STAATSM11MISTER1UM DES INNERN Freistaat cAr'uccTs. Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 33-0141.50/9288 Dresden.zDezember 2015 Kleine Anfrage der Abgeordneten Juliane Nagel, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3288 Thema: Stand der Ermittlungsverfahren und beschlagnahmte Gegenstände im Zusammenhang mit dem 15. Januar 2015 in Leipzig Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie viele Verfahren, die wegen Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall am 15. Januar 2015 in Leipzig eingeleitet wurden, sind derzeit in Bearbeitung und befinden sich in welchem Bearbeitungsstand (Abschluss bzw. bevorstehender Abschluss der Ermittlungen , Anklageerhebung etc.)? Im Zusammenhang mit den gewalttätigen Ausschreitungen vom 15. Januar 2015 in Leipzig wurden insgesamt 198 Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte jeweils wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall gemäß §§ 125, 125a S. 1, S. 2 Nr. 4 StGB eingeleitet. Durch die Polizei wurden hiervon bisher 67 Verfahren abgeschlossen und an die Staatsanwaltschaft Leipzig abgegeben. Die übrigen 131 Verfahren befinden sich noch bei der Polizei in Bearbeitung. Die Staatsanwaltschaft hat von den bei ihr eingegangenen 67 Verfahren bisher 38 Verfahren abgeschlossen. Diese Verfahren wurden alle nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, da den Beschuldigten nicht mit der für eine Anklagerhebung erforderlichen Sicherheit nachzuweisen war, dass sie am 15. Januar 2015 Täter oder Teilnehmer des Landfriedensbruchs waren. Ebenfalls noch anhängig ist bei der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen bisher unbekannte Beschuldigte wegen des Tatvorwurfs des Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall, welche ebenfalls an Hausanschrlft: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen .de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3,6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSMINISTEK1UM DES INNERN Freistaat SÄCHSEM den gewalttätigen Auseinandersetzungen am 15. Januar 2015 beteiligt gewesen sein. sollen, aber bisher nicht namentlich bekannt gemacht werden konnten. Eine Angabe dazu, wann und mit welchem Ergebnis die noch anhängigen Verfahren abgeschlossen werden, ist nicht möglich. Frage 2: Wie wird im Falle von Verfahrenseinstellungen mit den im Rahmen der Ermittlungen gewonnenen Daten der Beschuldigten umgegangen? Die Führung kriminalpolizeilicher pereonenbezogener Sammlungen unteriiegt den Regelungen der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern für die Führung kriminalpolizeilicher personenbezogener Sammlungen in den Polizeidienststellen des Freistaates Sachsen (KpS-Richtlinie) vom 1. Januar 2007 (httD://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/2906/2590). Soweit die Staatsanwaltschaft durch das Auslesen von sichergestellten Mobiltelefonen und vergleichbaren Datenträgern Daten erhoben hat, erfolgt deren Löschung auch in den bereits eingestellten Verfahren erst dann, wenn endgültig feststeht, dass sie keine Verfahrensrelevanz mehr haben. Dies wird spätestens dann der Fall sein, wenn alle Verfahren im Zusammenhang mit den gewalttätigen Auseinandersetzungen vom 15. Januar 2015 abgeschlossen sind. Die anlässlich der eingeleiteten Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft erhobenen personenbezogsnen Daten der Beschuldigten werden auch nach Einstellung des jeweiligen Verfahrens zunächst weiter aufbewahrt und bleiben in der staatsanwaltschaftlichen Verfahrensdatenbank zur Unterstützung der Vorgangsverwaltung gespeichert . Rechtsgrundlage hierfür ist § 485 StPO. Die Akten, in denen sich die personenbezogenen Daten ebenfalls befinden, werden auf der Grundlage der geltenden Aufbewahrungs - und Aussonderungsbestimmungen der Sächsischen Justizschriftgutverordnung abhängig von der Verjährungsfrist für die zugrunde liegende Straftat aufbewahrt und danach vernichtet. Frage 3: Welche der beschlagnahmten und bis 21. April 2015 nicht herausgegebenen Gegenstände wurden bis zum Zeitpunkt der Einreichung der Anfrage an ihre Besitzerlnnen herausgegeben (bitte nach Datum, Art und Anzahl auflisten) und welche nicht (bitte nach Art, Anzahl, Grund der Nichtherausgabe und Handhabe der nicht abgeholten Gegenstände auflisten)? Es wird davon ausgegangen, dass es sich bei dem in der Frage angegebenen Datum 21. April 2015 um ein Schreibvereehen handelt. In der Antwort der Sächsischen Staatsregierung zur Drucksache 6/2408, wurde zu den bis 10. März 2015 nicht herausgegebenen Gegenständen mit Stand 21. August 2015 mitgeteilt, wie viele Gegenstände bereits herausgegeben worden sind. Die sich hieran anschließende neue Anfrage kann nur so verstanden werden, dass nunmehr Auskunft zum Verbleib der bis 21. August 2015 nicht herausgegebenen Gegenstände begehrt wird. Seite 2 von 4 STAATSM1NISTECTUM ÜES INNERN Freistaat SACHSEN Folgende 26 Gegenstände wurden übergeben: Datum 24.08.2015 01.09.2015 03.09.2015 07.09.2015 09.09.2015 10.09.2015 21.09.2015 24.09.2015 28.09.2015 01.10.2015 05.10.2015 06.10.2015 07.10.2015 12.10.2015 16.10.2015 29.10.2015 06.11.2015 Gegenstand Mobiltelefon Mobiltelefon Mobiltelefon Mobiltelefon Jacke Mobiltelefon + SIM-Karte Mobiltelefon Mobiltelefon + SIM-Karte Mobiltelefon + SIM-Karte Mobiltelefon Mobiltelefon + SIM-Karte Mobiltelefon Mobiltelefon Mobiltelefon Mobiltelefon Mobiltelefon + Micro-SD- Karte + SIM-Karte Mobiltelefon Anzahl 1 2 ,1 1/1 1/1 1/1 1 2/1/1 Bisher wurden nicht herausgegeben: . 39 Mobiltelefone, . vier Filme für analoge Fotoapparate, . vier SIM-Karten (zwei SIM-Karten gehören zu zwei nicht abgeholten Telefonen, die bei Auswertung vom Gerät getrennt worden sind); bei zwei SIM-Karten wurden die dazugehörigen Mobiltelefone bereits übergeben, . ein iPod, . ein USB-Stick (wurde rechtmäßig bei der Beschlagnahme am 15. Januar 2015 mit erfasst, aber in der Dokumentation zur genannten Kleinen Anfrage übersehen (Büroversehen). Der USB-Stick gehört einem Eigentümer, welcher sein Mobiltelefon und seine SIM-Karte bisher nicht abgeholt hat, . eine Jacke (Beweismittel im Verfahren) und . 13 Vermummungsgegenstände (Beweismittel im Verfahren). Gründe für die Nichtherausgabe: . 35 Mobiltelefone, ein iPod, vier Filme, ein USB-Stick und vier SIM-Karten wurden trotz schriftlicher Benachrichtigung nicht abgeholt. Bei drei Mobiltelefonen war die Zustellung der Benachrichtigung nicht erfolgreich und in einem Fall die Adresse im Ausland. Eine Jacke und 13 Vermummungsgegenstände sind Beweismittel im Verfahren, darüber entscheidet die Staatsanwaltschaft bei Abschluss des Verfahrens. Über die weitere Handhabung der nicht abgeholten Gegenstände entscheidet nach Abschluss der jeweiligen Verfahren die verfahrensführende Staatsanwaltschaft Leipzig. Seite 3 von 4 STAATSMIIMIST^RIUM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Wie wurde mit den in der Kleinen Anfrage 6/2408 benannten 30 Fällen, in denen das Auslesen der beschlagnahmten elektronischen Geräte nicht möglich war, verfahren? In den Fällen, in denen die beschlagnahmten elektronischen Geräte nicht auslesbar waren, ist eine Rückgabe an die Eigentümer durch die Staatsanwaltschaft verfügt worden . Bisher wurden 22 Geräte an die Eigentümer übergeben, zu fünf Geräten die Eigentümer angeschrieben, aber die Geräte noch nicht abgeholt, in zwei weiteren Fällen sind die Eig^htümer unbekannten Aufenthaltes und in einem Fall war die Übergabe nicht möglich/ da der Eigentümer seinen Wohnsitz im Ausland hat und hier keine weiteren Zusteliyiög}ichkeiten bekannt sind. Mit freljncUichen Grüßen Mari Seite 4 von 4 2015-12-07T13:09:52+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes