STAATSMINISTERIUÏVI FÜR UIVIWEUT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 613144 Thema: Deichbauarbeiten im Leipziger Auwald bei Lützschena Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt:,,Nachrichtlich wurde bekannt, dass an der Neuen Luppe bei Lützschena bzw. in deren Umfeld eine ca. 500 Meter lange Spundwand zum Hochwasserschutz errichtet bzw. ins Erdreich getrieben werden soll. Da bisher kein Verfahren mit öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wurde, bitten wir um lnformationen zu den Planungen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wo und wie sollen und im welchen Planungsverfahren werden die Maßnahmen geregelt? Der Staatsbetrieb Landestalsperrenverwaltung (LTV) hat der zuständigen unteren Wasserbehörde der Stadt Leipzig gemäß $ 31 Absatz2 Satz 2 des Sächsischen Wassergesetzes (SächsWG) geplante Maßnahmen der nachholenden Unterhaltung am Gewässerbett der Neuen Luppe zwischen Fluss-Kilometer 8+000 und 8+500 angezeigt. Geplant sind der Ersatz der ursprünglich vorhandenen Sohlbefestigung sowie die funktionale Wiederherstellung der ursprünglich vorhandenen Ufersicherung. Die Wiederherstellung der Ufersicherung erfolgt hier als um zehn Meter rückversetzte sogenannte ,,schlafende" Sicherung, um die Anforderungen nach $ 39 Absatz 2 des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) zu erfüllen, nach denen die Gewässerunterhaltung an den Bewirtschaftungszielen nach Maßgabe der SS 27 bis 31 des WHG auszurichten ist. Hierdurch wird die in diesem Einzelfall mögliche Gewässerentwicklung zugelassen, ohne die Standsicherheit des Hochwasserschutzdeiches oder sonstige Anlagen Dritter zu gefährden. Ð Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ sm ul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 2. November20lS Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5019 Dresden, 1ß. 14. Io,ll - - -sf - - Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6,7,8, 13 Für Besucher m¡t Behinderungen befinden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Königsufer. FUr alle Besucherparkplåtze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fûr elektron¡sch signierte sow¡ê fur verschlüsselte elektronische DokumênteSeite 1 von 2 "iöl'Ïlili'åäT,i I E iXëilsnru LANDWTRTScHAFT I g Maßnahmen der Unterhaltung gemäß $ 31 Absatz 1 Nrn. 1 bis 6 SächsWG bedürfen keiner wasserrechtlichen Genehmigung. Handelt es sich um Maßnahmen der nachholenden Unterhaltung, sind sie, wie geschehen, der zuständigen Wasserbehörde anzuzeigen . Frage 2: Wie ist der behördlich zugelassene aktuelle Zustand der Hochwasserschutzanlagen und Gewässeruferbereiche (bitte als Karte mit genauer Beschreibung darlegen)? Die Neue Luppe ist im Jahr 1938 als künstliches Gewässer insbesondere unter dem Aspekt des Hochwasserschutzes für die Stadt Leipzig angelegt worden. Über das Genehmigungsverfahren liegen weder der Landesdirektion Sachsen noch der LTV lnformationen vor. Unter Berücksichtigung der vorliegenden Vermessungsergebnisse zum Gewässerverlauf und dem vor Ort erkennbaren Ausbauzustand kann der ursprüngliche behördlich zugelassene Ausbauzustand (Verlauf der Gewässersohle, ehemalige Sohl- und Uferbefestigungen) aktuell zweifelsfrei abgeleitet werden, auch wenn im Laufe der Jahre die Sohlsicherung und Uferbefestigung abschnittsweise durch Hochwasser und Erosion stark beschädigt wurden beziehungsweise nicht mehr vorhanden sind. Frage 3: Liegen Modellierungen der Grundwasserverteilung hinter den geplanten Spundwänden in den Natura 2000-Gebieten vor und flossen diese in die FFH-Verträglichkeitsprüfung mit ein? (Wenn ja - bitte die Unterlagen dazu beifügen) Nach vorheriger wasserbaulicher Einschätzung der LTV ist durch die Unterhaltungsmaßnahme keine Beeinträchtigung des Grundwassers im angrenzenden NATURA 2000-Gebiet zu besorgen. Unabhängig davon hat die LTV für diesen Sachverhalt eine gutachterliche Bewertung beauftragt, die noch nicht vorliegt. Nach deren Vorliegen ist eine Prüfung und Abstimmung durch LTV und untere Naturschutzbehörde zur Notwend igkeit ei ner FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgesehen. Frage 4: Geschah die bisherige Bearbeitung der Planung unter Beachtung des Rundschreibens des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft vom 22.05.2009 ,,Zur Abgrenzung von Ausbau und Unterhaltung bei Gewässern und Deichen"? Ja, die bisherige Bearbeitung geschah unter Beachtung des genannten Erlasses. Frage 5: Welche Maßnahmen zur Sanierung der bisher durch die Neue Luppe auftretenden Entwässerungswirkungen in der Aue sind im Zuge der aktuellen Maßnahmen geplant? Keine, die aktuell geplanten Maßnahmen dienen der Sohl- und Ufersicherung des Gewässers erster Ordnung. M ndlichen Grüßen r: A-tu Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-11-30T08:44:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes