STAÀTSMINISTERIUM FÜR UMWEUT UND LANDWìRTSCHAFT SACHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3259 Thema: Arbeit von Hegegemeinschaften besonders im Erzgebirgskreis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage l: Wie wird die Tatsache begründet und beurteilt, dass die Forstbezirke des Staatsbetriebes Sachsenforst im Erzgebirgskreis nicht mehr in den dortigen Hegegemeinschaften mitarbeiten respektive die Mitarbeit schrittweise einstellen? Grundsätzlich ist durch die Forstbezirke mit den benachbarten Jagdbezirken eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zu pflegen und in den Hegegemeinschaften mitzuarbeiten. Dabei sind die Ziele der Venrualtungsjagd stets offen und transparent zu vertreten. Die Forstbezirke Marienberg, Eibenstock und Neudorf haben Ende April 2015 den Austritt aus der Hegegemeinschaft Ezgebirge zum Ende des laufenden Jagdjahres erklärt, da die Basis für eine vertrauensvolle und konstruktive Zusammenarbeit zwischen dem derzeitigen Vorstand und den die Forstbezirke vertretenden Vorstandsmitgliedern nicht mehr gegeben war. Die untere und obere Jagdbehörde haben am 23. Oktober 2015 mit den Beteiligten vor Ort einen Runden Tisch zum Thema Rotwildbejagung durchgeführt. Dabei haben die Forstbezirke angekündigt, wieder eine aktive Mitarbeit in der Hegegemeinschaft Erzgebirge anzustreben. lm Übrigen pflegt der Forstbezirk Marienberg eine aktive Mitgliedschaft in der Hegegemeinschaft Heinzebank. l5 FreistaatSACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 11. November20l5 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5032 Dresden, 0I. tlL.2o ,ll Hausanschrift: Sächsisches Staatsm¡nisterium für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresden wvwv.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen m¡t den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen befìnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Kein Zugang für elektron¡sch signierte sow¡e fûr verschli¡sselte elektronischê Dokumente (o @(É, t lo oc! Seite 1 von 2 STAATSMINISTERIUM FÜR Uil4WELT UND LÀNDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Frage 2: Wie wird eine Pflichtmitgliedschaft in Hegegemeinschaften beurteilt? Die von den Hegegemeinschaften wahzunehmenden Aufgaben sind aus hiesiger Sicht am ehesten und am besten im Rahmen freiwilliger Zusammenschlüsse zu erbringen. Eine Pflichtmitgliedschaft wäre mit erheblichen Akzeptanzproblemen verbunden und würde auch dem mit der Jagdrechtsnovelle bekundeten Anspruch auf Erhöhung der Eigenverantwortung von Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten zuwiderlaufen. Das sächsische Jagdrecht geht zu Recht von verantwortungsbewussten Jagdrechtsinhabern und Jagdausübungsberechtigten aus. Frage 3: Werden Hegegemeinschaften finanziell unterstützt und wie wird die jewei I ige Antwort begrü ndet? Hegegemeinschaften sind privatrechtliche Zusammenschlüsse von Jagdausübungsberechtigten zusammenhängender Jagdbezirke (S 10a Bundesjagdgesetz). Abweichend hiervon können nach S I Abs. 2 Sächsische Jagdverordnung Grundeigentümer und Nutzer von Grundstücken Mitglied einer Hegegemeinschaft sein. Wenn sich Hegegemeinschaften auf freiwilliger Basis bilden, dann sollen Aufgaben nach $ 9 Sächsische Jagdverordnung wahrgenommen werden. Bei diesen Aufgaben handelt es sich letztlich um die Aufgaben der beteiligten Personen. Hierdurch wird kein Anspruch auf staatliche Finanzierung begründet. Zu ihrer Finanzierung können die Hegegemeinschaften in ihren Satzungen (Finanzund Beitragsordnung) entsprechende Festlegungen vereinbaren. Die Erhebung eines jährlichen Mitgliedsbeitrages zur Finanzierung des laufenden Geschäftsbedarfs wird empfohlen. Für die Hegegemeinschaften besteht grundsätzlich die Möglichkeit, für geeignete Projekte Mittel aus der Jagdabgabe zu beantragen. Die obere Jagdbehörde entscheidet über die Anträge im Rahmen verfügbarer Mittel. Eine institutionelle Förderung ist aber nicht möglich. Mit freundlichen Grüßenï !-r Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-12-03T12:26:02+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes