'Sn/ilTMiSTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 37-0141.50/9258 Dresden, 2015 3[ November Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3141 Thema: Umsetzungsstand zu den Empfehlungen "Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020" Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Auf der Feuerwehr-lnternetseite des SMI wird Folgendes mitgeteilt: Die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Freiwilligen Feuerwehren gehört zu den wichtigen Aufgaben in den nächsten Jahren. Das Sächsische Staatsministerium des Innern, der Landesfeuerwehrverband Sachsen e. V., der Sächsische Städte- und Gemeindetag, der Sächsische Landkreistag und die Landesfeuerwehrschule haben zusammen mit dem Fraunhofer Institut für Verkehrs- und Infrastruktur- Systeme die Arbeitsgruppe .Freiwillige Feuerwehren Sachsen 2020' gebildet. Im Dezember 2012 hat die Arbeitsgruppe einen Zwischenberieht vorgelegt. Der Abschlussbericht wurde von Herrn Staatsminister Markus Ulbig am 26. Juni 2014 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche der gegenüber dem Freistaat getätigten feuerwehrspezifischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe, die keiner Änderung des SächsBRKG bedürfen, wurden inwieweit wann umgesetzt bzw. aus welchen Gründen noch nicht umgesetzt? (Bitte Auflistung nach den einzelnen Empfehlungen und nach Umsetzungsstand/Kategorien: bereits umgesetzt, noch nicht umgesetzt.) Die gegenüber dem Freistaat getätigten feuerwehrspezifischen Empfehlungen der Arbeitsgruppe, die keiner Änderung des SächsBRKG bedürfen, haben folgenden Umsetzungsstand: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 C1097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiltielm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSEIM Empfehlungen an den Freistaat Umsetzungsstand Bereits umgesetzt Noch nicht umgesetzt Fortführung der investiven Feuerwehrförderung auf hohem Niveau Ja, im Doppelhaushalt 2015/2016 Erhöhter Fördersatz für die interkommunale Zusammenarbeit Ja, Aufnahme in RLFw im Jahr 2014 Erhöhung der Mittel, die der LFV zur Förderung der Jugendfeuerwehren erhält Ja, im Doppelhaushalt 2015/2016 Unterstützung der Gemeinden durch Einführung eines Pauschalbetrages pro Mitglied der Jugendfeuerwehr Ja, im Doppelhaushalt 2015/2016 Erstellung einer Broschüre mit Brandschutzthemen für Schulen In Bearbeitung Prüfung der Übernahme der Kosten einer Zusatzversicherung für Kinderfeuerwehren durch den Staatshaushalt Durch Änderung SGB VII nicht mehr erforderlich Arbeitgeberschreiben mit Muster- Erstattungsantrag In Bearbeitung Anpassung der Feuerwehrstatistik \n Bearbeitung Bereitstellung geeigneter Werbemittel Ja, laufende Maßnähme Landesweite Ausstrahlung des Videoclips in den Kinos Derzeit zurückgestellt Durchführung externer Lehrgänge an der LFS Fahrsicherheitstraining seitdem Jahr 2014 Einführung eines elektronisches Verfahrens an der LFS zur Lehrgangsanmeldung In Bearbeitung Bereitstellung landeseinheitlicher Ausbildungsunterlagen für CSA-Träger, Atemschutzgeräteträger, Sprechfunker und Maschinisten Ja, im Jahr 2015 Einrichtung eines Entschädigungsfonds nach der Musterrichtlinie der DGUV für Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit dem Dienst in Feuerwehren Haushaltsmittel für den Doppelhaushalt 2017/2018 angemeldet Anpassung der VwV-Zusatzleistungen an die Preisentwicklung In Bearbeitung Frage 2: Inwieweit (Umfang, Zeitschiene) sollen die empfohlenen Änderungen des SächsBRKG umgesetzt werden? Der Abschlussbericht beinhaltet folgende Empfehlungen an den Freistaat Sachsen, die einer Änderung des SächsBRKG bedürfen: . Möglichkeit der Bestellung eines hauptamtlichen Wehrleiters Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN . Einrichtung eines Einsatzdienstes an der Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule Änderung des Kostenersatzes in § 69 SächsBRKG Eine Novellierung des SächsBRKG ist noch in der 6. Legislaturperiode vorgesehen. Frage 3: Welchen Umsetzungsstand hat der Vorschlag, dass sich das SMI dafür einsetzen soll, dass bei mindestens vierjähriger Verpflichtung im Katastrophenschutz das Kind^rgeld ein Jahr länger gezahlt wird? Die ^ m Vyfeld einer Bundesratsinitiative erforderliche Abstimmung zwischen den Länderijl soll/m Rahmen der IMK in 2016 erfolgen. Mitlfreuitdlichen Grüßenjifdliche * Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-11-30T08:17:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes