- o(Ð C\ sf r.c, oôt STA AT SI\4 I N I STE RI U I\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Anfrage der Abgeordneten Dr. Jana Pinka, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 613225 Thema: Grundwasserstandsmessungen im Freistaat Sachsen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach http://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/2001 I 0 wird,,zeitgleich der Grundwasserstand an über 3000 Messstellen in Sachsen gemessen". ,,Aufgrund der ständigen Interaktion von Grund- und Oberflächenwasser sei die ermittelte Grundwasseroberfläche daher insbesondere für Belange des Hochwasserschutzes bedeutsam." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Welche konkreten Ziele hatten die Messungen? Für die Gebiete der Porengrundwasserleiter im Freistaat Sachsen soll, bezogen auf den oberen Hauptgrundwasserleiter, ein Grundwassergleichenplan erstellt werden. Der derzeitige Grundwassergleichenplan, der im lnternet verfügbar ist unter http://www. umwelt.sachsen.de/umwelVwasser/1 31 1 4. htm, ist eine synoptische Zusammenstellung vorhandener Stichtagsmessungen zu unterschiedlichen hydrologischen Situationen, da bisher flächenhafte lnformationen zur Grundwasserdynamik für Porengrundwasserleiter mit einheitlichem Stichtagsbezug nur zum Teil vorlagen. Mit den Ergebnissen dieser und der für das Frühjahr 2016 geplanten, korrespondierenden Stichtagsmessung wird der vorhandene Grundwassergleichenplan entweder ersetzt oder plausibilisiert und seine Repräsentativität gesteigert. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 10. November2015 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-014'1.5011915028 Dresden, 0t. ll, JoF Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6,7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen befinden sich gekennze¡chnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Kâ¡n zugang für elektronisch signi€rte sow¡ê fur verschlüsselte elektronische DokumentêSeite 1 von 2 STAATSI/INISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 2: lst beabsichtigt Hochwasserschutzkonzepte für Gewässer l. Ordnung mit den Erkenntnissen eus den Grundwasserstandsmessungen zu überarbeiten, z. B. zur qualifizierten Festlegung der Überschwemmungsgebiete ? Aus den Erkenntnissen der Stichtagsmessung ergibt sich nicht die Notwendigkeit, Hochwasserschutzkonzepte zu uberarbeiten. Sofern diese aber aus anderen Enrägungen heraus qualifiziert werden, erfolgt das generell unter Berücksichtigung der neuesten Erkenntnisse, was die Ergebnisse der Stichtagsmessung einschließt. Darüber hinaus wird bei konkreten Maßnahmenplanungen ebenfalls jeweils dieser aktuelle Kenntnisstand berücksichtigt werden. Frage 3: lst beabsichtigt, mit den Erkenntnissen die Definition des Bemessungsgrundwasserstandes in der Baugesetzgebung zu ändern? Es ist nicht möglich und daher auch nicht beabsichtigt, mit den Ergebnissen der Stichtagsmessung die Definition des Bemessungsgrundwasserstandes in der Baugesetzgebung zu ändern, da zwischen den Messungen und der Begriffsdefinition kein Sachzusammenhang besteht. Frage 4: Die Messungen erfolgten einmalig in einer Niedrigwasserperiode - ist beabsichtigt, diese Stichtagsmessungen unter anderen hydrologischen Bedingungen zu wiederholen? Es ist geplant, eine korrespondierende Messung im Frühjahr 2016 durchzuführen. Entsprechend der natürlichen innerjährlichen Grundwasserstandsschwankungen sollte dies aufgrund der in der Regel stattfindenden winterlichen Grundwasserneubildung dann einen Zustand höherer Grundwasserstände repräsentieren. Frage 5: Wie erfolgt die Absprache von Grundwassermessungen mit den Nach barländern bei länderü berg reifenden Gru ndwasserkörpern? Der Bezug zu Grundwasserkörpern hat für die Stichtagsmessungen keine Bedeutung. Zur Randanpassung des sächsischen Grundwassergleichenplans wird ein fünf Kilometer breiter Streifen bundesländerübergreifend mitbearbeitet. Dazu wurden die angrenzenden Bundesländer um Unterstützung gebeten. Von den jeweiligen Landesämtern der Bundesländer Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Thüringen werden die relevanten Messwerte der staatlichen Messnetze nach Plausibilitätsprüfungen übergeben . Erste Daten liegen bereits vor. Die Daten der zehn Tage zuvor stattgefundenen Stichtagsmessung des deutsch-polnischen Tagebaumessnetzes werden aufgrund gleichbleibender hydrologischer Bedingungen mit in die Stichtagsmessung eingehen. Diese Messungen werden langfristig im Rahmen des Grenzgewässervertrages durch die Arbeitsgruppe W1 der deutsch-polnischen Gewässerkommission geplant. lm Grenzbereich zur Tschechischen Republik herrschen bis auf wenige, kleine Bereiche Festgesteinsgrundwasserleiter vor, sodass eine Abstimmung hier nicht erforderlich war. lÐiÄëiisrx Mi( freundlichen Grü ßen It- Lr Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-12-03T12:25:27+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes