STAATSM11MISTER1UM DES 1NNERM Freistaat SACHSEN Der Staats minister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9263 Dresden^ . Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3152 Thema: Polizeieinsatzkräfte bei Versammlungen und Großereignissen in Sachsen im Monat Oktober 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Versammlungen und Aufzüge sowie Großereignisse (z. B. Fußballspiele, Konzerte, Veranstaltungen mit großen Personengruppen , andere Sportveranstaltungen sowie andere zu sichernde Veranstaltungen ) mussten in den Städten Chemnitz, Leipzig, Dresden sowie in den Landkreisen Nordsachsen, Leipziger, Meißen, Bautzen, Göriitz, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Zwickau, Erzgebirgskreis und Vogtlandkreis im Monat Oktober 2015 durch die sächsisehe Polizei abgesichert werden? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Art der Veranstaltung, Anzahl der eingesetzten Polizeieinsatzkräfte, Dienststellen der Landespolizei, Bundespolizei, Landespolizeien anderer Bundesländer und Städten bzw. Landkreisen!) Frage 2: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit den Versammlungen , Aufzügen sowie Großereignissen aus Frage 1 festgenommen und wie viele Ermittlungsverfahren wurden im Zusammenhang mit in Frage 1 erfragten Versammlungen, Aufzügen und Großereignissen eingeleitet ? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Festnahmen, Ermittlungsverfahren und Tatvorwurf sowie Städten und Landkreisen!) Frage 3: Wie viele Personen wurden im Zusammenhang mit in Frage 1 erfragten Versammlungen, Aufzügen und Großereignissen verletzt? (Bitte aufschlüsseln nach Datum, Polizeieinsatzkräften und Privatpersonen als verletzte Personen sowie Städten und Landkreisen!) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 3: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7. 8, 13 Bes ucherparkplätze: Bitte beim Empffang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Von einer Beanhvortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist Jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Der Abgeordnete stellte für die Monate August 2015 und September 2015 insgesamt 26 Kleine Anfragen mit dem gleichen Fragegegenstand. Die Drucksachennummern lauten 6/2817 bis 6/2829, 6/2839 bis 6/2850 und 6/2867. Bei der Antwort auf die benannten Kleinen Anfragen wurde mitgeteilt, dass die erfragten Daten statistisch nicht erhoben werden. Die Daten sind in den zugrundeliegenden Sachzusammenhängen nicht automatisiert recherchierbar. Dennoch wurde unter Abwägung der Wahrung des Fragerechtes des Abgeordneten die Beantwortung der Kleinen Anfragen angestrengt. Hierzu wurden Recherchen bei den betroffenen Polizeidienststellen geführt. Es stellte sich heraus, dass die Beantwortung der Kleinen Anfragen auf diesem Weg nur unter Zurückstellung von Kernaufgaben des Polizeivollzugsdienstes zu leisten war. Aber selbst unter diesen Bedingungen konnte aufgrund des erforderlichen Aufwandes die gesetzte Frist von vier Wochen zur Beantwortung der Kleinen Anfragen nicht gehalten werden, sondern ist teilweise überschritten worden. Der Polizeivollzugsdienst des Freistaates Sachsen bedient sich bei der Planung und Durchführung von Polizeieinsätzen eines IT-gestützten Verarbeitungsprogramms. Eine automatisierte statistische Auswertung der erfragten Umstände ist mit diesem System nicht möglich. Es ist vielmehr erforderlich, die entsprechenden Einsätze einzeln manueil zu sichten und nach den erfragten Kriterien aufzubereiten. In einem weiteren Schritt müssen die erzielten Rechercheergebnisse hinsichtlich der in diesem Zusammenhang stehenden Strafanzeigen ausgewertet werden. Die polizeiliche Vorgangsbearbeitung wird durch ein von dem für Einsätze genutzten Datenverarbeitungssystem unabhängigen Bearbeitungsprogramm technisch unterstützt. Da beide Programme nicht gekoppelt sind und keine Möglichkeit der automatisierten Auswertung der erfragten Daten besteht, müssen umfangreiche Recherchearbeiten angestellt werden. Polizeiliche Ermittlungstätigkeit ist sehr vielseitig und richtet sich nach den zu ermittelnden Umständen . Daten werden demgemäß erfasst. Eine automatisierte statistische Darstellung der erfragten Umstände ist nicht möglich. Es ist letztlich eine sachsenweite Identifizierung und händische Auswertung aller relevanten Ermittlungsverfahren in ihrem aktuellen Sachstand notwendig, um die erfragten Sachzusammenhänge zu erfassen. Das Informationsbegehren des Abgeordneten, datiert vom 30. Oktober 2015, soll aber gleichwohl alle einschlägigen Sachverhalte des gesamten Oktobers 2015 erfassen. Bereits bei den vorangegangenen Beantwortungen ist darauf hingewiesen worden, Seite 2 von 3 STAATSM1MISTERIUM DES 1NNERM Freistaat SACHSEN dass dieses Vorgehen für die Validität der Antwort erhebliche Risiken birgt, da nicht umfassend von einem gesicherten Bearbeitungsstand und Erfassungsgrad im Zeitpunkt der Bearbeitung der Parlamentarischen Anfrage ausgegangen werden kann. Diese zu erreichen würde eine weitergehende Einzelfallbearbeitung erfordern, etwa um zu überprüfen, ob die aktuelle Vorgangserfassung den Bearbeitungsstand vollständig und zutreffend darstellt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass angesichts des Umfanges der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage eine valide und vollständige Beantwortung mit zumutbarem Aufwand nicht erbracht werden kann. Zur vollständigen Beantwortung der Kleinen Anfrage ist auf der Basis der bisherigen Erfahrungen der Einsatz mehrerer Sachbearbeiter in allen Polizeidirektionen des Freistaates Sachsen über einen mehrere Tage währenden Zeitraum erforderlich. Dies betrifft insbesondere jene Polizeidirektionen, in denen auch aktuell das Einsatzgeschehen um Versammlungen und Großveranstaltungen seinen Schwerpunkt findet. Es sind gerade jene Polizeidirektionen, in denen auch in der für die Bearbeitung der hier gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage festgelegten Frist wiederum eine Vielzahl von Versammlungen und Großereignissen als Einsatz zu bewältigen sind. Personal, welches die Bearbeitung der Kleinen Anfrage zu leisten hätte , stünde für diesen Zeitraum für seine originären Aufgaben, insbesondere die Vorbereitung und Durchführung der polizeilichen Einsätze zum Schutz von Versammlungen und Veranstaltungen sowie die in diesem Zusammenhang erforderlichen polizeilichen Ermittlungsaufgaben, nicht bzw. nur eingeschränkt zur Verfügung. Angesichts der aktuellen Lage, in der eine sprunghaft angestiegene Anzahl polizeilicher Einsatzlagen zu bewältigen ist, wäre es unverantwortbar, Personal im genannten Umfang aus den originären Aufgaben der Einsatzplanung und -durchführung herauszulösen. Eine fortgesetzte Zurückstellung von Kernaufgaben gerade in diesem Bereich würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des sächsischen Polizeivollzugsdienstes führen. Die Geschäftsordnung des Sächsischen Landtages kennt die Beschränkung der "Kleinen Anfrage" auf fünf Einzelfragestellungen im Unterschied zur "Großen Anfrage". Unabhängig von der Frage, ob dieses Kriterium bei dem netzartigen Aufbau der hier vorgelegten Einzelfragestellungen und der damit verbundenen Breite des Informationsbegehren ^noch gewahrt ist, ist festzustellen, dass der Umfang des Informationsbegehrens urjfü die punktuelte Belastung eines aktuell für die Funktionsfähigkeit des sächsisehen ^ olizeivollzugsdienstes besonders empfindlichen Bereiches, eine Beantwortung als untumujhar erscheinen lässt. Mit frffundBchen Grüßen MaiKus Ulbig Seite 3 von 3 2015-12-01T10:52:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes