STAATSM1NISTCT1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETSJ Der Staatsmlnister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9257 Dresden . 3; November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3140 Thema: Strafermittlungen anlässlich der Blockaden rund um die Ankunft eines Sonderzuges mit Flüchtlingen am 25. Oktober 2015 in Freiberg Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Straftaten aufgrund welchen Sachverhalts wurden im Zusammenhang mit den Blockaden/Ansammlungen an welchen Orten zu welcher Uhrzeit angezeigt oder registriert und in welchen Fällen wurden Ermittlungsverfahren eingeleitet? (Bitte auch die Anzahl, politisches Lager der bekannten/unbekannten Beschuldigten angeben.) Es wird auf die Anlage verwiesen (Stand: 9. November 2015). Politische Lager hat die Polizeidirektion Chemnitz nicht erfasst. Sachverhalte und Anzahl Tatverdächtige sind Bestandteil der Ermittlungen. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Frage 2: Wie viele Flüchtlinge, Helfer, Polizeibedienstete und sonstige Personen wurden aus welchen Gründen bei jeweils welchen konkreten Sachverhalten an jeweils welchen konkreten Orten verletzt? Ein Polizeibeamter wurde im Zusammenhang mit einer gefährlichen KörperVerletzung i. V. m. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auf der Straße Am Bahnhof, Höhe Bushaltestelle, verletzt. Ein Polizeibeamter wurde an der Buchstraße/Am Bahnhof bei einer Räumungsmaßnahme verletzt. Zwei weitere Polizeibeamte wurden Höhe Humboldtstraße/Bahnhofstraße bei einer weiteren Räumungsmaßnahme verletzt. Informationen zu verletzten Flüchtlingen, Helfern und sonstigen Personen liegen der Polizeidirektion Chemnitz nicht vor. Hausanschrift: Sächsisches Staatsminlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon+49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STERIUM DES1NNEDN Freistaat SÄCHSEM Frage 3: Wie viele Platzverweise wurden im Zusammenhang mit den Blockaden /Ansammlungen an welchen Orten aus welchen Gründen ausgesprochen? Frage 4: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den Blockaden aus welchen Gründen oder aufgrund welcher Straftaten festgenommen, in Gewahrsam genommen und von wie vielen Personen wurde die Identität aus welchen Gründen zu welcher Uhrzeit an welchem Ort festgestellt? Frage 5: Welche polizeilichen Mittel unmittelbaren Zwangs kamen aus welchen Gründen gegen welche Personengruppe zu welchem Zeitpunkt zum Einsatz? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 bis 5: Im Bereich des Bahnhofes wurden durch die Polizei 68 Platzvera/eise ausgesprochen, um die Ansammlungen und Blockaden aufzulösen. Zur Durchsetzung von zwei Platzverweisen wurden zwei Personen gemäß § 22 Abs.1 Nr. 4 Sächsisches Polizeigesetz (SächsPolG) in Gewahrsam genommen. Es wurden sieben Identitätsfeststellungen gemäljl Strafprozessordnung (StPO) und eine Identitätsfeststellung gemäß SächsPolG durc^iefül^rt. Im Bereich des Bahnhofes wurde mittels einfacher körperlicher Gewalt sow'4 miyels Hilfsmitteln körperlicher Gewalt um 19:03 Uhr eine Sitzblockade auf der Hurr]|bol(^tstraße sowie um 20:28 Uhr eine Blockade auf der Bahnhofstraße geräumt. reutidlichen Grüßen Seite 2 von 2 Anlage Straftat Beleidigung gem. § 185 StGB Tatzeit 19:34 Uhr Tatort Freiberg, Am Bahnhof, Ecke Buchstraße Vermummung gem. §§ 28 Abs.2 Nr.2, 17Abs. 2Nr.1 VersG 19:35 Uhr Freiberg, Am Bahnhof, Ecke Buchstraße Beleidigung gem. § 185 StGB 19:45 Uhr Freiberg, Am Bahnhof (Bahnhofsvorplatz) Gefährliche Körperverletzung i. V. m. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. §§ 223, 224 und 113S1GB 20:17 Uhr Freiberg, Am Bahnhof, Höhe Bushaltestelle, direkt auf der Straße Beleidigung gem. § 185 StGB 20:28 Uhr Freiberg, Am Bahnhof, Ecke Buchstraße Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB 20:30 Uhr Freiberg, Am Bahnhof Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte gem. § 113 StGB 21:00 Uhr Freiberg, Am Bahnhof (Bahnhofvorplatz) Tragen von Schutzbewaffnung gem. §§28Abs.2 Nr. 1, 17 Abs. 1 SächsVersG 21:00 Uhr Freiberg, Buchstraße/Am Bahnhof Beleidigung gem. § 185 StGB Tragen von Schutzbewaffnung gem. §§28Abs.2 Nr.1, 17Abs.1 SächsVersG Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gem. § 86a StGB Bestandteil der noch laufenden Ermittlungen 2015-11-25T09:19:21+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes