5TAATSM1NISTBK1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) SIAS/SGA0141.51/7840 Dresden, /\ November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Barth, AfD-Fraktion Drs.-Nr.:6/3149 Thema: Kosten der Abschiebung von ausreisepflichtigen Ausländern Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Kosten haben Abschiebungen von Ausländern im Allgemeinen und abgelehnten Asylsuchenden im Besonderen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit Stand vom 30.09.2015 im Freistaat Sachsen verursacht ? Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktionsund Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Von einer umfassenden Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu gibt es nicht. Belastbare Ergebnisse zur Beantwortung der Fragen liegen nicht vor. Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten sämtliche Akten der Zentralen Ausländerbehörde sowie der Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte überprüft werden. Das wären z. B. allein aktuell 180.000 der in der Zentralen Ausländerbehörde geführten Akten. Dies ist im Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smj.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6. 7. 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm- Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTBRIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörde nicht leistbar. Eine einzelne Sichtung der bei der Zentralen Ausländerbehörde vorhandenen Akten würde durchschnittlich eine Stunde pro Akte in Anspruch nehmen, das entspricht mindesten 180.000 Arbeitsstunden, d. h. 22.500 achtstündige Arbeitstage. Der Staatsregierung liegen lediglich auf Nachfrage bei den Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte (mit Ausnahme der Landkreise Bautzen und Sächsisehe Schweiz-Osterzgebirge), die für die Aufenthaltsbeendigung von Ausländern, die keinen Asylantrag gestellt haben zuständig sind, folgende Angaben zu entsprechenden Abschiebungskosten vor: 2013 2014 2015 158.488,28 EUR 133.178,94 EUR 73.643,97 EUR Frage 2: l" wie vielen Fällen waren die Kosten zum Zeitpunkt der Abschiebung uneinbringlich ? Nach Auskunft der Zentralen Ausländerbehörde sind die Kosten zum Zeitpunkt der Abschiebung in nahezu allen Fällen uneinbringlich. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: In wie vielen Fällen wurden die Kosten binnen eines Zeitraumes von fünf Jahren nach der Abschiebung vollständig beglichen? Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Nach Auskunft der Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte ist in vier Fällen bekannt, dass die Kosten beglichen wurden. Im Übrigen wird auf die Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 4: Welche Kostenschuldner im Sinne des § 66 Abs. 4 Nr. 1 bis 5 AufenthG beglichen welche Summe in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit Stand vom 30.09^2015? (Bitte entsprechend der Nummerierung des § 66 Abs. 4 AufenthG aufschlüsseln) Die erfragten Angaben werden statistisch nicht erfasst. Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Zur Beantwortung der Frage liegen der Staatsregierung lediglich folgende Angaben der Ausländerbehörden der Landkreise und KreFsfreien Städte nach § 66 Abs. 4 Nr. 5 AufenthG vor. 2013 2014 2015 3. 185,98 EUR 4.916,37 EUR 2.600,09 EUR Seite 2 von 3 STAATSMIN1STEK1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSE1N Frage 5: In wie vielen Fällen wurde in den Jahren 2013, 2014 und 2015 mit Stand vom 30.09.2015 im Freistaat Sachsen eine Sicherheitsleistung nach § 66 Abs. 5 Satz 1 AufenthG angeordnet? Die erfragen Angaben werden statistisch nicht erfasst. Auf die Antwort auf die Frage 1 wird verwiesen. Nach Angaben der Zentralen Ausländerbehörde erfordert die Beantwortung der Frage eine händische Auswertung von 1.338 Akten, in der Buchungsvorgange erfolgten. Dabei ist davon auszugeben, dass die Anforderung der Akten und deren Auswertung pro Akte mindestens fünf Minuten in Anspruch nehmen werde, d. h. für den erfragten Zeitraum insgesamt 6.690 Minuten. Das entspricht 111,5 Arbeitsstunden , also 14 achtstündige Arbeitstage. Von den Ausländerbehörden der Landkreise und Kreisfreien Städte liegen der Staatsregierung hierzu folgende Angaben vor: 2013:, 27 2014, 21, 2013 1; Mit freundlichen Grüßen Mäi-kus Ulbig Seite 3 von 3 2015-11-30T12:39:46+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes