STAATSM1N1STER1UM ! DES 1NNEKN Freistaat SACHSETN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01G95 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Anhwort angeben) 35-0141.50/9264 Dresden/IV. November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3153 Thema: Krankenstand bei der sächsischen Polizei l. Quartal 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Beamtinnen und Beamten der sächsischen Polizei im dritten Quar- *?' dar?.. ^ Bitte aufgeschlüsselt nach Krankenstand, Krankentage, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen und über 12 Wochen, Ausfalltagen , Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei , Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) und Polizeiverwaltungsamt !) Quartalsweise liegen für die Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes kurzfristig verfügbare statistische Daten nur zur Anzahl der Erkrankungsfälle und der Anzahl der krankheitsbedingten Fehltage sowie die daraus äbzuleitenden prozentualen Gesamtkrankenstände und die prozentualen Krankenstände ohne Langzeiterkrankte (Erkrankungsdauer < 6 Wochen) vor. Eine weitergehende statistische Aufbereitung erfolgt nur für Kalenderjahre und nimmt regelmäßig eine mehrwöchige Bearbeitungszeit in Anspruch. . 1 e.in?r Bea"twortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemaß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzügHch und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungsorgantreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Ausübung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seinen einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 554-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6. 7. 8. 13 Besucfierparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-BuckStr . 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEKIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN durch die Pflicht des Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Eine über die derzeit verfügbaren aufbereiteten Daten hinausgehende Beantwortung der Frage 1 ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funkte onsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Unter Berücksichtigung des Vorangestellten wird die Frage 1 wie folgt beantwortet: Ausfalltaae u. Krankheitsfälle im Polizeivollzuasdienst Dienststelle Ausfalltage Erkrankungsfälle PD Chemnitz 9711 829 PD Dresden 14257 1402 PD Görlitz 10556 656 PD Leipzig 21601 2077 PD Zwickau 7374 501 Präsidium der Bereitschaftspolizei 5122 527 Landeskriminalamt 2909 376 Polizeiverwaltungsamt 456 40 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 365 25 Krankenstand Lanazeiterkrankte (> 6 Wochen) bzw. nicht Lanazeiterkrankte im Polizeivollzuasdienst Dienststelle Krankenstand in % < 6 Wochen > 6 Wochen PD Chemnitz 4,4 1,9 PD Dresden 3,8 3,1 PD Görlitz 4,1 4,3 PD Leipzig 5,7 3,4 PD Zwickau 4,4 3,0 Prasidium der Bereitschaftspolizei 2,6 1,9 Landeskriminalamt 2,7 2,6 Polizeiverwaltungsamt 2,6 1,9 Hochschule der Sächsischen Polizei (FH) 3,2 8,3 Seite 2 von 3 STAATSM11MISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Wie stellen sich der Krankenstand sowie die Dauer der Krankheitsfälle der Tarif. beschäftigten sowie der Verwaltungsbeamten der sächsischen Polizei im dritten Quartal 2015 dar? (Bitte aufgeschlüsselt nach Krankenstand, Krankentagen, Krankheitsdauer unter und über 6 Wochen sowie über 12 Wochen, Ausfalltagen, Polizeidirektionen, Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Polizeiverwaltungsamt, Tarifbeschäf- (igten und Verwaltungsbeamte!) Für Tarifbeschäftigte oder Verwaltungsbeamte erfolgt keine statistische Erfassung über bestimmte Zeiträume. Eine Erhebung hinsichtlich der Krankenstände dieser Bedienstetengruppen zum Stichtag 1. Oktober 2015 wurde aus Anlass der Kleinen Anfrage Drs.- Nr. 6/2906 durchgeführt; auf diese wird verwiesen. Eine Beantwortung hinsichtlich der Quartalskrankenstände der Tarifbeschäfligten bzw. der Verwaltungsbeamten wäre nur nach einer händischen Auswertung der sich zum großen Teil bereits in den einzelnen Personalakten befindlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen des III. Quartals 2015 möglich. Eine solche Auswertung ist mit einem vertretbaren Aufwand und ohne Einschränkungen der Funktionsfähigkeit innerhalb der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht leistbar. Insoweit wird auch auf die Ausführungen in der Antwort auf die Frage 1 verwiesen. Frage 3: Wie viele Beamtinnen und Beamte der sächsischen Polizei waren im dritten Quartal 2015 nur eingeschränkt dienstfähig? (Bitte aufgeschlüsselt nach Polizeidirektionen , Landeskriminalamt, Präsidium der Bereitschaftspolizei, Hochschule der Sächsischen Polizei (FH), Polizeiveiwaltungsamtl) Quartalsweise liegen für die Bediensteten des Polizeivollzugsdienstes kurzfristig verfügb ^e statistische Daten zu Einschränkungen der Dienstfähigkeit nicht vor. Diese werc^n lediglich für den jeweiligen Jahreszeitraum erhoben. Eine diesbezügliche Erhebun ^zum^Stichtag 1. Oktober 2015 wurde ebenfalls aus Anlass der Kleinen Anfrage Drs.^ r. 6^2906 durchgeführt; auf diese wird verwiesen. Mit fr ü eund ichen Grüßen ^1 Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-11-20T10:29:49+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes