STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Postfach 10 03 29 | 01073 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Durchwahl Telefon: 0351 564-8001 Telefax; 0351 564-8024 Kleine Anfrage des Abgeordneten Nico Brünler, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3222 Thema: Störerhaftung bei öffentlich zugänglichen WLAN-Hotspots und Abstimmungsverhalten Sachsens im Bundesrat Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 42-1053/11/15 Dresden, DEZ, 2015 „Im Vergleich zu anderen Staaten ist die Verbreitung frei zugänglicher WLAN-Hotspots in Deutschland sehr grobmaschig und unterentwickelt. Als einer der Hauptgründe hierfür gilt die Störerhaftung, wonach nicht ausgeschlossen werden kann, dass Hotspot-Betreiber im Gegensatz zu Providern für Rechtsverstöße haftbar gemacht werden können, die un¬ wissentlich über ihre Anschlüsse stattfinden. Im Entwurf der Bundes¬ regierung zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes ist die grundsätzliche Ausdehnung des Providerprivilegs auf WLAN- Betreiber nicht vorgesehen. Diese wird jedoch vielfach als Schlüssel für die stärkere Verbreitung von WLAN-Hotspots im öffentlichen Raum gesehen. Zertifikat seit 2006 audll borufundfamlllc Neben Freifunkinitiativen teilt auch der Rechtsausschuss des Bundes¬ rates diesen Standpunkt. In der gemeinsamen Beschlussempfehlung (Bundesratsdrucksache 440/1/15) des Wirtschaftsausschusses, des Ausschusses für Kulturfragen und des Rechtsausschusses wird dem Bundesrat empfohlen, in seiner Stellungnahme zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes eine weitgehende Abschaffung der Störerhaftung zu fordern." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt; 1. Welche Position hat die Staatsregierung im Bereich der Störerhaf¬ tung bei öffentlich zugänglichen WLAN Hotspots in den jeweiligen Ausschüssen des Bundesrates vertreten und wie begründet sie diesen Standpunkt? In den Ausschüssen des Bundesrates sind die jeweiligen Fachressorts der Staatsregierung vertreten. Entsprechend ihrer Ressortzuständigkeit stimmen Seite 1 von 2 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Wilhelm-Buck-Straße 2 01097 Dresden Außenstelle: Hoyerswerdaer Straße 1 01097 Dresden www.smwa.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7,8 Hallestelle Carolaplatz Kein Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente. STAATSMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT ARBEIT UND VERKEHR sie dort über die eingereichten Anträge ab. Daraus gehen die Ausschussempfehlungen für das Plenum hervor. Dieses Abstimmungsverhalten in den Ausschüssen fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Im Plenum des Bundesrates positioniert sich sodann die Sächsische Staatsregierung zu den Empfehlungen der Ausschüsse. 2. Welche Position hat die Staatsregierung auf der Bundesratssitzung am 6. No¬ vember bei der Behandlung des Entwurfs des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vertreten? Falls sich die Staatsregierung nicht der Be¬ schlussempfehlung gemäß Bundesratsdrucksache 440/1/15 angeschlossen hat, wie begründet sie dies? Unter TOP 30 der 938. Sitzung des Bundesrates am 6. November 2015 stimmten die Länder über die Ausschussempfehlungen (BR-Drs. 440/1/15) zum Gesetzentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes der Bundesregierung (BR- Drs. 440/15) ab. Der Sächsischen Staatsregierung ist dabei sowohl an einem stärkeren Angebot und einer Verbreitung von öffentlichen WLAN-Hotspots gelegen als auch da¬ ran, allen Beteiligten eine möglichst hohe Rechtssicherheit zu bieten. Daher hat die Staatsregierung die in den Empfehlungen enthaltene Bitte an die Bundesregierung un¬ terstützt, im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, ob und inwieweit die Vermu¬ tungsregelung in § 10 Abs. 2 TMG-E klarer gefasst werden kann. Zum anderen unterstützt sie auch das Ziel, die Durchsetzung von Rechten nicht nur an geistigem Eigentum, sondern auch an Persönlichkeitsrechten zu stärken. Es ist im Übrigen darauf hinzuweisen, dass das Abstimmungsverhalten des Freistaates Sachsen zu den jeweiligen Bundesratssitzungen seit Anfang Mai 2015 regelmäßig auf der Website der Staatskanzlei veröffentlicht wird. Dr. Eva-Maria Stange Seite 2 von 2 2015-12-04T12:16:00+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes