STÄÄTSTVIllMlSTHRlUlVf des mmm Freistaat H| SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 5-0141.51/7436 Dresden, c? Dezember 2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/329 Thema: Sozialer Wohnungsbau Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage: Mit weichen Finanzmitteln in welcher Höhe förderte der Freistaat Sachsen den sozialen Wohnungsbau jeweils in den Jahren von 2010 bis 2013? Mit Inkrafttreten des Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) am 1. Januar 2002 wurde das System des sozialen Wohnungsbaus zur sozialen Wohn-raumförderung weiterentwickelt. Im Zeitraum von 2010 bis 2013 wurde deshalb im Freistaat Sachsen kein sozialer Wohnungsbau, sondern soziale Wohnraumförderung durchgefördert. Neben der Schaffung von neuem Wohnraum, die beim sozialen Wohnungsbau noch im Mittelpunkt stand, werden mit der sozialen Wohnraumförderung Ziele der qualitativen Anpassung der Wohnungsbestände an zeitgemäße Wohnbedürfnisse verfolgt. Anlass für den Paradigmenwechsel bei der Wohnraumförderung des Bundes war der weitest gehende Ausgleich des Wohnungsmarktes im Bundesgebiet gegen Ende der 1990er Jahre. Gleichwohl existierten weiterhin in Teilräumen und bei bestimmten Nachfragegruppen Probleme bei der selbständigen Versorgung mit Wohnraum. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Mit Inkrafttreten des Entflechtungsgesetzes am 1. Januar 2007 gingen die zuei^XTm!tdden Straßen-Aufgaben der sozialen Wohnraumförderung in die alleinige Verantwortung bahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 der Länder über. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STÄÄTSTVIlTHilSTERlUTVl des mmm Freistaat SACHSEN Das Sächsische Staatsministerium des Innern hat als Grundlage für die Ausgestaltung der sozialen Wohnraumförderung im Freistaat Sachsen die Förderrichtlinien Energetische Sanierung, Mehrgenerationenwohnen und Wohneigentum erlassen. Für die Beantwortung der Frage wird auf die im Freistaat Sachsen nach diesen Richtlinien erfolgte Förderung im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung abgestellt. Die Beantwortung der Frage erfolgt auf der Grundlage eines Datenbankauszuges aus der FÖMISAX-Fördermitteldatenbank Sachsen. Die nachfolgende Tabelle enthält die Übersicht über die in den Jahren 2010 bis 2013 über diese Richtlinien ausgereichten Fördermittel. Ausgereichte Fördermittel soziale Wohnraumförderung des Freistaates Sachsen 2010 bis 2013 nach Richtlinien in Mio. EUR 2010 2011 2012 2013 Energetische Sanierung 14,9 19,0 21,1 25,8 Mehrgenerationenwohnen 4,6 9,4 3,3 4,9 Wohneigentum 6,6 13,1 21,2 22,6 gesamt 26,1 41,5 45,6 53,3 Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2