DES 1NNBKN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01 G95 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzelchen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9291 Dresden, *f . Dezember 201 5 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3291 Thema: Ausschreitungen in Dresden-Prohlis Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellen sich die teilweise gewalttätigen Proteste von Neonazis und fremdenfeindlichen Personen rund um die Asylbewerberunterkunft Boxberger Straße 1, Dresden-Prohlis, einschließlich eines Brandan- Schlages aus Sicht der Staatsregierung dar? Über die Zahl von Protestaktionen wird keine Statistik geführt, da dieser Begriff nicht hinreichend definiert ist. Hilfsweise wird auf Ereignisse, bei denen es zu Störungen im Umfeld des Objektes an der Boxberger Straße kam, sowie auf sonstige strafrechtliche Sachverhalte im Sachzusammenhang abgestellt. Am 5. Oktober 2015 fand eine Informationsveranstaltung im Schulgebäude an der Boxberger Straße statt. In unmittelbarer Nähe zu dieser Veranstaltung sammelten sich ca. 60 zum Teil alkoholisierte Personen. Ein Teil dieser Personen wollte sich Zugang zum Objekt verschaffen. Die in diesem Zusammenhang eingetretenen Störungen konnten durch die eingesetzten Polizeibediensteten unterbunden werden. Die Stimmung innerhalb der Personengruppe wurde dennoch aggressiver. Aus der Menschenmenge heraus wurde eine Flasche nach den Polizeibediensteten geworfen. Zur Beseitigung der fortgesetzten Störung wurde ein Einsatzzug der Bereitschaftspolizei vor Ort eingesetzt. Der Polizeivollzugsdienst (PVD) räumte den Vorplatz des Schulgebäudes durch den Einsatz körperlicher Gewalt. Im Anschluss sammelten sich die Personen im Bereich des Albert-Wolf- Platzes. Der PVD forderte die Personen mit Lautsprecherdurchsagen auf, sich von dem Ort zu entfernen. Dem kamen die Personen nicht nach. Bei Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnlsterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+48 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8. 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11M1STER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN der anschließenden Räumung des Ortes wurden abermals Gegenstände nach den Einsatzkräften geworfen. Zudem wurde im Umfeld des Einsatzortes Pyrotechnik gezündet . Im Einsatzzusammenhang wurden vier Anzeigen wegen Körperverletzungsdelikten sowie zwei Verfahren wegen des Verdachtes des Widerstände gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Der PVD sicherte auch nach Beseitigung der Störungen den Bereich weiterhin ab. Am 7. Oktober 2015 griffen Unbekannte das Schulgebäude an der Boxberger Straße mit Brandsätzen an. Ein Brand breitete sich nicht aus. Am Gebäude entstand dennoch Sachschaden. Die näheren Umstände sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Hinsichtlich des am 9. Oktober 2015 durchgeführten Polizeieinsatzes wird auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage Drs.-Nr. 6/3031 verwiesen. Am 13. und 15. Oktober 2015 gingen beim Bürgerbüro Prohlis anonyme Drohbriefe im Sachzusammenhang ein. Die näheren Umstände sind Gegenstand der weiteren Ermittlungen . Frage 2: Welche konkreten polizeilichen Strategien wurden aufgrund welcher Gefahren- Prognose zum Schutz der Asylbewerberunterkunft mit welchem Ergebnis verfolgt , um eine Eskalation von Gewalt zu verhindern? Frage3: Welche konkreten polizeilichen Strategien wurden aufgrund welcher Gefahren- Prognose zum Schutz einer für den Abend des 09.10.2015 angemeldeten Dialog- Veranstaltung mit welchem Ergebnis verfolgt, um eine Eskalation von Gewalt zu verhindern? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 und 3: Die Lagebeurteilung der Polizeidirektion Dresden berücksichtigte die polizeilichen Erfahrungen , wonach mit Ankündigung bzw. Belegung von Erstaufnahmeeinrichtungen und kommunalen Unterbringungsobjekten meist spontane Versammlungen bzw. Veranstaltungen von Befürwortern bzw. Gegnern von Asylbewerberunterkunften mit teils gewalttätigen Auseinandersetzungen einzukalkulieren sind. Vor diesem Hintergrund wurden lageangepasst geeignete Maßnahmen getroffen, um sowohl die Veranstaltung am 5. Oktober 2015 als auch die angezeigte Versammlung am 9. Oktober 2015 abzusichern sowie gefährdete Objekte und Personen zu schützen" Zu diesem Zweck wurden insbesondere eine sichtbare polizeiliche Präsenz gewährleistet, polizeiliche Einsatzkräfte aus anderen Einsatzlagen lageangepasst umgruppiert, Störer offensiv angesprochen sowie Platzverweise bzw. freiheitsentzjehende Maßnahmen bei andauernden Störungen durchgesetzt. Seite 2 von 3 STAATSM1NISTER1UM UBS 11M1MERM Freistaat SACHSEN Gewalt wurde durch den PVD mit einer niedrigen Einschreitschwelle begegnet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass sowohl die Informationsveranstaltung am 5.Oktober 2015 als auch die Versammlung am 9. Oktober 2015 durchgeführt werden konnten. Darüber hinaus wurde das Objekt an der Boxberger Straße lagebezogen durch polizeiliche Schutzmaßnahmen beachtet. Die Polizeidirektion Dresden richtete nach Zustimmung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern im Vorfeld der Belegung der kommunalen Unterbringungseinrichtung für Flüchtlinge an der Boxberger Straße einen Kontrollbereich gemäß § 19 Abs. 1 Nr. 6 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen im Zeitraum vom 23. Oktober bis 22. November 2015 ein. Frage 4: Laut Berichten in sozialen Netzwerken kam es am späten Abend des 09.10. in Dresden-Prohlis zu einem Angriff aus einer Straßenbahn auf an der Haltestelle Albert-Wolf-Platz wartende Personen. Welche Informationen liegen der Staatsregierung dazu vor? Im R^men der Einsatzmaßnahmen stellten Einsatzkräfte an der Haltestelle Albert- Wolf-^latz eine Person, die Opfer einer Körperverletzung geworden war, fest. Ein Tatverd ^fchti^er wurde ermittelt. Die näheren Umstände sind Gegenstand der weiteren Ermittlunöen. Mit ff-ei/ndlichen Grüßen Markus Ulbif Seite 3 von 3 2015-12-11T12:25:55+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes