SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Postfach 1009 10 I 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 901DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3145 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Thema: Einstellung von Lehrerinnen und Anwärterinnen aus anderen Bundesländern bzw. ohne abgeschlossene Lehrerausbildung (Nachfrage zu Drs 6/1019, 6/1020, 6/2520 und 6/2521) Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Anlage 1 (zur Frage 1) der Kleinen Anfrage Ors 6/2520 werden Bewerbungen von Lehrkräften mit einem Lehramtsabschluss aus einem anderen Bundesland zum 2. Schulhalbjahr 2014/2015 aufgelistet. Gefragt war jedoch nach den Bewerbungen zum Schuljahr 2015/2016, also zum 01. August 2015. In Frage 5 der Kleinen Anfrage Ors 6/2520 wird nach Einstellungen von Anwärterinnen (und Lehrerinnen) aus anderen Bundesländern zum Schuljahr 2015/16, also zum 01.08.2015 gefragt, die Anlage 4 zeigt jedoch die Einstellungen zum 12-monatigen Vorbereitungsdienst zum 01.02.2015. In Frage 3 der Ors 6/1019 wird darauf hingewiesen, dass die ,statistische Erfassung der tatsächlichen Lehraufträge der vorgenannten Lehrerinnen und Lehrer [die in einer Schulart eingestellt wurden, die nicht ihrer Ausbildungsschulart entspricht] [ ... ] gegenwärtig noch nicht abgeschlossen [ist] und [ ... ] baldmöglichst nachgereicht [wird]'." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Einstellungsrunde ist in der Anlage 1 der Ors 6/2520 (zur Frage 1) ausgewertet worden, das zum 01.02.2015 oder zum 01.08.2015? Die Antwort in Drs. 6/2520, Frage 1 (Anlage 1), bezog sich auf das Einstellungsverfahren zum 1. August 2015. Seite 1 von 2 ~SACHSEN Die Staatsministerin Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 23-0141 .50-60/3145/2 Dresden, tl November 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fOr Kultus Carolaplatz 1 01097 Dresden www.smk.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Frage 2: Gab es, wie in der Antwort auf Frage 3 der Drs 6/2520 genannt, 228 Bewerberinnen für den 24-monatigen Vorbereitungsdienst oder, wie in der Anlage 2 zur Frage 3 aufgelistet, 225? Für das Zulassungsverfahren zum 24-monatigen Vorbereitungsdienst zum Einstellungstermin 1. August 2015 haben insgesamt 225 Bewerberinnen und Bewerber, die eine Erste Staatsprüfung oder einen vergleichbaren Abschluss in einem anderen Bundesland erworben haben, einen Antrag auf Zulassung gestellt. Frage 3: Welche Einstellungsrunde ist in der Anlage 4 der Drs 6/2520 (zur Frage 5) ausgewertet worden, das zum 01.02.2015 oder zum 01.08.2015? Frage 4: Wodurch kommt es zu den Abweichungen der Anlage 4 der Drs 6/2520 gegenüber der Anlage 3 der Drs 6/1020 (zu Frage 5), in der bereits nach den Einstellungen zum 2. Schulhalbjahr 2014/2015 (also zum 01.02.2015) gefragt wurde? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 3 und 4: Die Übersicht (Anlage 4) zur Antwort in Drs. 6/2520, Frage 5, bezog sich auf die Einstellungen in den 24-monatigen Vorbereitungsdienst zum 1. August 2015. Die Übersicht (Anlage 3) zur Antwort in Drs. 6/1020, Frage 5, bezog sich auf die Einstellungen in den 12-monatigen Vorbereitungsdienst zum 1. Februar 2015. Frage 5: Wann ist, wie in Frage 3 der Drs 6/1019 (sowie in der Drs 6/2521) angekündigt , mit der finalen Auswertung des Einstellungsverfahrens zum 01.02.2015 (sowie dem zum 01.08.2015) zu rechnen, d.h. wann werden die angekündigten Daten nachgereicht? Die Erhebungen und Auswertungen der Einstellungsverfahren im Jahr 2015 sind abgeschlossen . Die noch ausstehenden Daten werden zeitnah übermittelt. Seite 2 von 2 2015-11-23T12:56:06+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes