STAATSMINISTER1UM DES INNERN ST-'; -J £~ X /^i gf~-r^ Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) StAs-0141.51/7853 Dresden , 1.Dezember 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Susanne Schaper, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3212 Thema: Medizinische Erstuntersuchung von Flüchtlingen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vor Eröffnung der zeitweiligen Erstaufnahmeunterbringung in Döbeln berichtet die Leipziger Volkszeitung unter Bezugnahme auf Herrn Peter Darmstädter, Abteilungsleiter Asyl in der Landesdirektion Sachsen: ,Die in Döbeln unterkommenden Flüchtlinge sind bereits medizinisch untersucht. Das haben Arzte in den großen Erstaufnahmelagern in Chemnitz, Leipzig und Dresden erledigt.' Laut einer DPA-Meldung vom 01.10.2015 warteten zum Zeitpunkt der Meldung in Sachsen bis zu 6.500 Flüchtlinge auf ihre medizinische Erstuntersuchung. Zur Zahl der möglichen Erstuntersuchungen pro Tag wird Innenminister Ulbig in diesem Beitrag mit den Worten zitiert: ,Wir haben derzeit einen Stand in Chemnitz von rund 150 Untersuchungen am Tag, in Dresden rund 100 Untersuchungen am Tag. Und Altscherbitz derzeit - das ist ein Landeskrankenhaus in der Nahe von Leipzig - 50 Untersuchungen am Tag'. Daraus resultiert, dass sich die Zahl der Flüchtlinge in Sachsen, die aktuell noch keine medizinische Erstuntersuchung hatten, weiter erhöht haben muss, da laut Innenminister Ulbig bis zu 750 Flüchtlinge pro Tag in Sachsen ankommen. Die Wartezeit auf die medizinische Erstuntersuchung belauft sich manchmal sogar auf mehrere Monate, wie ehrenamtliche Helfer in Chemnitz berichten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerlum des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empffang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 1: In welcher Frist nach Ankunft eines Flüchtlings muss dieser durch die Zentrale Ausländerbehörde registriert werden? Regelungen, nach denen die Registrierung von Asylbewerbern durch Aufnahmeeinrichtungen innerhalb bestimmter Fristen zu erfolgen hat, sind nicht vorhanden. Registrierungen erfolgen schnellstmöglich nach der Ankunft im Freistaat Sachsen. Frage 2: In wie vielen Fällen wurde 1.2.1 der Verwaltungs Vorschrift Asylbewerbergesundheitsbetreuung - VwV AsylGesBetr" (Der Asylbewerber wM in der Regel im Anschluss an die Erstaufnahme durch die ZAB, spätestens aber innerhalb von zwei Werktagen nach der Erstauf nähme, der Erstuntersuchung durch das zuständige Gesundheitsamt unterzogen.) zwischen 29.07.2015 (also nach Inkrafttreten der Änderung dieser VwV) und 31.10.2015 nicht eingehalten? Die Registrierung durch die Aufnahmeeinrichtung und die Erstuntersuchung nach VwV AsylGesBetr sind verknüpft. Regelmäßig erfolgt die Erstuntersuchung im direkten Anschluss an die Registrierung durch die Aufnahmeeinrichtung. Aus diesem Grund sind keine Fälle bekannt, bei denen die Frist von zwei Tagen zwischen Registrierung und Eretuntersuchung im Zeitraum 29. Juli 2015 und 31. Oktober 2015 nicht eingehalten wurde. Frage 3: In welchen Erstaufnahmeeinrichtungen und zeitweiligen Erstaufnahmeeinrichtungen befinden sich derzeit wie viele Flüchtlinge, die noch nicht durch die Zentrale Ausländerbehörde registriert worden und noch keine medizinische Erstuntersuchung bekommen haben (Bitte einzeln nach Einrichtung und jeweils für Registrierung und Erstuntersuchung auflisten)? Mit vertretbarem Aufwand kann nur eine Zahl für den gesamten Freistaat ermittelt werden . Danach sind mit Stand vom 12. November 2015 etwa 7.000 Asylbewerber noch nicht registriert. Aufgrund der Verschränkung von vorgelagerter Registrierung und nachgelagerter Erstuntersuchung ist die Zahl der nicht erstuntersuchten Asylbewerber ähnlich hoch anzusetzen, jedoch nicht zahlengleich, da zwischen Registnerung und Erstuntersuchung durchaus Abgänge zu verzeichnen sind. Frage 4: Wie viele Erstuntersuchungen an wie vielen Tagen in der Woche können die aktuell für die medizinische Erstuntersuchung von Flüchtlingen herangezogenen Gesundheitsämter leisten und wie viele Ärzte und Dolmetscher stehen diesen Gesundheitsämtern dafür zur Verfügung (Bitte um einzelne Auflistung)? Erstuntersuchungen werden derzeit vorgenommen durch die Gesundheitsämter Chemnitz (zwei Untersuchungsstrecken), Dresden (drei Untersuchungsstrecken) und Leipzig (drei Untersuchungsstrecken) sowie die Sächsischen Krankenhäuser Altscherbitz (eine Untersuchungsstrecke) und Arnsdorf (eine Untersuchungsstrecke). Je Untersuchungsstrecke können regelmäßig im Einschichtbetrieb und bei derzeitiger Nutzung nur der Werktage etwa 50 Personen Je Tag bzw. 250 je Woche erstuntersucht Seite 2 von 3 STAATSMI1M1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSETN werden. Für die zehn bestehenden Untersuchungsstrecken ergeben sich daraus Kapa- Zitaten von 500 Personen je Tag und 2.500 Personen je Woche. Jede Untersuchungsstrecke ist mit jeweils einem Arzt besetzt, wobei diese Besetzung auch aufgeteilt auf sukzessiv mehrere Arzte praktiziert wird. Die Zahl der hinzugezogenen Dolmetscher ist derzeit nicht mit vertretbarem Aufwand zu ermitteln, da es sich bei Dolmetscherleistungen um einen individuellen Bedarf in unterschiedlichen, täglich anteilig anders nachgefragten Sprachen handelt. Diesen nachzuvollziehen und zu quantifizieren würde eine Durchsicht einer Vielzahl von Vorgangen erfordern. Frage 5: Wie lang beträgt der maximale Zeitraum von der Ankunft von Flüchtlingen in Sachsen bis zu deren Erstuntersuchung und der Zeitraum von der Erstuntersuchung bis zur Vorlage der medizinischen Auswertungsergebnisse? Der maximale Zeitraum von der Ankunft eines Asylbewerbers bis zu dessen Registrierung bzw. Erstuntersuchung hängt von der Art seines Zugangs ab. Die regulären Zugange werden aktuell nach spätestens 1,5 Wochen registriert und eretuntersucht. Die Sonderzugänge aus dem Freistaat Bayern werden aktuell nach spätestens vier Wochen registriert und erstuntereucht. Der Zeitraum zwischen der Erstuntersuchung und der Mitteilung der medizinischen Auswertungsergebnisse beträgt in der Regel etwa zehn Tage. Die Ermittlung von maximalen tatsächlich zurückgelegten Zeiträumen in Einzelfällen würde die Auswertung einer Vielzahl abgeschlossener Einzelvorgänge erfordern, was nicht f»\ vertretbarem Aufwand darstellbar wäre und die Registrierungssituation zusätzlich bifelasjipn würde. Hierbei würden auch die noch offenen Wartezeiten der bisher unregisf .nerf.6n Personen nicht berücksichtigt werden können. Mit fl'euMlichen Grüßen Markus Ulbi< Seite 3 von 3 2015-12-07T13:03:35+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes