragsbemessungsgrenze wie auch zum Thema allgemein finden Sie im Sonderbericht zu sozialversicherungspflichtigen Bruttoarbeitsentgelten: http://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Grundlagen/Methodenberichte/Beschaeftiqungsstatistik/Generischep u bl ikatio nen/Methodenbe richt-E ntgelte. pdf Median Die Zensierung der Einkommensverteilung am oberen Rand hat zur Folge, dass die Berechnung von Mittelwerten, wie dem arithmetischen Mittel, methodisch nicht sinnvoll ist, da die tatsächlichen Bruttoentgelte oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht bekannt sind. Ein geeignetes Mittel, um die Streuung der Entgelte zu charakterisieren, sind Quantile. Dabei ist der Median das 50%-Quantil: Die Hälfte der Beschäftigten erzielt ein geringeres Entgelt als der Medianwert, die andere Hälfte ein höheres Entgelt. Der Median hat gegenüber dem arithmetischen Mittel folgende Vorteile: Eine offene obere Grenze verhindert nicht die Berechnung des Medians, wenn der Median kleiner ist als der Wertebereich der offenen oberen Klasse. Außerdem ist der Median - anders als das arithmetische Mittel - gegenüber sogenannten Ausreißern robust, also gegenüber Werten, die extrem von anderen Werten abweichen. Da die Einkommensverteilung der Beschäftigten in den statistischen Auswertungssystemen der BA aus pragmatischen Gründen nur in klassierter Form (100 Euro-Schritte) vorliegt, muss zur Berechnung des Medians eine Näherungslösung angewendet werden. Schwelle des unteren Entgeltbereichs Die Beschäftigten im unteren Entgeltbereich sind in den letzten Jahren ins Zentrum des öffentlichen Interesses gerückt. Um den unteren Entgeltbereich abzugrenzen, muss zunächst eine Definition erfolgen. In Anlehnung an die "Organisation for Economic Co-operation and Development (OECD)" gilt hier als Beschäftigter des unteren Entgeltbereichs, wer als sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigter weniger als 2/3 des Medianentgelts aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten erzielt (Schwelle des unteren Entgeltbereichs). e· Bundesagentur für Arbeit Statistik Beschäftigungsstatistik Stand: November 2013 Methodische Hinweise - Sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte Grundlage der Statistik bildet das Meldeverfahren zur Sozialversicherung, in das alle Arbeitnehmer (einschließlich der zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten) einbezogen sind, die der Kranken- oder Rentenversicherungspflicht oder Versicherungspflicht nach dem SGB III unterliegen. Auf Basis der Meldungen zur Sozialversicherung durch die Betriebe wird vierteljährlich (stichtagsbezogen) mit 6 Monaten Wartezeit der Bestand an sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigten ermittelt. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte umfassen alle Arbeitnehmer, die kranken-, renten-, pflegeversicherungspflichtig und/oder beitragspflichtig nach dem Recht der Arbeitsförderung sind oder für die Beitragsanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung oder nach dem Recht der Arbeitsförderung zu zahlen sind. Dazu gehören insbesondere auch Auszubildende, Altersteilzeitbeschäftigte, Praktikanten, Werkstudenten und Personen, die aus einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis zur Ableistung von gesetzlichen Dienstpflichten (z. B. Wehrübung) einberufen werden. Nicht zu den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten zählen dagegen Beamte, Selbstständige, mithelfende Familienangehörige, Berufs- und Zeitsoldaten, sowie Wehr- und Zivildienstleistende (siehe o. g. Ausnahme). Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse, deren regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt zwischen 450 und 850 Euro liegt (bis 31 .12.2012: zwischen 400 und 800 Euro) und für die der Arbeitnehmer (ohne Auszubildende) auf die Anwendung der Gleitzonenregelung nicht verzichtet hat. Die Betriebe machen jährlich Angaben darüber, ob das Arbeitsentgelt während des Meldezeitraums in der Gleitzone lag, und zwar in allen Entgeltabrechnungszeiträumen (echte Gleitzonenfälle) oder ob sowohl Entgeltabrechnungszeiträume in der Gleitzone als auch darunter oder darüber vorlagen (Mischfälle), oder ob das Arbeitsentgelt nicht innerhalb der Gleitzone lag (keine Gleitzonenfälle) bzw. ob auf die Anwendung der Gleitzonenregelung in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichtet wurde. Auswertungen zu den Midijobs können nicht quartalsweise, sondern nur zum Stichtag 31.12. vorgenommen werden. Nur für diesen Stichtag liegen weitgehend vollzählige Angaben über Beschäftigungen in der Gleitzone vor. Auswertungen zu den Midijobs liegen ab dem Stichtag 31.12.2003 vor. Zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen zählen Arbeitsverhältnisse mit einem niedrigen Lohn (geringfügig entlohnte Beschäftigung) oder mit einer kurzen Dauer (kurzfristige Beschäftigung). Seide werden auch als "Minijob" bezeichnet. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung(§ 14 SGB IV) regelmäßig im Monat die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet. Die Geringfügigkeitsgrenze beträgt bis einschließlich zum 31.12.2012 400 Euro und ab dem 01.01.2013 450 Euro. Regelmäßig bedeutet, dass, wenn die Grenze von 450 Euro nur gelegentlich und nicht vorhersehbar überschritten wird, trotzdem eine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt. Eine Berichterstattung der ausschließlich geringfügig entlohnten Beschäftigten erfolgt seit dem Stichtag 30.6.1999, geringfügig entlohnte Beschäftigte im Nebenjob können ab dem Stichtag 30.6.2003 ausgewertet werden. Auch die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See veröffentlicht Daten über geringfügig entlohnte Beschäftigte im Rahmen eines vierteljährlichen Geschäftsberichts. Diese Daten stellen keine amtliche Statistik dar und sind nicht geeignet, statistische Aussagen über die Entwicklung der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungssituation in Deutschland zu treffen. Ebenso wenig sind sie eine verlässliche Grundlage für Erwerbstätigenrechnungen oder Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen (VGR). Sie liefern vielmehr Informationen über die Geschäftsprozesse der Minijob-Zentrale; es handelt sich somit um Geschäftsdaten. Daher sind die Daten auch nicht mit den statistischen Daten der BA, welche die amtliche Statistik über geringfügig entlohnte Beschäftigte führt, vergleichbar. Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV vor, wenn die Beschäftigung für eine Zeitdauer ausgeübt wird, die im laufe eines Kalenderjahres, oder auch kalenderjahrüberschreitend, auf nicht mehr als zwei Monate oder insgesamt 50 Arbeitstage nach ihrer Eigenart begrenzt zu sein pflegt oder im Voraus vertraglich (z. B. durch einen auf längstens ein Jahr befristeten Rahmenarbeitsvertrag) begrenzt ist. Auswertungen zu kurzfristig Beschäftigten können ab dem 1. Quartal 2004 vorgenommen werden . Eine weitere Unterteilung der Daten über kurzfristig Beschäftigte in ausschließlich und im Nebenjob kurzfristig Beschäftigte ist aus Geheimhaltungsgründen nicht sinnvoll, da die Fallzahlen relativ gering sind . Seite 1 Werden von einer Person mehrere geringfügige Beschäftigungen ausgeübt, gelten folgende Regeln: 1. Eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ist neben einer kurzfristigen Beschäftigung erlaubt. 2. Bei der gleichzeitigen Ausübung von mehreren geringfügig entlohnten Beschäftigungen darf die Geringfügigkeitsgrenze von 450 EUR nicht überschritten werden. 3. Bei der Ausübung von mehreren kurzfristigen Beschäftigungen darf die Grenze von zwei Monaten oder 50 Arbeitstagen, innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes, nicht überschritten werden. Neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen (Haupt-)Beschäftigung ist die Ausübung einer geringfügigen (Neben-)Beschäftigung zulässig. Für den Fall, dass ein Arbeitnehmer neben einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung bei anderen Arbeitgebern geringfügig entlohnte Beschäftigungen ausübt, gilt für die Bereiche der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung, dass geringfügig entlohnte Beschäftigungen - mit Ausnahme einer geringfügig entlohnten Beschäftigung - mit einer nicht geringfügigen versicherungspflichtigen Beschäftigung zusammenzurechnen sind. Vgl. Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen (Geringfügigkeits-Richtl inien) vom 20. Dezember 2012. Mehrfachbeschäftigte, die gleichzeitig zwei oder mehr geringfügigen Beschäftigungen nachgehen, werden nur nach den Merkmalen der zuletzt aufgenommenen Beschäftigung ausgewiesen. Die erhobenen Daten unterliegen grundsätzlich der Geheimhaltung nach § 16 BStatG. Eine Übermittlung von Einzelangaben ist daher ausgeschlossen. Aus diesem Grund werden Zahlenwerte unter 3 und Daten, aus denen sich rechnerisch eine Differenz ermitteln lässt, mit* anonymisiert. Gleiches gilt, wenn in einer Region oder in einem Wirtschaftszweig weniger als 3 Betriebe ansässig sind oder einer der Betriebe einen so hohen Beschäftigtenanteil auf sich vereint, dass die Beschäftigtenzahl praktisch eine Einzelangabe über diesen Betrieb darstellt (Dominanzfall). Hierbei gilt: Bei 3 bis 9 Betrieben, die hinter einer Beschäftigtenzahl stehen, darf keiner der Betriebe 50 oder mehr Prozent der Beschäftigten auf sich vereinen. Bei 10 oder mehr Betrieben dürfen auf keinen Betrieb 85 oder mehr Prozent der Beschäftigten entfallen. Weiterführende Informationen zur Statistik der sozialversicherungspflichtigen und geringfügigen Beschäftigung finden Sie unter: http ://statistik. a rbe itsagentu r. de/cae/servlet/ contentb lob/ 441 2/pu bl i cation F i le/858/Q u a 1 itaets beri cht-Statisti k- Besch aeftig u ng. pdf Seite 2 2015-11-26T12:27:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes