STAATSM1N1STER1UM DBS INNERN Freistaat SACHSEN Der Staats ministe r SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9277 Dresden, 14. Dezember2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Sebastian Wippel, AfD-Fraktion Drs.-Nr: 6/3234 Thema: Nachfrage zur Kleinen Anfrage 6/2972 - Polizeieinsätze in und um Äsylbewerberheime - ohne Straftaten aus Demonstrationen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Vorbemerkung: Da der Rechercheaufwand der Staatsregierung aufgrund für die Beantwortung der Kleinen Anfrage 6/2972 des Abgeordiieten Sebastian Wippel - AfD-Fraktion - zu hoch sei, um die Frage auch nur teilweise zu beantworten, bemüht sich der Fragesteller den Rechercheaufwand einzuschränken, indem er u. a. den Begriff des "Polizeieinsatzes" in "Straftat - Versuch und Vollendung" ändert; und ausdrücklich eine IVO/PASS Recherche für ausreichend erklärt." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: ..._.. _. Wie viele Straftaten - Versuch und Vollendung - (im Folgenden "Einsatz " genannt) gab es im Jahr 2015 mit der Tatortangabe einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft im Freistaat Sachsen (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt und Angabe von Heimen mit Fehlanzeige im Sinne der Fragestellung) Frage 2: Wie" viele leichtverletzte, schwerverletzte oder tote Asylbewerber waren bei den Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 jeweils zu beklagen ? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt ) Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wllhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telnfon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanblndung: Zu erreichen milden Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätee: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTCTIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Wraeg^ieie leichtverletzte. schwerverletzte oder tote Sicherheitsdiensbnitarbeite^r waren bei Einsätzen im Sinne der Fragestellung 1 jeweils zu beklagen? (bitte aufschrussein -nachLandkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt) 4l wFe%iele leichtverletzte, schwerverletzte oder tote Polizeivollzugsbeamte^oi Sanitäteroder Feuerwehrleute oder sonstige Helfer waren bei Einsätzen m ^ der"1Fragestellung"1"jeweils zu beklagen? (bitte aufschlüsseln nach Landkreis /Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt) Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren jeweils bei den Einsätzen """Sinnender F'ragesteItungT eingesetzt?(bitte aufschlüsseln nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterkunftsobjekt) Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 5: Von einer Beantwortung seitens der Staatsregierung wird abgesehen. Gemäß Artikel 51 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Freistaates Sachsen _istdie St°aat°sregierung'' verpflichtet, Fragen einzelner Abgeordneter ,°de^Pai;lamen^s^he rna^h°bestemWiss'en unverzüglich und volfständig zu beantworten. ^ Nach dem Gr'u'n'cteatz'der Verfassungsorgantreue Fst jedes Verfassungso^rgan verpflichtet bei ^ ' seiner'Befugnisse den Funktionsbereich zu respektieren, den die 'mitbetroffenen"Verfass"ungsorgane in eigener Verantwortung _wahrzunehmen haben_ Dieser Grundsatz gilt zwischen der Staatsregierung^und dem Parlament_sow;e se^en S'n'z'el'nen "AbgeoTd°n'eten;"so"dass das parlamentarische Fraserecht^rch^die^Pfli^t des"Abaeord^eten"zur Rücksichtnahme auf die Funktions- und Arbeitsfähigkeit "begrenzt wird. Die Staatsregierung muss nur dasmitteilen,_wasmnerha TbdCT^ntwo°rtfnsTmit-zumutbarem Aufwand in Erfahrung gebracht werden kann (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 16. April 1998, Vf. 14-1-97). Die sächsische Polizei führt keine Statistiken im Sinne der Fragestellungen^Wiewele Straftaten'-"Versuch und Vollendung - es im Sinne der Frage 1 Jm Jahr 2015 minder einer Erstaufnahmeeinrichtung oder Gememschaftsunterkunft Jm Fre^ stalatia^sen"au~fgeschiusse1t nach Landkreis/Kreisfreier Stadt, Unterku_nftsobjekt und Angabe"TOn'He7m^n-mit'Fehlanzeige im Sinne der Fragestellung, gegeben hat, statistisch nicht erfasst. Auch würden die Ergebnisse einer wie vom Fragesteller in der Vorbemerkung angereg_- ten IVO/PASS-Recherche nicht zu einer Beantwortung der Fragen 1 bis^4 führen^ die Begriffe jirstaufnahmeeinrichtung", .Gemeinschaftsunterkunft" sowie Angaben zum "AufenThaltsstatus'7 bei Opfern und Geschädigten keinen Katalogwert und daher Recherchekriterium darstellen. Zur vollständigen Beantwortung der Fragen 1 bis 4 müssten insofern ,a"e_mFra9e kommenderTErmittiungsverfahren händisch ausgewertet werden.^ Zu^ Beantwortung der Frage 5 müssten anschließend zu allen aus den oben genannten Rechercnen ge^ won'nerTenirm'ittIungsverfahren die entsprechenden Einsatzunterlagen extrahiert Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN Freistaat SÄCtiSETN beigezogen werden. Anschließend müsste eine händische Auswertung aller dieser Einiatzunterlagen im Sinne der Fragestellung erfolgen. Der insgesamt erforderliche Aufwand kann nicht abgeschätzt werden. Es wäre jedoch notwendig, mehrere Sachbearbeiter über einen mehrere Tage währenden Zeitraum mit den Recherchen und Auswertufjigen zu beauftragen. Dieses Personal stünde dann für Kernaufgaben des Polizeivq (izugsdienstes nicht bzw. nur sehr eingeschränkt zur Verfügung. Eine solche aufwenige 'Recherche ist unverhältnismäßig und ohne Einschränkung der Funktionsfähigk ^it dqf sächsischen Polizei nicht zu leisten. Mit freuijldlichen Grüßen Markus Ulbig Seite 3 von 3 2015-12-14T16:41:24+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes