o o,í, sf r.l) oôl STA ATSI\4 I N I ST E RI U I\4 FÜR UMWELT UND LÀNDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Postfach 100510 | 01076Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Li ndena u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Jörg Urban, AfD-Fraktion Drs.-Nr.: 6/3263 Thema: Wildmanagementpläne, Abschussplanung; Abschussmeldung sowie Einbeziehung von Hegegemeinschaften Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Bestehen Wildmanagementpläne als Grundlage für aktive Hege und gezielte Jagd heimischer Wildtierarten im Hegebereich der lnteressengemeinschaft der St¡dsächsischen Hegegemeinschaften? Hierüber liegen der Staatsregierung keine lnformationen vor Frage 2: Werden Abschusspläne unter Einbeziehung aller Jagdbezirke einvernehmlich mit den verantwortlichen Hegegemeinschaften erarbeitet und wie begründen Sie diejeweilige Antwort? Das Verfahren der Abschussplanung ist im $ 21 Sächsisches Jagdgesetz geregelt. Eine Erarbeitung von Abschussplänen unter Einbeziehung aller Jagdbezirke im Einvernehmen mit den betroffenen Hegegemeinschaften ist hiernach nicht vorgesehen. Frage 3: Wie erfolgen gegenwärtig die Meldungen über den Abschuss von Hochwild an die untere Jagdbehörde und wer ist zu diesen Meldungen verpflichtet? Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon: +49 351 564-2000 Telefax: +49 351 564-2009 poststelle@ smu l.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012 PalKa lhre Nachricht vom 11. November2015 Aktenzeichen (b¡tte bei Antwort angeben) z-o141 .50t19t5033 Dresden, 01. il.lOtî Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium ft¡r Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01097 Dresden www.sachsen.de Verkehrsverbindung Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 9, 13 Für Besucher mit Behinderungen beflnden sich gekennzeichnete Parkplätze am Königsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. * Ke¡n Zugang fùr elektronisch s¡gn¡erte sow¡ê für verschlüssêlte êloktron¡schê DokumenteSeite 1 von 2 STAATSMINISTERIUI\4 FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT Freistaat SACHSEN5 Die Meldung über den Abschuss von Hochwild erfolgt durch den Jagdausübungsberechtigten schriftlich oder elektronisch an die jeweils zuständige untere Jagdbehörde (S 2 Abs.4 Sächsische Jagdverordnung). Für die elektronische Übermittlung steht die Online-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" zut Verfügung, an der sich jeder Jagdausübungsberechtigte durch die für seinen Jagdbezirk zuständige untere Jagdbehörde registrieren lassen kann. Frage 4: Werden diese Meldungen aus Ziller 3. den Hegegemeinschaften zugänglich gemacht und in welcher Form? Für die Hegegemeinschaften können sich die sogenannten Gruppenabschussplanverantwortlichen bei den unteren Jagdbehörden mit den aufgestellten Gruppenabschussplänen an der Online-Anwendung ,,Sächsisches Wildmonitoring" registrieren lassen. Die an der Hegegemeinschaft beteiligten Jagdausübungsberechtigten haben für diesen speziellen Gruppenabschussplan Einblick in das System. Ohne Gruppenabschussplan bestehen keine Einblicksrechte für Hegegemeinschaften oder die an diesen beteiligten Jagdausübungsberechtigten. Mit freundlichen Grüßen G-^ il( Ur Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-12-03T12:26:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes