Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 101073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINJSTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3197 Thema: Verzicht auf Millionen-Einnahmen durch großzügige Befreiung von Förderabgabe Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „In seinem Jahresbericht 2013 stellt der Sächsische Rechnungshof (SRH) bei Prüfung der Abgaben aus Bergbaukonzessionen fest, dass der Freistaat Sachsen mit der Ausweitung von Befreiungs- und Ausnahmetatbeständen bei der Feld- und Förderabgabe auf Einnahmen in Höhe von 3,9 Mio. Euro verzichtet hatte (Band 1, S. 141). In diesem Zusammenhang verwies der SRH auch darauf, dass auch die künftige Gewinnung von Kupfer von der Förderabgabe befreit ist und damit Sachsen und Brandenburg eine rechnerische Förderabgabe von 1,18 Mrd. Euro entgehen würde. Der SRH fordert eine kritische Prüfung und ggf. Aufhebung der zahlreichen Ausnahmetatbestände und hielt eine Rücknahme des Befreiungstatbestandes bei der Gewinnung von Kupfer für erforderlich. Zu diesem Zweck regte der SRH an, das SMWA aufzufordern, die mit Erlass der Verordnung des SMWA über Feldes und Förderabgaben (FFAVO) in der Fassung vom 20. Juni 2012 neu eingeführte Befreiung von der Förderabgabe auf Kupfer auf ihre Berechtigung hin zu überprüfen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie hoch waren im Zeitraum 2012-2014 insgesamt die Einnahmeausfälle des Freistaates durch Ausweitung von Befreiungs - und Ausnahmetatbeständen bei der Feldes- und Förderabgabe? Bitte einzeln von a) bis h) entsprechend § 15, (2) FFAVO aufführen. Gemäß § 15 Absatz 2 FFAVO sind die folgenden Bodenschätze von der Förderabgabe befreit: Seite 1 von 3 ~SACHsEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon : 0351 564-8001 Telefax: 0351 564-8024 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 38-1 053/13/60 Dresden, 2 6. NOV. 2015 Zertifikat seit 1006 audll bcrufund famlllc Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. a) Braunkohle b) Erdwärme c) Marmor d) Sole e) Flussspat f) Schwerspat g) Kupfer STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR ~SACHsEN h) Natursteine im Sinne der Bodenschatzziffern 9.11 , 9.27, 9.28, 9.29 und 9.30. Im Zeitraum von 2012 bis 2014 wurden die Bodenschätze nach den Buchstaben d) und g) nicht gewonnen sowie im Zeitraum von 2012 bis 2013 die Bodenschätze nach den Buchstaben e) und f) . Es ist damit unabhängig von der Befreiung kein Förderabgabeanspruch gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 FFAVO entstanden. Ein Einnahmeausfall liegt diesbezüglich also nicht vor. Die Bodenschätze nach den Buchstaben a) , b) und c) wurden in den Jahren 2012 bis 2014 gewonnen, Bodenschätze nach den Buchstaben e) und f) nur im Jahr 2014. Für diese Bodenschätze wurde jedoch kein Marktwert festgelegt und es ist auch kein Marktwert aus früheren Zeiten bekannt, so dass keine Angaben zu Einnahmeausfällen gemacht werden können. Für den Bodenschatz nach Buchstabe a) ist darüber hinaus anzumerken, dass die Fördermenge nicht getrennt nach der Gewinnung aus förderabgabepflichtigen Bewilligungsfeldern und Bergwerkseigentumsfeldern (grundsätzlich förderabgabefrei) gemeldet werden . Natursteine nach den Bodenschatzziffern 9.11, 9.27, 9.28, 9.29 und 9.30 wurden in den Jahren 2012 bis 2014 gewonnen. Die statistische Meldung der Fördermengen nimmt jedoch - wie bei Braunkohle - keinen Bezug auf förderabgabepflichtige und nicht förderabgabepflichtige Gewinnung. Damit ist auch hier über einen fiktiven Marktwert keine direkte Einnahmeausfallrechnung für die Jahre 2012 bis 2014 möglich . Unter der Annahme gleich bleibender förderabgabepflichtiger Fördermengen (5.662.402 t) und Marktwerte (5,08 EUR/t) aus 2011 für die drei Folgejahre ergibt sich unter Voraussetzung des bis zum 31 . Dezember 2011 gültigen Abgabesatzes von vier vom Hundert ein rechnerischer Einnahmeausfall von insgesamt ca. 3,5 Mio. Euro. Frage 2: Wie wurden den Forderungen des SRH zur kritischen Prüfung und ggf. Aufhebung der zahlreichen Ausnahmetatbestände Rechnung getragen? Die Anmerkungen des Sächsischen Rechnungshofes (SRH) werden im Zuge der Neufassung der FFAVO berücksichtigt. Der SRH wird im Rahmen der Novellierung der FFAVO beteiligt. Frage 3: Wurde die Befreiung von der Förderabgabe auf Kupfer zurück genommen und wenn nein, warum nicht? Nein. Einer Entscheidung zur Aufhebung der Befreiung des Bodenschatzes Kupfer von der Förderabgabepflicht bedurfte es nicht, da bislang keine Gewinnung stattgefunden hat. Die Frage, ob dieser Bodenschatz weiterhin von der Förderabgabe befreit bleiben soll , ist Gegenstand der Novellierung der FFAVO. Seite 2 von 3 STAATSMlNISTERlUM FÜ R WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR SSACHsEN Frage 4: Am 31. Dezember 2015 läuft die Befreiung von der Feldes und Förderabgabe aus. Ist eine Verlängerung geplant und wenn ja, warum? Frage 5: Wann und auf welchem Wege wird die Neufassung der FFAVO einschließlich § 15, (2), beschlossen und bekannt gemacht? zusammenfassende Antwort auf die Fragen 4 und 5: Das Verfahren zur Novellierung der FFAVO ist noch nicht abgeschlossen. Aussagen zu einer Verlängerung der Befreiung von der Feldes- und Förderabgabe auf bestimmte Bodenschätze sind daher zurzeit noch nicht möglich . Die FFAVO ist eine Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. Die Novellierung der Verordnung wird im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt gemacht . Mit freundlichen Grüßen Seite 3 von 3 2015-11-26T14:18:12+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes