STAATSM1N1STERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsmjnister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAS/SGA-0141.51/7812 Dresden./ Dezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3207 Thema: Nachfrage zu Kleine Anfrage 6/2970: Asylbewerber ohne Ausweispapiere Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Die Staatsregierung beantwortete die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 6/2970 des Abgeordneten Sebastian Wippel - AfD-Fraktion - mit einer Tabelle. Anders als in der Vergangenheit bei vergleichbaren Fragestellungen und Ergebnisdarstellung wurde die zweite Spalte anstelle von "vollziehbar ausreisepflichtig" um die Worte "und anwesend" ergänzt ." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welchen Hintergrund hat die in der Vorbemerkung genannte Ergänzung der Spaltenübersicht "und anwesend"? Die Ergänzung dient der Klarstellung, dass es sich hierbei um Personen handelt, deren aktueller Aufenthaltsort den Behörden bekannt ist. Frage 2: Unter welchen Bedingungen wird eine nach § 60a AufenthG geduldete Person als "abwesend" betrachtet? Geht es dabei um eine zeitliche Komponente des bloßen Nichterreichbar seins; der Nichtinanspruchnähme von Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz; nach Verlagerung des regelmäßigen Aufenthaltsortes in ein anderes Bundesland oder die tatsächliche Ausreise? Als abwesend wird eine Person betrachtet, wenn diese unbekannten Aufenthalts ist. Grund für die Einstufung als "nicht anwesend" ist die zeitliche Komponente, die auf einer der anderen in der Frage genannten Gründe beruhen kann (z. B. Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Verlagerung des Aufenthalts, tatsächliche Ausreise). Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wjlhelm-Buck-Sfr. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wiltielm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTEWUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 3: Wie würde sich das Ergebnis der Tabelle darstellen, wenn "geduldete" aber"abwesende " Personen ergänzt würden? Die erfragten Angaben nach den "geduldeten" aber "abwesenden" Personen werden statistisch nicht erfasst. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen ist die Staatsregierung verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter oder parlamentarische Anfragen nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig zu beantworten. Nach dem Grundsatz der Verfassungstreue ist jedes Verfassungsorgan verpflichtet, bei der Aus- Übung seiner Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die hierdurch mitbetroffenen Verfassungsorgane in eigener Verantwortung wahrzunehmen haben. Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung und dem Parlament sowie seiner einzelnen Abgeordneten, so dass das parlamentarische Fragerecht durch die Pflicht der Abgeordneten zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur das mitteilen, was innerhalb der Antwortfrist mit zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. Sächs- VerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Zur vollständigen Beantwortung der Frage müssten lausende von Akten in der Zentralen Ausländerbehörde manuell überprüft und unter Hinzuziehung der dort geführten Datenbank ausgewertet werden. Dies ist im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigkeit der Behörde nicht leistbar. Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird daher abgesehen. Frage 4: Wie viele gefälschte oder verfälschte Pässe oder sonstige gefälschte oder verfälschte identitätsnachweisende Dokumente wurden im Jahr 2015 bis zum 30.06.2015 sichergestellt oder beschlagnahmt? (bitte nach - gefälschten - Herkunftsstaat und tatsächlicher Herkunft des Tatverdächtigen aufschlüsseln (soweit bekannt). Auf die ^ Antwort der Staatsregierung auf die Frage 3 der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. lyyiOfH'wd verwiesen. Indlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-12-02T13:06:20+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes