STAATSI\4INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 1005 10 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern h ard-von-Li nde n a u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Wolfram Günther, Fraktion BUNDNIS 90/DlE GRUNEN Drs.-Nr.: 613252 Thema: Habitatschutz Grundstück Str. des 18. Oktober11l13 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Nach öffentlicher lnformation der Atrium Baugesellschaft mbH sind auf dem Grundstück Straße des 18. Oktober 11113, in 04103 Leipzig umfassende Baumaßnahmen geplant. lm Zuge der geplanten Arbeiten soll der Gehölzbestand nach bisheriger Information zwischen Straße des 18. Oktober 11113 und Philipp-Rosenthal-Straße 10112 gerodet werden. Diese Grünfläche mit Biotopstrukturen wird nachrichtlich als Ausgleichsfläche für umliegende Bauprojekte geführt. Sie dient u. a. als Kern-Nah ru ngshabitat fü r umfangreiche B rutvogelvorkom men. " Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Liegt für das Grundstück Str. des 18. Oktobers 1ll13 bzw. die Nachbargrundstücke eine Baugenehmigung oder ein Bauantrag vor? Für das Grundstück Straße des 18. Oktober 11, Flurstück2455 t, liegt ein Bauantrag für das Vorhaben ,,Neubau eines O-geschossigen Wohnhauses mit Tiefgarage" vor. Für das Grundstück Straße des 18. Oktober 13 wurde für das Vorhaben ,,Sanierung und Grundrissänderung eines Mehrfamilienhauses" im Jahr 2011 die Baugenehmigung erteilt. Die Sanierung ist abgeschlossen. Dresden, 0V.'n.lo/f Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012PalKa lhre Nachricht vom 1 1 . November 201 5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5031 Hausanschrift: Sächs¡sches Staatsministerium ftir Umwelt und Landw¡rtschaft Archivstraße I 01097 Dresden www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Beh¡nderungen befinden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektronisch signieñe sowie für verschli¡sselte elektronische Dokumente o * s rt, oc! Seite 1 von 3 STAATSI\4 I N I STERI UIVI FÜR UMWEUT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSENÐ Frage 2: Welche Kenntnisse liegen der Staatsregierung über die tatsächliche naturschutzfachliche Ausstattung des Grundstückes Str. des 18. Oktober lll13 und Philipp-Rosenthalstraße 11112, insbesondere über Lebensstätten und Biotope vor? Das Grundstück Straße des 18. Oktober 13 ist mit einem sanierten Mehrfamilienhaus bestanden, dessen neu gestalteter Hof-/Gartenbereich durch die Mieter genutzt wird. Vom Charakter her nicht anders stellt sich die Situation auf dem Grundstück Philipp- Rosenthal-Straße 12 dar. Naturschutzfachlich enruähnenswert ist das Vorkommen jeweils eines höhlenreichen Einzelbaumes auf diesen beiden bebauten Grundstücken. Bei dem Grundstück Straße des 18. Oktober 11 handelt es sich um eine Grünlandbrache , auf der in den letzten Jahren im Rahmen von Ersatzpflanzungen gemäß Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig vereinzelt Bäume gepflanzt wurden. Strauch- und Pappelaufwuchs befindet sich an der nordwestlichen Grundstücksgrenze. Es handelt sich um eine Baulücke ($ 34 Baugesetzbuch (BauGB)) - wie sie im Stadtgebiet von Leipzig nicht selten anzutreffen ist - mit dem entsprechenden lnventar an störungsunempfindlichen Arten, die in sehr vielen verschiedenen Biotopen vorkommen können. Das Grundstück Philipp-Rosenthal-Straße 10 ist eine größtenteils als Parkplatz genutzte Fläche mit einigen Gehölzen im südlichen Randbereich und dem für Gehölze in derartiger Lage entsprechenden I nventar an störungsunempfindlichen Arten. Frage 3: Wie ist der Schutzstatus dieser vorkommenden Elemente des Naturhaushaltes nach Bundesnaturschutzgesetz und Sächsischem Naturschutzgesetz ? Ein naturschutzrechtlicher Schutzstatus ist bei den beiden höhlenreichen Einzelbäumen gemäß $ 30 Abs. 2 Satz 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) in Verbindung mit S 21 Abs. 1 Nr. 2 Sächsisches Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) (gesetzlich geschützte Biotope) sowie bei den Gehölzen durch die Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig gemäß $ 29 BNatSchG in Verbindung mit $ 19 SächsNatSchG (geschützte Landschaftsbestandteile) gegeben. Frage 4: Welche Folgen lösen diese Schutzkategorien im weiteren Bauverfahren bzw. im Handeln der am Bau Beteiligten aus? Es wird unter Bezugnahme auf die Antworten zu Frage 1 und 2 angenommen, dass mit dem ,,weiteren Bauverfahren" das dezeit bei der Stadt Leipzig laufende Baugenehmigungsverfahren für die Straße des 18. Oktober 11 gemeint ist. Von diesem Bauvorhaben sind die genannten höhlenreichen Einzelbäume nicht betroffen. Da nach der Baumschutzsatzung der Stadt Leipzig geschützte Gehölze betrotfen sind, wird gemäß S 19 Abs. 4 SächsNatSchG im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unter anderem auch über die Zulässigkeit von Baumfällungen und gegebenenfalls erforderliche Ersatzpflanzungen mit entschieden. Seite 2 von 3 STAÀTSI/INISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWìRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 5: Welchen Schutzstatus genießen Kernnahrungshabitate in einer verinselten Großstadtlage, die einen besonderen Wert für die lokale Population des Hausperlings (Nutzung durch l0 Brutpaare; Rote Listen Sachsen V=Vorwarnliste) besitzen unter Verwendung des Aufsatzes von J. Trautner und R. Jooss; Die Bewertung "erheblicher Störung" nach $ 42 BNatSchG, Naturschutz und Landschaftsplanung 40 (9) 2008) haben? Der Haussperling ist als europäische Vogelart gemäß $ 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG besonders geschützt. Gemäß $ 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatschG wird das Verbot der erheblichen Störung nicht auf bestimmte Räume oder Habitate beschränkt, sondern zeitbezogen (während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Üben¡vinterungs- und Wanderungszeiten) definiert. Mit freundlichen Grüßen 'î[. It Thomas Schmidt Seite 3 von 3 2015-12-07T09:50:44+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes