STAATSMIM1STBK1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9253 Dresden,aNovember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3129 Thema: Bild- und Videoaufnahmen am 19. Oktober 2015 in Dresden Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wurden am 19. Oktober 2015 Bild- und Videoaufnahmen von friedlichen Demonstranten gemacht? Frage 2: Wo wurden an diesem Tag weitere Bild- und Videoaufnahmen von Demonstranten gemacht? Frage 3: Inwiefern wurden die o. g. Bild- und Filmaufnahmen a.) übertragen, b.) gespeichert, c.) ausgewertet? Frage 5: Wurden die Bild- und Filmaufnahmen zwischenzeitlich gelöscht? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3 und 5: Zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes anlässlich des Versammlungsgeschehens am 19. Oktober 2015 fand in der Zeit von 15:30 Uhr bis 23:15 Uhr eine Bildübertragung in den Führungsstab der Polizeidirektion Dresden statt. Dazu waren vier stationäre Kameras und zwei Bildübertragungswagen eingesetzt. Durch die stationären Kameras wurden Ubersichtsaufnahmen von der Sophienstraße , dem Theaterplatz, dem Schlossplatz und vom Terrassenufer übertragen. Die Bildübertragungswagen wurden für die Übertragung von Ubersichtsaufnahmen der Aufzüge und Kundgebungen eingesetzt. Die in den Führungsstab übertragenen Bilder wurden nicht aufgezeichnet. Hausanschrlft: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.sml.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den StraßenbahnNnien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1WSTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Ab etwa 22:00 Uhr wurde durch einen Bildübertragungswagen eine Videosequenz gefilmt , übertragen und aufgezeichnet. Diese diente der Dokumentation von Straftaten auf der Packhofstraße/Ostra-Allee. Darüber hinaus fertigten Einsatzeinheiten im Rahmen der Strafverfolgung Videoaufzeichnungen im Stadtgebiet Dresden an. Die Sichtung sowie die Entscheidung über die weitere Verwendung bzw. Löschung der Aufzeichnungen erfolgt im Zuge der weiteren Ermittlungen. Diese dauern gegenwärtig an. Soweit die Fragen auch Maßnahmen nach § 5 Abs. 1 des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes berühren, wird auf die Vorbemerkung der Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 6/1648 verwiesen. Frage 4: Welche technischen und organisatorischen Maßnahmen wurden ergriffen, um durch den Einsatz von Videotechnik und die technische Möglichkeit des Heranzoomens einzelner Versammlungsteilnehmer einen Eingriff in Grundrechte der Versammlungsteilnehmer (Versammlungsfreiheit und Recht auf informationelle Selbstbestimmung) zu verhindern? Die einsatzführende Polizeidienststelle traf für den Einsatz von Videotechnik folgende Festlegung: Die ((lutzuns von Foto- und Videotechnik hat sich strikt nach den rechtlichen Grundlagen ffu richten. Die Bewertung tatsächlicher Anhaltspunkte für das Vorliegen von erhebfijbheyi Gefahren ist zurückhaltend und unter strengen Maßstäben zu treffen. Mit freuhdlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-11-30T08:15:29+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes