STAAT SI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UMWET,T UND LANDWIRTSCHAFT SÀCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 ì 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr. 613147 Thema: Förderrichtlinie Klimaschutz - RL Klima12014 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die ,,Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über die Gewährung von Fördermitteln für Maßnahmen zur Steigerung der Energieefflzienz und zum Klimaschutz im Freistaat Sachsen (Förderrichtlinie Klimaschutz - RL Klimal2014) vom 22.12.2014" wurde am 15.01 .2015 im Sächsischen Amtsblatt veröffentlicht. Nach Maßgabe der Richtlinie können lnvestitionen zur Erschließung des COz-Einsparpotenzials im Bereich der öffentlichen lnfrastruktur einschließlich öffentlicher Gebäude sowie für vorbereitende Maßnahmen zur Reduzierung der COz-Emissionen des Nicht-Emissionshandelssektors gefördert werden. Daneben sind auch nicht investive Konzepte und Umsetzungsinstrumente mit dem Ziel der Einsparung von GOz förderbar. Die Richtlinie gilt bis 2020. Obwohl die Richtlinie seit 2015 gilt, können derzeit nur Fördermittelanträge für die Sanierung von Straßenbeleuchtungen oder Heizungssanierungen bei der Sächsischen Aufbaubank gestellt werden. Für Proiekte im produktiven Sektor (Energie/GO2- Einsparungen beispielsweise durch Wärmerückgewinnung o.ä.) kann man noch keinen Antrag auf Förderung stellen." Namens und im Auftrag der Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Aus welchem sachlichen Grund können derzeit für Pro-jekte im produktiven Sektor (Energie/GO2-Einsparungen beispielsweise durch Wärmerückgewinnung o.ä.) noch keine Anträge auf Förderung gestellt werden? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 2. November 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014't.50t19t5020 Dresden, 2(, f 'l,lO l{ - ¡o c{ @ o)(Ð ¡r) oN Hausanschrift: Sächsisches Staatsmin¡ster¡um fi¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang ftlr elektron¡sch signiêrte sowie f ûr verschlilsselte elektronische DokumenteSeite 1 von 2 STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Für die Beantragung einer Förderung müssen sowohl das Förderverfahren mit allen Beteiligten abgestimmt als auch die entsprechenden Formulare bereitgestellt werden. lm Rahmen der EFRE-Förderung sind bei identischen Fördergegenständen andere nationale Förderprogramme vorrangig in Anspruch zu nehmen. lm Falle der noch ausstehenden Fördergegenstände waren daher umfangreiche Abstimmungen mit dem Bund bezüglich der Ergänzung bestehender Förderprogramme notwendig. Aufgrund der Anderungen der Förderkonditionen nationaler Programme (insbesondere KfW, Kommunal-Richtlinie) konnte die sächsische Ergänzungsförderung noch nicht freigegeben werden. Frage 2: Für welche der in der Richtlinie unter B genannten Fördergegenstände trifft dies ebenso zu und was ist hier der sachliche Grund? Dies ist ebenso zutreffend für die Förderung nach B) Ziffer l.1 Öffentliche Gebäude Frage 3: Ab wann kann die Förderung für alle unter B/lV der Richtlinie genannten Maßnahmen beantragt werden, bzw. wann wird ein vollständiger Zeitplan angegeben, wie die Förderungen für diese Maßnahmen beantragt werden können? Füir folgende Fördergegenstände aus dem Programmteil ,,Anlagen und lnfrastrukturen" ist derzeit bereits eine Antragstellung möglich: - Projekte zur Steigerung der Energieeffizienz in der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung nach Teil B) Ziffer lV. 1., - Projekte zur Betriebsoptimierung von Heizungsanlagen nach Teil B) Zitfer lV. 2., - Komplexe Energieleittechnik oder Gebäudeleittechnik nach Teil B) Ziffer lV. 4., - Energieeffiziente Straßenbeleuchtung nach Teil B) Ziffer lV. 5. Außer dem Fördergegenstand,,Energieeffiziente lnnenbeleuchtung" soll die Antragstellung auf Förderung von Anlagen zur Wärme- und Kälteerzeugung (B) Ziffer 1V.3.) sowie Sonstige technische Anlagen (B) Ziffer 1V.7.) bis Ende des Jahres ermöglicht werden. Für lnnenbeleuchtungsanlagen ist eine Förderung dezeit nicht vorgesehen, weil dafür bereits auf Bundesebene auskömmliche Förderangebote zur Verfügung stehen. Mit freundlichen Grüßen ù Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-11-25T12:25:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes