STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/8422 Dresden ii . Dezember 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Franziska Schubert, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/324 Thema: Häufung der Übergriffe auf sorbisch sprechende Personen, sorbisches Kultur- und Religionsgut, sorbisch beschriftete Beschilderungen und sorbische Einrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele polizeilich gemeldete und erfasste Übergriffe auf sorbisch sprechende Personen, sorbisches Kultur- und Religionsgut, Beschilderungen im öffentlichen Bereich und/oder sorbische Einrichtungen erfolgten in den vergangen zwei Jahren? (genaue Auflistung nach Tattag, Tatort - mit Angabe Tathergang, evtl. Straftatbestand und Festnahmen) Frage 2: Werden die Übergriffe auf sorbisch sprechende Personen, sorbisches Kultur- und Religionsgut, Beschilderungen im öffentlichen Bereich und/oder sorbische Einrichtungen gesondert erfasst? Frage 3: Gibt es Anlass zur Aufnahme der unter 1 dargestellten Übergriffe in dem Bereich der „Politisch motivierten Kriminalität“? (Wenn ja, mit welchem Hintergrund? Wenn nein, warum nicht?) Frage 4: Wurden Tätergruppen identifiziert? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.sml.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8,13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. Statistische Angaben im Sinne der Fragen stehen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nicht zur Verfügung. Übergriffe auf sorbisch sprechende Personen, sorbisches Kultur- und Religionsgut, Beschilderungen im öffentlichen Bereich und/oder sorbische Einrichtungen werden nicht gesondert erfasst. STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Zur Beantwortung der Fragen wurde eine Recherche im Datenbestand des Polizeilichen Auskunftssystems Sachsen (PASS) nach im Sachverhalt gegebenenfalls Begriffsbestandteilen durchgeführt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um Freitext-Begriffe handelt. Wurde in einem Fall mit Bezug zum Fragegegenstand weder der Begriff „sorb“ noch „kruzifix“ eingetragen, erscheint dieser Fall nicht in dem nachfolgenden Rechercheergebnis. Die Recherche ergab für den angefragten Zeitraum 1. Januar 2013 bis 28. November 2014 insgesamt 15 Fälle mit Bezügen zum sorbischen Brauchtum sowie zu sorbischen Personen und deren Kultur im Sinne der Fragestellung. Nicht berücksichtigt wurden Fälle, welche keine Hinweise auf Übergriffe im Sinne der Fragestellung ergaben (z. B. Fahrraddiebstahl, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, exhibiti-onistische Handlungen). Tätergruppen wurden bislang keine identifiziert. Es wird darauf hingewiesen, dass es sich bei den in PASS gespeicherten Daten um einen dynamischen Datenbestand handelt. Auf der Grundlage neuer Erkenntnisse, z. B. im Ergebnis von polizeilichen Ermittlungen, werden die in PASS gespeicherten Daten fortlaufend geändert, bei Wegfall der Speicherungsgründe auch gelöscht. Sie sind infolgedessen für Trendaussagen nur bedingt geeignet. Auf die Anlage wird verwiesen. Frage 5: Was unternimmt die Staatsregierung hinsichtlich folgender Punkte?: - Aufklärung der Straftaten - Gewährleistung der Sicherheit der sorbischen Bevölkerung, ihres Kulturgutes und ihrer Einrichtungen Zur Aufklärung der Übergriffe auf sorbische Jugendliche wurde eine Ermittlungsgruppe unter Führung des Operativen Abwehrzentrums, Regionaler Ermittlungsabschnitt Görlitz, eingerichtet. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Görlitz, insbesondere im sorbischsprachigen Gebiet, werden zum Schutz der sorbischen Bevölkerung, ihres Kulturgutes und ihrer Einrichtungen vielfältige polizeiliche Maßnahmen durchgeführt: - Die in den Städten und Gemeinden mit sorbisch-sprachiger Bevölkerung eingesetzten Bürgerpolizisten stehen mit den jeweiligen Verwaltungen und sorbischen Interessenvertretern in Kontakt. Das erhöht zum einen das Sicherheitsgefühl innerhalb der dortigen Bevölkerung; zum anderen wird sichergestellt, dass polizeilich relevante Informationen und Erkenntnisse im Sachzusammenhang auf direktem Weg an die Polizeidirektion Görlitz gelangen und so in die tägliche Lagebewertung einfließen können. Darüber hinaus steht der kommunalen Verwaltung und den Betroffenen ein Berater des durch das Bundesministerium des Innern geförderten Kommunalprojekts „Kompetente Kommune“ auch für präventive Ansätze zur Verfügung. - Die Polizeidirektion Görlitz informiert im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit sowie durch Präventionsgespräche der Bürgerpolizisten und der Mitarbeiter der Polizeilichen Beratungsstelle die Bürger und relevante Institutionen regelmäßig über Möglichkeiten der Sicherung und des Schutzes von individuellem Eigentum, Kulturgütern und Einrichtungen. Seite 2 von 3 STAATSMINISTERIUM DES INNERN Freistaat SACHSEIN - Für Kinder und Jugendliche bietet die sächsische Polizei Maßnahmen im Rahmen der Gewaltprävention an. Dabei werden insbesondere Verhaltenskompetenzen vermittelt und trainiert, wie man sich als Zeuge und Helfer zu verhalten hat und eine Opferwerdung vermeidet. Zum Thema Prävention gegen Rechtsextremismus werden durch die sächsische Polizei in Zusammenarbeit mit Trägern der politischen Bildung Lehrerfortbildungen angeboten. Dadurch sollen Lehrer befähigt werden, rechtsextreme Einstellungen bei Schülern frühzeitig zu erkennen und diesen gezielt entgegenzuwirken. - Die Polizeidirektion Görlitz zeigt bei Veranstaltungen der sorbischen Bevölkerung oder mit sorbischem Bezug in Abhängigkeit der jeweiligen polizeilichen Lage polizeiliche Präsenz. - In her betroffenen Region wird durch verstärkten Einsatz Mobiler Einsatz- und Fahndungsgruppen der sächsischen Polizei politisch motivierte Kriminalität beSrüßen Seite 3 von 3 Anlage Tatzeit Landkreis Ortsname Ereignis Sachverhalt Festnahmen PMK 16,03.2013 Meißen Thiendorf; OT Stölpchen StGB § 185 Beleidigung -ohne sexuelle Grundlage Unbekannte Täterin beleidigt zwei Männer bezüglich ihrer sorbischen Herkunft. 0 ja 22.07.2013 Bautzen Bautzen; OT Nordostring StGB § 303 Sachbeschädigung - durch Feuer -sonstige Bekannte Täter setzen den Inhalt einer Mülltonne vor dem sorbischen Gymnasium in Bautzen in Brand. 1 ja 23.- 24.09.2013 Bautzen Ottendorf- Okrilla StGB § 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen Bekannte Täter verschicken an das Jugendamt des Landratsamtes Bautzen mehrere Schriftstücke, welche verfassungsfeindliche Symbole (Hakenkreuze) enthalten. Im geschriebenen Text wird das sorbische Volk beschimpft, verächtlich gemacht und in seiner Menschenwürde verletzt. 0 ja 29.09.2013 Bautzen Nebelschütz StGB § 303 Sachbeschädigung - sonstige - nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen Unbekannte Täter beschädigen jeweils das auf dem Privatgrundstück befindliche Kruzifix der Geschädigten. 0 ja 04.11.2013 Bautzen Bautzen StGB § 242 Diebstahl -von sonstigen Gegenständen - an sonstigen Tatorten Bekannter Tatverdächtiger entwendet die Spendenkasse einer Ausstellung der Sorbischen Kulturinformation. 0 nein 10.- 13.01.2014 Bautzen Bautzen StGB § 303 Sachbeschädigung - durch Graffiti -auf Straßen, Wegen oder Plätzen Unbekannter Täter besprüht das Haus der Sorben der „Stiftung für das sorbische Volk“ in Bautzen unter Verwendung einer Schablone mit einer Klobürste in den Farben signalgrün und schwarz sowie den Buchstaben "WBR" oder "W8R'' in rot. 0 ja 10.03.2014 Bautzen Bautzen StGB § 303 Sachbeschädigung - durch Feuer - auf Straßen, Wegen oder Plätzen Unbekannter Täter entzündet eine Mülltonnen vor dem Sorbischen Begegnungszentrum in Bautzen. 0 ja 23.- 24.04.2014 Bautzen Bautzen StGB § 303 Sachbeschädigung - durch Graffiti -sonstige Unbekannter Täter sprüht an die Brücke der Westumfahrung in Bautzen mit schwarzer Farbe in der Größe von ca. 1,80 x 1,80m, die Worte "Sorben raus!” 0 ja 22.05.2014 Bautzen Bautzen StGB § 303 Sachbeschädigung - sonstige - nicht an Kfz, nicht auf Straßen, Wegen, Plätzen Unbekannter Täter beschädigt die Glasscheibe der Eingangstür zur Sporthalle des sorbischen Gymnasiums in Bautzen. 0 ja 27.- 28.05.2014 Bautzen Ralbitz- Rosenthal StGB § 303 Sachbeschädigung - durch Graffiti -auf Straßen, Wegen oder Plätzen Unbekannter Täter beschädigt mittels schwarzer Farbe diverse Ortstafeln und Wegweiser in den Gemeinden Ralbitz-Rosenthal, Crostwitz, Räckeiwitz und Nebelschütz und macht damit die sorbische Übersetzung der Ortsnamen unkenntlich. 0 ja Seite 1 von 2 Anlage Tatzeit Landkreis Ortsname Ereignis Sachverhalt Festnahmen PMK 06.09.2014 Bautzen Ralbitz-Rosenthal; OT Raibitz StGB § 223 Körperverletzung Der Geschädigte eilt während einer Party einem Freund zur Hilfe, weil dieser durch eine Personengruppe bedrängt wird. Unmittelbar nach dem Eingreifen versetzt der unbekannte Täter dem Geschädigten einen Faustschlag ins Gesicht und verletzt ihn am Jochbein. 0 ja 14.09.2014 Bautzen Panschwitz-Kuckau; OT Ostro StGB § 224 gefährliche Körperverletzung - auf Straßen, Wegen und Plätzen Während des „Summer Ending Open Air“ in Ostro werden zwei sorbische Jugendliche durch mehrere unbekannte Täter bedrängt. Zuerst wird ein sorbischer Jugendlicher durch einen Schlag am Ohr getroffen, so dass er kurzzeitig zu Boden geht. Unmittelbar danach bekommt ein anderer Jugendlicher einen Faustschlag auf ein Auge. 0 ja 10.- 11.10.2014 Bautzen Bautzen StGB § 304 gemeinschädliche Sachbeschädigung - sonstige - auf Straßen, Wegen oder Plätzen Durch unbekannten Täter wird die am Fahnenmast auf dem Postplatz in Bautzen hängende sorbische Fahne abgerissen und entwendet. 0 ja 14.- 15.10.2014 Bautzen Königswartha; OT Wartha StGB § 303 Sachbeschädigung - sonstige - auf Straßen, Wegen oder Plätzen Durch unbekannten Täter werden die sorbischen Schriftzüge vom Ortseingangsschild der Gemeinde Wartha entfernt. 0 ja 18.10.2014 Bautzen Ralbitz-Rosenthal; OT Schönau StGB § 241 Bedrohung Eine Gruppe von ca. 15 unbekannten Tätern stört eine Veranstaltung. Dabei werden vier unbekannte Jugendliche an der Weiterfahrt und ein Jugendlicher am nach Hause gehen gehindert. 0 ja Seite 2 von 2