STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOZlALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR SOZIALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ Albertstraße 1 o 1 01097 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Heinz, CDU-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3169 Thema: Klage gegen Künstlersozialabgabe Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie ist der derzeitige Verfahrensstand zur Klage gegen die Künstlersozialabgabe? Frage 2: Gibt es schon rechtskräftige Urteile? Frage 3: Wenn ja, welche? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 - 3: Es wird davon ausgegangen, dass sich die Frage 1 auf das Verfahren vor dem Landessozialgericht Schleswig-Holstein (Az.: L 5 KR 99/11) bezieht, da sich der Abgeordnete hierzu bereits in seiner Kleinen Anfrage, Drs.-Nr.: 6/519, Frage 2, erkundigt hat. Die Frage 1 betrifft das Handeln der Judikative eines anderen Bundeslandes , die Fragen 2 und 3 betreffen das Handeln der Judikative. Gemäß Artikel 50 der Verfassung des Freistaates Sachsen (SächsVerf) ist die Staatsregierung zwar verpflichtet, über ihre Tätigkeit den Landtag insoweit zu informieren, als dies zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist. Dieser Informationspflicht entspricht das Frage- und Auskunftsrecht der Abgeordneten gegenüber der Staatsregierung nach Artikel 51 SächsVerf. Die Staatsregierung ist dem Landtag und den Abgeordneten jedoch nur für ihre Amtsführung im Sinne einer Rechenschafts- und Einstandspflicht für eigenes Handeln verantwortlich. Sie ist daher nur in solchen Angelegenheiten zur Auskunft verpflichtet, die in ihre Zuständigkeit fallen und muss -nicht auf Fragen eingehen, die Vorgänge oder Umstände außerhalb ihres Verant- Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin Durchwahl Telefon +49 351 564-5601 Telefax +49 351 564-5791 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 32-0141.51-15/687 Dresden, fJ; November 2015 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz Albertstraße 1 0 01097 Dresden www sms.sachsen.de STAATSMlNlSTERlUM FÜR SOllALES UND VERBRAUCHERSCHUTZ wortungsbereichs betreffen (vgl. SachsAnhVerfG, Urteil vom 17. Januar 2000, NVwZ 2000, 671). Letzteres ist vorliegend der Fall. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 Freistaat SACHSEN 2015-11-30T08:41:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes