STÄÄTS1VIHM1STEK1UM DES 1NNEKN Freistaat lg SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8358 Dresden, Io . Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/32 Thema: Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierung „Deutsche Polizei Hilfswerk“ (DPHW) Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Personen sind derzeit Beschuldigte im Ermittlungsverfahren nach § 129 StGB gegen die Gruppierung DPHW und aus weichen Landkreisen stammen jeweils wie viele der Beschuldigten? In dem bezeichneten Ermittlungsverfahren sind derzeit bei der Staatsanwaltschaft Dresden 19 Beschuldigte erfasst, wovon 13 Beschuldigte in Sachsen gemeldet sind. Drei Beschuldigte sind in Thüringen, zwei Beschuldigte in Brandenburg und ein Beschuldigter in Sachsen-Anhalt gemeldet. Die Verteilung auf die Landkreise in Sachsen schlüsselt sich wie folgt auf: Landkreis___________ Meißen Vogtland Bautzen Görlitz Leipzig Zwickau Sächsische Schweiz/ Osterzgebirge Beschuldigte 3 3 3 1 1 1 1 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Frage 2: Welche strafprozessualen Maßnahmen - insbesondere: Identitätsfeststellungen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Gewahrsam- und Festnahmen - sind im Zusammenhang mit diesem Ermittlungsverfahren bisher gegen wie viele BeSTAATSM 1N1STER1U1VI DES INNERN troffene erfolgt und wann ist mit einem Abschluss des Ermittlungsverfahrens und einer Anklageerhebung zu rechnen? Im Rahmen der Realisierung von elf Durchsuchungsbeschlüssen kam es zu Identitätsfeststellungen der jeweils Betroffenen sowie zur Beschlagnahme von Beweismitteln. Festnahmen bzw. Gewahrsamsnahmen und eine Überwachung des Fernmeldeverkehrs fanden im Rahmen der Ermittlungen nicht statt. Eine Prognose, wann mit einem Abschluss des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens und gegebenenfalls mit einer Anklageerhebung zu rechnen ist, kann derzeit nicht erfolgen. Frage 3: Welche konkreten Aktivitäten des DPHW, etwaiger Nachfolgeorganisationen oder Ausgründungen sind der Staatsregierung seit Juni 2013 bekannt geworden und inwieweit geht die Staatsregierung in diesem Zusammenhang davon aus, dass das DPHW über die seinerzeit behauptete Auflösung hinaus existierte bzw. noch immer als Gruppierung mit wie vielen mutmaßlichen Mitgliedern, Anhängern und Unterstützern existiert? Seit Juni 2013 sind keine öffentlichkeitswirksamen Aktionen des DPHW mehr bekannt geworden. Die Homepage des DPHW (www.dphw.netj ist zwar weiterhin online. Dort werden allerdings nur sporadisch verschiedene Dokumente veröffentlicht, die in der Regel keinen Bezug zum DPHW aufweisen. Darüber hinaus treten ehemalige Mitglieder des DPHW vereinzelt in anderen Vereinen oder Gruppierungen, wie dem Deutsche Bürger Hilfswerk Muldental oder dem Jüdische Gemeinde Esau e.V. auf. Auch wurde durch ein ehemaliges DPHW-Mitglied mit weiteren Personen die Partei „Die Parteifreien Wähler“ (DPFW) gegründet, die anlässlich der Europawahl 2014 zur Wahl antrat, es aber aufgrund fehlender Unterstützungszahlen nicht auf die Wahlliste schaffte. Frage 4: Welche weiteren Ermittlungsverfahren sind gegen - frühere oder aktuelle - mutmaßliche Mitglieder, Anhänger und/oder Unterstützer des DPHW anhängig (bitte aufschlüsseln nach Tatvorwürfen, -orten und -Zeiten, Zahl der jeweils Beschuldigten, tangierten Phänomenbereichen der PMK und ggf. bereits eingetretenen juristischen Folgen)? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da keine statistische Erhebung im Sinne der Fragestellung erfolgt. Auch ist der nachgefragte Personenkreis (Mitglieder, Anhänger, Unterstützer) zu unbestimmt. Die vollständige Beantwortung der Frage würde die Durchsicht und Auswertung aller in Betracht kommender Ermittlungsverfahren erfordern. Dies ist im Hinblick auf die große Anzahl der in Betracht kommenden Verfahren im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der sächsischen Polizei nicht zu leisten. Frage 5: Welche Verbindungen des DPHW und seiner mutmaßlichen Mitglieder bzw. maßgeblichen Anhänger und Unterstützer zu welchen anderen Gruppierungen der Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN UsF—^ Freistaat HP SACH SEM extremen Rechten und/oder der Szene so genannter „Reichsbürger“, „kommis-sarischer Reichsregierungen“ und „staatlichen Selbstverwaltern“ sind der Staatsregierung bekannt? Aus den Ermittlungen im Zusammenhang mit dem DPHW ergaben sich Hinweise, dass die Beschuldigten eine Nähe zu den „staatlichen Selbstverwaltern“ bzw. „den Reichsbürgern“ aufweisen. Vereinzelt wurde eine Verbindung zum sogenannten „Bundesstaat Freistaat Sachsen“ festgestellt. Dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen lagen in der Vergangenheit Erkenntnisse vor, wonach es Beziehungen zwischen rechtsextremistischen Reichsbürgergruppierungen wie der „Exilregierung Deutsches Reiclr und einzelnen DPHW-Mitgliedern gab. Mit freunplichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3