STAATSMIWSTETOUM DES INNERN Freistaat CAn-!CT;KJ Der Staatsmlnister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141/51/7842 Dresden, 2015 N^ovember Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Zais, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3146 Thema: Übergriffe auf lesbische, schwule, bisexuelle, transsexuelle, transgender und intersexuelle (LSBTTI) Asylsuchende in den- Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Fälle, in denen LSBTTI-Asylsuchende Angriffen, Diskriminierungen und BenachteiUgungen in Erstaufnahmeeinrichtungen ausgesetzt waren, sind der Staatsregierung bekannt? (Bitte unter Differenzierung nach konkreten Erstaufnahmeeinrichtungen und Erstaufnahmenotunterkünften ) Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner"Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Fun'ktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). ' ° "" ~ ' ~"~' " yT'lie?.en(:le.r!.Fa11 wäre durch eine vollständige Beantwortung die Arbeitsund Funktionsfähigkeit der Staatsregierung gefährdet. Die polizeilichen Da- Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1NISTERIUM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN tensysteme lassen keine Recherchen zur sexuellen Orientierung zu. Die vollständige Beantwortung der Frage würde daher die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Auch irn^ Ausländer2entralregister werden Angaben zur sexuellen Orientierung nicht erfasst. § 3 des Gesetzes über das Ausländerzentralregister (AZR-Gesetz) regelt, welehe Daten von Ausländern erfasst werden. Es wird nicht erfasst, wie viele der Flüchtlinge lesbisch, schwul, bisexuell, transsexuell, transgender oder intersexuell sind. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen wurden in den in Frage 1 angesprochenen Fällen ergriffen? Frage 3: Welche alternativen, geschützten Unterbringungsmöglichkeiten existieren für den Fall, dass Asylsuchende die ihnen zugewiesenen Unterkünfte aufgrund von homo- bzw. trans'feindlichen Vorfällen verlassen müssen? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Bei Auseinandersetzungen in den Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) - gleich aus welehern Grund - werden die Betroffenen zu ihrer eigenen Sicherheit schnellstmöglich in eine andere EAE verlegt. Frage 4: Welche Maßnahmen existieren in welchem Umfang zur Sensibilisierung der Betreiberlnnen von Erstaufnahmeeinrichtungen und deren Mitarbeiterlnnen für den Umgang mit Homo- und Trans*feindlichkeit? Das Personal der Betreiber der EAE ist für Problemsituationen und deren Lösung ausgebildet und sensibilisiert. Dazu gehören auch die Aspekte im Sinne der Fragestellung. Frage 5: Wie vyerden diese Maßnahmen finanziert? Die ^ us^Udungen zu 4. werden zunächst von den Betreibern der EAE finanziert und übe^die^osten der Betreibung dem Kostenträger entsprechend auferlegt. Mitffreufidlichen Grüßen rkus Ulbigl Seite 2 von 2 2015-11-30T12:38:11+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes