STAATSM1N1STER1UM GES INNERN Freistaat SÄCHSEM Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9250 Dresden 2015 N^ovember Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3124 Thema: Schleuserkriminalität in den und in dem Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Beantwortung der Fragen beruht seitens der sächsischen Polizei (SMI) auf der Polizeilichen Kriminalstatistik und seitens der Justiz auf einer Auswertung der Datenbanken der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Stand vom 3. November 2015. Die Daten aus der Polizeilichen Kriminalstatistik sind mit den aufgrund der Datenbankauswertung ermittelten Zahlen der sächsischen Staatsanwaltschaften nicht vergleichbar, da die Erfassungsgrundsätze unterschiedlich sind und der einzelne Fall im Justizbereich eine andere strafrechtliche Bewertung erfahren kann. Insofern sind die nachfolgenden Angaben der Polizei und Justiz getrennt voneinander zu betrachten. Frage 1: Welche Erkenntnisse hat die Sächsische Staatsregierung über die Einschleusung von Ausländern durch Personen mit Wohnsitz in Deutschland und außerhalb Deutschlands? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien S, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEWUM DES INNERN Freistaat SÄCHSBTN Frage 2: Um wie viele Fälle (straf rechtlich) der Einschleusung von Ausländern und wie viele Tatverdächtige sowie verurteilte Täter handelt es sich jeweils in den Jahren 2013-2015? Die Anzahl von Verurteilten in Verfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Sachgebietsschlüssel 55 (Einschleusen von Ausländern; §§ 96, 97 AufenthG) stellt sich wie folgt dar: Verfahrenseingang bei der Staatsanwaltschaft Verurteilte 2013 79 2014 33 1.1.2015 bis 3.11.2015 14 Im Weiteren wird auf die Anlage 2 verwiesen. Frage 3: Um wie viele geschleuste Personen handelt es sich bei der Einschleusung von Ausländern jeweils in den Jahren 2013 - 20157 Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, beider Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die Anzahl geschleuster Personen bei der Einschleusung von Ausländern wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durch- Sicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 4: Wie viele der verurteilten Schleuser aus Frage 3 haben ihre Strafen bisher verbüßt und wurden ihrerseits ausgewiesen bzw.abgeschoben? Es wird davon ausgegangen, dass der Fragesteller bei der Bezugnahme auf die Frage 3 tatsächlich die Frage 2 meint. Seite 2 von 4 STAATSMIMlSTiRlUM UBS INNERN Freistaat SACHSEN Auf der Grundlage der durchgeführten Datenbankrecherche stellt sich die Anzahl der Verurteilten in Verfahren der sächsischen Staatsanwaltschaften mit dem Sachgebiets- Schlüssel 55, deren Strafen vollständig vollstreckt sind, wie folgt dar: Verfahrenseingang bei der Staatsanwaltschaft Verurteilte 2013 16 2014 1.1.2015 bis 3.11.2015 Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Wie viele der Verurteilten, deren Strafen vollständig vollstreckt sind, ausgewiesen bzw. abgeschoben wurden, wird statistisch nicht erfasst. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Abschiebevorgänge erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der Vorgänge im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Ausländerbehörden nicht zu leisten. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den Verurteilten, deren Strafen vollständig vollstreckt sind, nicht zwingend um Nichtdeutsche handeln muss. Frage 5: Konnten von 2013 - 2015 Gruppen der organisierten Kriminalität oder organisierten Bandenkriminalität im Zusammenhang mit der Einschleusung von Ausländem ermittelt werden; wenn ja wie viele, welche und welche Vermögenswerte wurden durch die Gerichte jeweils eingezogen? Bei gewerbs- und bandenmäßigem Einschleusen von Ausländern erfasste die sächsisehe Polizei 2013 sechs Fälle, 2014 drei Fälle und von Januar bis September 2015 vier Fälle. Im Zeitraum von 2013 bis 2015 erfassten die sächsischen Staatsanwaltschaften Verfahren gegen drei Gruppierungen, bei denen der Verdacht besteht, dass es sich um organisierte Kriminalität im Bereich des Einschleusens von Ausländern handelt. Seite 3 von 4 STAATSMI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Verrflöge/iswerte wurden durch die Gerichte bisher nicht eingezogen. Mit flfeuflldlichen Grüßen Markus Ulbig\ Anlagen: 2 Seite 4 von 4 Anläget Straftat Anzahl Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthattsgesett Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz Jahr 2013 in %* Wohnsitz in Deutschland aufgeklärte Fälle Jan. -Sept. 2015 Anzahl In %* 90 35,0 7 19,4 i.7 Anzahl 107 32 Jahr 2014 in%* 31,9 30,8 33,3 82 21 22,9 23,6 Straftat Wohnsitz nicht in Deutschland bzw. ohne festen Wohnsitz oder Wohnsitz unbekannt aufgeklärte Fälle Jahr Jahr Jan. - Sept. 2013 2014 2015 _AnzahlJn%* Anzahl in%* Anzahl in%* Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2Aufenthaltsgesetz gewerbs- und bandenmä&iges Einschleusen von Ausländern gemäB § 97 Abs. 2 Aufentbaltsaesetz 170 ee,1 246 73,4 287 80,2 30 83,3 79 76,0 70 78,7 2 33,3 2 66,7 3 100,0 ermittelte Tatverdächtlge mit Wohnsitz in Deutschland Sfraftat Anzahl Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz Einschleusen von Ausländern gemäß. § 98 Abs. 2 Aufanthaltsgesetz gewerbs- und bandenmäßlges Einschleusen von Ausländern gemätt § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz Jahr 2013 ln%* Anzahl 84 32,1 10 20,8 6 60,0 Jahr 2014 ln%* 88 31,7 24 41,4 1 33,3 Jan. - Sept. 2015 Anzahl 91 ln%* 32,7 11 21,6 Straftat ermittelte Tatverdächtige mit WohnsHz rilcht in Deutschland bzw. ohne festen Wohnsitz oder Wohnsitz unbekannt Jan. - Sept. 2015 Anzahl 178 38 Jahr 2013 ln%* 67.9 79,2 Anzahl 190 34 Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsflesetz Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz gewerbs- und bandenmäBlges Einschleusen 4 40,0 von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz * Die Prozentangaben sind auf die Tatverelächtige insgesamt der jeweiligen Straftat bezogen. Jahr 2014 h%* 68,3 58,6 66,7 Anzahl 187 40 16 In %* 67,3 78,4 100,0 Hinweis: Die Summe der Fälle Tatverdächtiger mit Wohnsitz In Deutschland und außerhalb Dautschlands bzw. ohne festen Wohnsta und Wohnsitz unbekannt kann die Anzahl der aufgeklärten Fälle Insgesamt übersteigen, da Tatverdächtlge beider Wohnsltee Im gleichen Fall als Tahrerdächtige In Erscheinung getreten sein können. Quelle: Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) Anlage 2 Straftat Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz Einschleusen von Ausländern gemäR § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz gewerbs- und bandenmäBiges Einschleusen von Ausländern gemä& § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesdz Sttaflat Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2 Aufenthdtsgesetz gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz erfasste Fälle insgesamt Jahr Jahr Jan. -Sept. 2013 2014 2015 362 410 406 118 3 103 4 aufgeklärte Fälle Insgesamt Jahr Jahr Jan. - Sept 2013 2014 2015 257 335 368 36 104 3 89 3 Straftat Bnschteusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 1 und 4 Aufenthaltsgesetz Einschleusen von Ausländern gemäß § 96 Abs. 2 Aufenthaltsgesetz gewerbs- und bandenmäßlges Einschleusen von Ausländern gemäß § 97 Abs. 2 Aufenthategesetz ermittelte Tatverdächtlge Insgesamt Jan. - Sept. 2013 2014 2015 278282 48 10 58 3 278 61 16 Quelle: PKS 2015-11-30T08:14:17+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes