Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 1 O 03 29 1 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Gerd Lippold, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs. -Nr.: 6/3157 STAATS MINISTERIUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Thema: Kraftwerksasche und REA-Wasser, Nachfrage zu Drs.-Nr.: 6/2685 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Beim Betrieb von Braunkohlenkraftwerken fallen große Mengen an Asche an, größtenteils als Trockenasche, die aus dem Rauchgas mittels Elektrofilter abgeschieden wird. In den Rauschgasentschwefelungsanlagen (REA) entstehen darüber hinaus Reststoffe, zu denen auch REA-Wasser zählt. Die Gehalte an verschiedenen Schwermetallen, darunter Quecksilber, Cadmium sowie Radionukliden wie Uran und Thorium können in Reststoffen bzw. Asche sehr viel höher als die Gehalte in der Braunkohle sein. Im Gegensatz zu NRW und Brandenburg wird in Sachsen die Asche nicht in speziellen Deponien mit Oberflächenabdichtung gelagert. In Drucksache Nr. 6/2685 antwortete Staatsminister Martin Dulig dazu: „Aschen aus dem Braunkohlekraftwerk Lippendorf sowie REAReststoffe werden durch die MUEG Mitteldeutsche Umwelt- und Entsorgung GmbH im Auftrag des Bergbautreibenden MIBRAG auf dem Gebiet des Tagebaus Vereinigtes Schleenhain im Abbaufeld Peres verwertet . Seit Beginn der Verwertung im Jahre 1999 wurden ca. 8,4 Mio. t Asche und REA-Reststoffe eingebaut. Aschen aus dem Kraftwerk Boxberg sowie REA-Reststoffe werden durch die Gesellschaft für Montanund Bautechnik GmbH (GMB) auf dem Gebiet des Tagebaus Nochten im Landschaftsbauwerk Spreyer Höhe verwertet. Hier wurden seit dem Jahr 2000 ca. 16,5 Mio. t Asche und REA-Reststoffe eingebaut." In Brandenburg (Planfeststellungsbeschluss Aschedeponie Jänschwalde II, S.36 ff.) und NRW für die Aschedeponien wird die angelieferte Asche auf Schadstoffe untersucht und bei Überschreitung der Grenzwerte die Annahmen verweigert. Seite 1von4 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1053/13/58 Dresden, 2 5. NOV. 2015 ,„ Zertifikat seit 2006 audit berufund famille Hausa nschrift: Sächsisches Staatsministerium fü r Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenste lle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische STAATSMl NISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN In Sachsen liegen den Behörden dagegen keine „Angaben zu Schadstofffrachten .... vor" (Drs. 6/2685). Laut Deponieverordnung sind lediglich Abfälle von der Deponiepflicht befreit, " ... die unmittelbar und üblicherweise beim Aufsuchen, Gewinnen, Aufbereiten und Weiterverarbeiten sowie bei der damit zusammenhängenden Lagerung von Bodenschätzen " entstehen. Nicht jedoch Abfälle aus Kraftwerken. Laut dem vom BMBF- geförderten r3-Verbundprojekt „Chemischbiotechnologische Gewinnung von Wertstoffen aus Braunkohlenkraftwerksasche " (unter Beteiligung von TU Bergakademie und Vattenfall) befinden sich in der eingebauten Asche in Sachsen erheblich Anteile von Metallen und Schwermetallen . In Deponien, wie auch in Aschedeponien (Planfeststellungsbeschluss Aschedeponie Jänschwalde 11, S.37) ist die permanente Kontrolle zum Schutz des Grundwassers Pflicht. Die dort geltenden Grenzwerte für Schwermetall-Eluate sind in Sachsen auch Vorschrift z.B. bei der stofflichen Verwertung von mineralischen Abfällen in (Nicht-Braunkohle-) Tagebauen (Erlass des SMUL vom 21.7.2015). Für Quecksilber beträgt der Grenzwert ~ 0,001 mg/Liter. Mehr darf im Sickerwasser durch Regen nicht ausgespült werden. Auch ein Grundwassermonitoring nach TR Boden ist vorgeschrieben. Dies soll laut Sonderbetriebsplan für den Einbau der Asche in Schleenhain, genehmigt durch das Bergamt Borna, stattfinden. Mit der bevorstehenden Verschärfung der Grenzwerte für in die Atmosphäre abgegebenes Quecksilber wird es erforderlich, zusätzliche Quecksilbermengen per Rauchgaswäsche aus dem Abgas zu entfernen. Eine Erhöhung der Quecksilberkonzentration im REA-Wasser, in Wäscher-Rückständen und/oder im REA-Gips ist die Folge." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Warum werden die Kraftwerksreststoffe in Sachsen in Tagebaue bzw. Landschaftsbauwerke und nicht in Deponien eingebaut? Frage 2: Weshalb gilt die Deponieverordnung nicht für Kraftwerksreststoffe in Sachsen? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 und 2: Grundsätzlich hat nach der abfallwirtschaftlichen Zielhierarchie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung von Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung . Die Nutzung des Abfallvolumens zur Verfüllung von Tagebauen zur Wiedernutzbarmachung ist grundsätzlich eine Verwertungsmaßnahme. Bei den betreffenden Tagebauen handelt es sich um dem Bundesberggesetz unterliegende Betriebe. Die Genehmigung von Maßnahmen in solchen Betrieben erfolgt über das bergrechtliche Betriebsplanverfahren . Die Deponieverordnung ist deshalb nicht einschlägig . Seite 2 von 4 STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBElT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 3: Wie wird ein Eindringen der Schadstoffe aus Kraftwerksreststoffen in das Grundwasser wirksam unterbunden, insbesondere unter Berücksichtigung künftigen Grundwasseranstiegs nach Beendigung der Sümpfungsmaßnahmen? Die Verwertung der Kraftwerksreststoffe erfolgt auf der Grundlage des Sonderbetriebsplanes „Wiedernutzbarmachung der setzungsfließgefährdeten Kippenendstellung Absetzer 1077 durch Einsatz von Kraftwerksreststoffen" vom 15. April 1995. Danach werden die anfallenden Kraftwerksreststoffe für den Aufbau eines Stützkörpers für die dauerhafte Sicherung der Kippenendböschung genutzt. Vor dem Einbau wird die Filterasche mit dem im Zuge der Rauchgasentschwefelung entstehenden REA-Wasser zweistufig gemischt. Nach dem definierten Einbau des nach dem Mischprozess erdfeuchten Materials härtet das Gemisch aus . Dabei entsteht ein magerbetonähnlicher, kompakter Körper mit geringer Durchlässigkeit. Der gesamte Körper wird allseitig mit einer mineralischen Dichtung versehen , die abschnittsweise nach dem Einbau einer dreistufigen Prüfung (Eigenprüfung , Fremdprüfung und Behördenprüfung) in Bezug auf die geforderten Dichtungsparameter unterzogen wird . Nach dem Nachweis der Einhaltung dieser Parameter erfolgt der Einbau des Reststoffgemischs innerhalb der Dichtung . Den Abschluss des Körpers bilden Seiten- und Oberflächendichtungen. Die Arbeiten des Einbaus und der Prüfung erfolgen auf der Grundlage eines behördlich abgestimmten Qualitätssicherungsplanes. Die Ergebnisse der Prüfungen werden durch unabhängige Prüfer in Berichtsform zusammengefasst und den zuständigen Behörden übergeben. Die Fragen des Stoffaustrags und möglicher Auswirkungen wurden durch Gutachten in Bezug auf die Wasserbeschaffenheit des anströmenden Grundwassers und des künftigen Restsees, zur Hydrologie im Umfeld der Reststoffverwertung sowie zur Geohydrologie des Reststoffkörpers untersucht und bewertet. Im Ergebnis des komplexen Untersuchungsprogramms wird von den Gutachtern eingeschätzt, dass vom Reststoffkörper keine messbare Beeinflussung des Wasserpfades und der Böden im Umfeld ausgeht. Frage 4: Welche Schwermetallgehalte wurden beim Grundwassermonitoring in Schleenhain seit 2000 gemessen (bitte aufschlüsseln nach Untersuchungsmethode , Stoff und Jahr)? Das Grundwasserüberwachungsmessnetz für den Tagebau Vereinigtes Schleenhain wurde im Zeitraum bis 2010 errichtet. Die Gütemessstellen werden einmal im Jahr beprobt . Das Analytikprogramm beinhaltet u. a. die Ermittlung der Gehalte an Blei, Chrom, Cadmium, Kupfer, Zink, Nickel und Quecksilber. Für Blei , Chrom , Cadmium , Kupfer, Zink und Nickel wird als Analyseverfahren nach DIN EN ISO 17294-2 die induktiv gekoppelte Plasma-Massenspektrometrie (ICP-MS) angewendet. Für Quecksilber wird als Analyseverfahren nach DIN EN ISO 12846 (E12) - 2012-08 die Atomabsorpti - onsspektrometrie (ASS) angewendet. Die Gütemessstellen des maßgebenden Grundwasserleiters (GWL) 5 (3 Kontrollelemente ) sowie des oberen Grundwasserleiterkomplexes (1 Kontrollelement) im Strömungsbild zum Standort der Reststoffverwertung belegen für die genannten Schwermetalle folgendes Bild : Seite 3 von 4 - Blei : Analytik seit 2010, alle Daten <2 µg/I. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN - Chrom: Analytik seit 2010, alle Daten <5 µg/I für GWL 5. Im oberen Grundwasserleiterkomplex wurden folgende Werte für Chrom gemessen: 2011 - 13 µg/I ; 2012 - 19 µg/I ; 2013- 23 µg/I; 2014-42 µg/I; 2015 - 7,4 µg/I. - Cadmium: Analytik seit 2010, alle Daten <0,50 µg/I. - Kupfer: Analytik seit 2010, alle Daten <5 µg/I. - Zink: GWL 5 (Maximalwerte): 2010 - <10 µg/I ; 2011 - 42 µg/I ; 2012 - 55 µg/I ; 2013 - 19 µg/I ; 2014 - 12 µg/I ; 2015 - 12 µg/I. Im Oberen Grundwasserleiterkomplex: 2011 - 1.200 µg/I ; 2012 - 420 µg/I ; 2013 - 290 µg/I ; 2014 - 45 µg/I ; 2015 - 58 µg/I. - Nickel: GWL 5 (Maximalwert) : 2010 - <5 µg/I ; 2011 - 42 µg/I ; 2012 - 80 µg/I ; 2013 - 32 µg/I ; 2014 - 40 µg/I ; 2015 - 16 µg/I. Im Oberen Grundwasserleiterkomplex: 2011 - 1.500 µg/I ; 2012 - 1.200 µg/I ; 2013 - 1.200 µg/I ; 2014 - 1.200 µg/I ; 2015 - 840 µg/I. - Quecksilber: Analytik seit 2010, alle Daten <0,05 µg/I. Frage 5: Wann wurden welche Grenzwerte der Wasserrahmenrichtlinie überschritten (bitte aufschlüsseln nach Stoff und Jahr)? Die Grundwasserverordnung -GrwV- in der aktuellen Fassung (9. November 2010), welche die Richtlinien 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie) und 2006/118/EG (Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung) umsetzt, definiert in Anlage 2 hinsichtlich der Schwermetalle für die Parameter Blei , Cadmium und Quecksilber folgende Schwellenwerte: - Cadmium 0,5 µg/I - Blei 10 µg/I - Quecksilber 0,2 µg/I. Der Vergleich der jährlichen Grundwasseranalytik mit den vorgenannten Schwellenwerten belegt, dass diese Werte nicht überschritten wurden . Mit freundlichen Grüßen artin Dulig Seite 4 von 4 2015-11-25T14:12:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes