SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3287 Thema: Kostenerstattung im Zusammenhang mit der Unterbringung von Geflüchteten und dem Betrieb von Erstaufnahmeeinrichtungen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Laut Sächsischer Zeitung vom 6. November 2015 soll den Kommunen in 2015/ 16 zusätzlich zur Pauschale nach § 10 Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz Zahlungen in Höhe von 81 bzw. 60 Millionen Euro zukommen. Außerdem sollen Gemeinde und Kreisfreie Städte, in denen Erstaufnahmeeinrichtungen betrieben werden, im Rahmen des Investitionspaktes 2016- 2020 eine Summe von 16 Millionen Euro zur freien Verfügung erhalten." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Nach welchem Verteilungsschlüssel werden die Sonderzahlungen in Höhe von 81 Millionen bzw. 60 Millionen Euro an die Landkreise und Kreisfreien Städte gezahlt? (bitte je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt einzeln aufschlüsseln) S SACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/23-FV 6005/6/646- 2015/57104 Dresden, 3'. November 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundf3milie Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN S SACHsEN Frage 2: Nach welchen Kriterien und über welchen Zeitraum wird die Sonderzahlung in Höhe von 16 Millionen Euro an die Gemeinden und Kreisfreien Städte ausgezahlt? (bitte je Landkreis bzw. Kreisfreier Stadt pro Jahresscheibe einzeln aufschlüsseln) Zusammengefasste Antwort auf die Frage 1 und 2: Die Zahlungen sollen im Rahmen eines Gesetzentwurfes der Regierungsfraktionen zum Kommunalen Investitions- und Finanzkraftstärkungsgesetz (KommlnFinSG) umgesetzt werden. Diesbezüglich verweise ich auf den Gesetzentwurf Drs. 6/3187, der sich aktuell im parlamentarischen Beratungsverfahren befindet. Im Übrigen ist anzumerken, dass im Rahmen des Artikels 5 KommlnFinSG (Entwurf) das Investitionspauschalengesetz 2015/2016 geändert werden soll. Danach ist beabsichtigt , die zweite Tranche in Höhe von 17,5 Millionen Euro aus dem Jahr 2016 in das Jahr 2015 vorzuziehen. Die erste Tranche in Höhe von 20,5 Millionen Euro ist bereits im Juni 2015 ausgezahlt worden. Zur Verteilung dieser Zahlung auf die Kreisfreien Städte und Landkreise verweise ich auf die Antwort der Staatsregierung auf die Kleine Anfrage Drs. 6/2478. Frage 3: Wann wird die Evaluierung der Auskömmlichkeit der Pauschale nach § 1 O Sächsisches Flüchtlingsaufnahmegesetz vorliegen und wann ist die entsprechende Anpassung der Kostenpauschale geplant? Zur Auskömmlichkeit der Kostenpauschale gemäß § 10 Abs. 1 des Sächsischen Flüchtlingsaufnahmegesetzes wird derzeit ein Gutachten erarbeitet, dessen Ergebnis voraussichtlich im Frühjahr 2016 vorliegen wird. Nach Vorlage des Gutachtens wird die Staatsregierung eine Bewertung vornehmen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-12-08T08:38:08+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes