STAATSM1NISTEWUM DES INNERN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9266 %Dresden. US November 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Enrico Stange, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3155 Thema: Absicherung von Schwerlasttransporten durch die sächsisehe Polizei Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "In der Freien Presse vom 06.07.2015 ist auf Seite 2 zu lesen: ,Die sächsische Polizei muss immer seltener zur Begleitung von Schwerlasttransporte anrücken. Wurden im Jahr 2011 noch mehr als 4.000 Großraum- oder Schwerlasttransporte durch Polizeieskorten abgesichert , so waren es im vergangenen Jahr nur noch gut 2.800. [...] Wie Leson weiter sagte, hat Sachsen gemeinsam mit den anderen Bundesländern eine Entlastung der Polizei bei der Begleitung von Schwerlasttransporten erreicht. .Derzeit werden auf Bundesebene mit den anderen Bundesländern die entsprechenden Regeln angepasst und weitere Entlastungsmöglichkeiten erörtert', so die Pressereferentin.'" Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Aufgrund welcher Rechtsvorschriften werden Großraum- bzw. Schwerlasttransporte durch die sächsische Polizei abgesichert? Entsprechend der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs- Ordnung (VWV-StVO) zu § 29 Absatz 3 StVO sowie der Richtlinie zum Antrags - und Genehmigungsverfahren für die Durchführung von Großraumund Schwertransporten (RGST 2013) besteht für die Polizei die Pflicht, durch die Erlaubnisbehörde angeordnete Transportbegleitungen von Großräum - und Schwertransporten durchzuführen. Die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde ergibt sich aus § 44 Absatz 1 und Absatz 3a StVO in Verbindung mit den Vorschriften des Gesetzes zur Hausanschrlft: Sächsisches Staatsmlntsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax *49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehreanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien S, 6, 7, 8, 13 Bes ucharparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Bestimmung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Straßenverkehrswesens im Frei- Staat Sachsen (Sächsisches Straßenverkehrszuständigkeitsgesetz - SächsStVZustG). Die Polizei nimmt die Transportbegleitung im Rahmen der speziellen Gefahrenabwehr wahr und setzt die ihr obliegenden Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde um. Die Zuständigkeit der Polizei dazu ergibt sich bei der Erforderlichkeit manueller Verkehrsregelungsmaßnahmen aus § 44 Absatz 2 StVO, wonach sie befugt ist, den Verkehr "...durch Zeichen und Weisungen (§ 36 StVO)... " zu regeln. Frage 2: Wie viele Großraum- bzw. Schwerlasttransporte mussten in den Jahren 2010 bis 2015 durch die sächsische Polizei abgesichert werden? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren!) Zur Beantwortung der Frage wird auf die nachfolgende Übersicht verwiesen: (Anzahl der durch die Polizei begleiteten Großraum- und Schwertransporte) 20101 2011 20121 2013 2014 Januar - Oktober 2015 3.8841 4.0691 4.025 l 3.361 l 2.869 2.627 Frage 3: Wie viele Polizeibeamtinnen und -beamte oder Tarifbeschäftigte wurden zur Ab- Sicherung der Großraum- bzw. Schwerlasttransporte aus Frage 2 eingesetzt und wie viele Arbeitsstunden sind hierbei angefallen? (Bitte aufschlüsseln nach Jahren , Dienststellen der eingesetzten Beamtinnen und Beamten bzw. Tarifbeschäf- (igten sowie Polizeibeamtinnen und -beamten und Tarifbeschäftigtenl) Zur Beantwortung der Frage wird auf die als in der Anlage beigefügte Übersicht verwiesen . In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass seitens der Sächsischen Staatsregierung gegenüber den Polizeidienststellen keine Vorgaben bezüglich der Erfassung nach Organisationseinheiten bzw. der Anzahl der zur Begleitung von Großräum - und Schwertransporten eingesetzten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten bzw. Tarifbeschäftigten bestehen. Insofern werden diese Daten in den Polizeidienststellen nicht bzw. nicht einheitlich erhoben. Daher besteht bezüglich der in der Anlage dargestellten Erhebungen kein Anspruch auf Vollständigkeit. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass auf Grund der Neustruktur der sächsischen Polizei im Jahr 2013 eine Vergleich barkeit der ab diesem Jahr erhobenen Daten mit denen der Vorjahre nicht oder nur bedingt möglich ist. Frage 4: Welche Maßnahmen zur Entlastung der sächsischen Polizei bei der Absicherung der Großraum- bzw. Schwerlasttransporte wurden bisher umgesetzt und/oder sind in Vorbereitung? Seite 2 von 4 STAATSM1NISTFR1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 5: Welche Maßnahmen zur Entlastung der sachsiscnen Polizei bei der Absicherung der Großraum- bzw. Schwerlasttransporten wurden bzw. werden auf Bundesebene und mit anderen Bundesländern "erörtert" und in welcher Form? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Vor dem Hintergrund der kontinuierlichen Zunahme der polizeilichen Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) ist das Sächsische Staatsministerium des Innern seit 2007 intensiv um eine Entlastung der Polizei bei der Begleitung von derartigen Transporten bemüht. Damals wurde die Leitung einer Arbeitsgruppe der Innenressorts der Länder übernommen, die erste Vorschläge zur Entlastung der Polizei erarbeitete . Die Vorschläge waren im Anschluss Gegenstand der Ständigen Konferenz der Innenminister und -Senatoren der Länder (IMK) sowie der Verkehrsministerkonferenz (VMK), in deren Folge eine weitere ressortübergreifende Arbeitsgruppe der Innen- und Verkehrsressorts der Länder (ebenfalls unter Federführung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern) eingerichtet wurde. Diese Arbeitsgruppe unterbreitete im Mai 2011 umfangreiche Empfehlungen mit detaillierten Umsetzungsvorschlägen. Wichtigstes Ziel der Empfehlungen war es, die verkehrsregelnden Eingriffe der Polizei im Umfeld von Großraum- und Schwertransporten künftig soweit wie möglich durch private Begleitunternehmen als Verwaltungshelfer umsetzen zu lassen. Mangels eigener Verkehrsregelungskompetenz der privaten Verwaltungshelfer erfordert deren Handeln detaillierte verkehrsrechtliche Anordnungen von Verkehrszeichen seitens der Straßenverkehrsbehörden. Die Entlastungsmöglichkeiten beschränken sich damit im Wesentlichen auf vorhersehbare und planbare regulierende Verkehrsmaßnahmen. Es schlössen sich weitere umfangreiche Diskussionen zwischen Bund und Ländern über die Ausgestaltung der neuen Begleitfahrzeuge vom Typ BF 4 und notwendige Änderungen der bundesweit geltenden Regelwerke an, in die unter anderem die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) eingebunden wurde. Im Ergebnis wurden das aktualisierte "Merkblatt über die Ausrüstung der privaten Begleitfahrzeuge zur Absicherung von Großraum- und Schwertransporten" im Verkehrsblatt , VkBI. 2015, Heft 12, S. 404 und die Regelpläne für straßenverkehrsrechtliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde Zwecks Verlagerung der Standartbegleitfälle der Polizei unter Zuhilfenahme privater Verwaltungshelfer zur Visualisierung der Verkehrszeichenanordnungen im Rahmen der Begleitung von Großraum- und Schwertransporten , vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) als Ergänzung der Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST 2013) im Verkehrsblatt VkBI. 2015, Heft 20, S. 686, veröffentlicht. Das Inkrafttreten der erforderlichen Neufassung der VwV zu § 29 Absatz 3 StVO hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur noch für Jahr 2015 in Aussicht gestellt. Die Einsatzmöglichkeiten privater Begteitunternehmen als Verwaltungshelfer unterliegen rechtlichen Grenzen, weil selbständige Eingriffe in den Straßenverkehr eine hoheitliche Tätigkeit darstellen und der Polizei vorbehalten sind. Als langfristige Maßnahme Seite 3 von 4 STAATSMIN1STER1UM DES 1NNERM Freistaat SÄCtiSETM wurde zwischen Bund und Ländern wiederholt die Möglichkeit der Beleihung privater erörtert. Im Jahr 2015 wurde deshalb eine neue_Arbeitsgruppe rnwren^rund~Verkehrsressorts der Länder unter Federführung des Freistaates Bayern bea'uftragt" die "rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und sntsPrechende,LOS_un9svor" schlage m unterbreiten. Mit ersten Ergebnissen ist frühestens 2016 zu rechnen. In Auswertung des o. g. Arbeitsgruppenberichtes ergab sich des Weiteren ein_ Bedarf an'eTner'Harmonisierung der so'genannten polizeilichen Abfahrtskontrollen von^Großraum -und Schwertransporten. Dazu wurde eine gesonderte Projektgruppe eingericntet Tandei- sich Sachsen ebenfalls beteiligte. In ihrem Abschlussbericht (Stand: 9^ UKtobe 72oT3)~unterbreitete die Projektgruppe u. a. folgende Handlungsempfehlungen: Überprüfung der Gültigkeit der Eriaubnis/Genehmigung zur Feststellung, dass der Transport generell zugelassen ist, _ _ _,. _"._,.: Kenntnisn'ahmi der Auflagen und Bedingungen zur Durchführung der Begieitungi sowie Sichtung hinsichtlich offenkundiger Mängel des Transports. Die IMK nahm in ihrer Sitzung im Juni 2014 den Bericht zur Kenntnis_und empfahl den Ländern, die Handlungsempfehlungen umzusetzen. Dem wurde im Freistaat mltei'nem-entspreche?iden Schreiben des Sächsischen Staatsministeriums des Innern an die Polizeidienststellen im Juli 2015 Rechnung getragen. Darüber hinaus erfolgte bereits im April 2013 die Einrichtung einer^sachsischen^Ar- "zur Optimierung der Abläufe bei der Begleitung von GST. Dieser Arbeiteneben 'Vertretem des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, X'rbeTt'u^d Verkehr, des Sächsischen Staatsministeriums des Innern und_de^ Landesamtes fljrsiraßenbau'und Verkehr (LASuV) auch Vertreter der stark mitGSTbelaste-_ ten~Po'lizerdirektionen Görlitz und Zwickau sowie der Straßenverkehrsbehörden Landkreise'Görlitz und Zwickau sowie der Stadt Zwickau an. Auftrag der Arbeitsgruppe war'die P[:üfung'von bptimierungsmöglichkeiten unterhalb_der Schwelle erforderiicher bunc&sweitel:'Rechtsänderungenund"deren Umsetzung. Die Arbeitsgruppe wird ihre Arb3t in Kürze fortsetzen um die Anwendung der neu geschaffenen bundesweit geltenq (sn jtegelwerke im Freistaat zu gewährleisten. Mit, iredndlichen Grüßen .^ Markus Ulbi Anlage Seite 4 von 4 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/3155 Anzahl der zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzten Polizeibeamte und angefallene Arbeltsstunden 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden PrevAnnaberg 15 14 Prev Chemnitz-Nordost 22 28 25 44 23 21 Prev Chemnitz-Südwest 74 89 58 55 95 96 Prev Freiberg 45 74 97 81 76 61 Prev Marienberg 20 40 30 50 12 17 Prev Mittweida 16 14 30 44 30 68 Prev Rochlitz 22 86 38 27 59 56 PrevStollberg 23 37 11 17 18 22 VPi 708 1.177 680 955 916 1.178 APRevChemnitz 172 101 75 78 186 186 Polizeidirektion Chemnitz 1.110 1.658 1.050 1.362 1.421 1.710 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Dresden k. A. 6851 k. A. 5651 k. A. 456 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte IMannstunden Polizeidirektion Oberes Elbtal- Osterzgebirge k. A. 2.2281k. A. 2.5881k. A. 1.804 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Oberlausitz- Niederschlesien k. A. 4.253 k. A. 2.377 910 1.832 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Leipzig k. A. 626 k. A. 1.143 k. A. 518 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Südwestsachsen k. A. 1.345 k. A. 1.372 k. A. 1.431 2010 2011 2012 Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Potizeidirektion Westsachsen k. A. 1.577 k. A. 1.709 k. A. 1.905 Anlage zur Kleinen Anfrage 6/3155 Anzahl der zur Begleitung von Großraum- und Schwertransporten eingesetzten Polizeibeamte und angefallene Arbeitsstunden 2013 | 2014 | 2015 (bis 31.10.) Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden PrevAnnaberg 10 22 36 27 28 Prev Aue 64 62 141 142 215 197 Prev Chemnitz-Nordost 36 51 46 63 48 44 Prev Chemnitz-Südwest 58 58 131 171 101 73 Prev Döbeln 152 527 189 155 270 163 Prev Freiberg 44 53 51 48 64 61 Prev Marienberg 20 38 56 18 22 Prev Mittweida 36 78 60 43 117 81 Prev Rochlitz 35 66 54 66 110 108 PrevStollberg 23 37 50 78 30 33 VPI 816 1.098 499 805 131 242 APRevChemnitz 164 139 76 84 79 92 Po;izeidirektion Chemnitz 1.442 2.195 1.357 1.746 1.210 1.142 2013 2014 2015 (bis 31.10.) Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Dresden k. A. 1.566 k. A. 1.750 k. A. 1.018 2013 2014 2015 (bis 31.10.) Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Görlitz 1.498 1.703 942 1.934 779 1.261 2013 2014 2015 (bis 31.10.) Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Poiizeidirektion Leipzig k. A. 1.796 k. A. 2.186 k. A. 2.404 2013 2014 2015 (bis 31.10.) Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Kräfte Mannstunden Polizeidirektion Zwickau k. A. 1.352 k. A. 1.081 k. A. 977 2015-12-01T10:53:23+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes