STAATSM1NISTER1UM DES 1NNER1M Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bemhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 31-0141.50/9290 Dresden/cDezember 2015 Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drs.-Nr.: 6/3292 Thema: Mahnwache am Theaterplatz am 9. November 2015 Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: "Am 9. November 2015 bildete sich am Reiterdenkmal am Theaterplatz eine Mahnwache unter dem Motto ,5 nach 12 - Kein Vergessen, nie wieder Faschismus!', die Berichten in sozialen Netzwerken zufolge gegen 16:30 Uhr aufgelöst wurde. Teilnehmerinnen der Mahnwache hatten den Boden um das Denkmal und auch andere Teile des Theaterplatzes mit Kreide bemalt. Die Beamten sollen die Personalien der Anwesenden aufgenommen haben, Platzverweise ausgestellt und Strafen wegen Verstoßes gegen den Denkmalschutz angekündigt haben." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie stellt sich der Sachverhalt aus Sicht der Staatsregierung dar? Frage 2: A"s welchen konkreten Gründen - auch in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme - und auf welcher Rechtsgrundlage wurden die Personalien von wie vielen Personen aufgenommen und Platzverweise erteilt? Frage 3: Aufgrund welchen Sachverhaltes wurde welche festgestellt? Hausanschrift: Sächsisches Staatsmlnisterium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax+49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbfndung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck- Str. 2 oder 4 melden. STAATSM11MISTER1UM DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 4: Inwieweit (Ermittlungsverfahren/Ordnungswidrigkeitsverfahren etc.) wird die Rechts Verletzung verfolgt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 1 bis 4: Dem Kontext der Vorbemerkung des Abgeordneten entsprechend wird bei der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf eine einschlägige Begebenheit am 9. November 2015 auf dem Theaterplatz in Dresden eingegangen. Am 9. November 2015 führte die Polizeidirektion Dresden einen Polizeieinsatz zurAb- Sicherung von Versammlungen im Stadtgebiet von Dresden durch. Gegen 16:00 Uhr stellten Einsatzkräfte des Polizeivollzugsdienstes (PVD) drei Personen in'der Nähe des König-Johann-Denkmals auf dem Theaterplatz fest, die das Pflaster um das Denkmal mit Kreide beschrieben. Bei Eintreffen der Polizeibediensteten entfernten sich zwei Personen sofort unaufgefordert. Eine Frau schrieb weiterhin Sprüche, die sich gegen die für diesen Tag angezeigte PEGIDA-Versammlung richteten, auf das Pflaster. Der Aufforderung, die Beschriftung des Straßenpflasters zu unterlassen, kam die Persan umgehend nach. Die Polizeibediensteten stellten die Personalien der Frau gemäß §§ 46,^63 Gesetz über Ordnungswidrigkeiten i. V. m. § 163 b Strafprozessordnung zur Sichecätellung eines möglichen Ordnungswidrigkeitsverfahrens fest. Zur Verhinderung von weiteren Störungen wurde der Person ein Platzvenweis nach § 21 Abs. 1 des PolFzeige ^etz^f des Freistaates Sachsen ausgesprochen. Mit ftfeuntflichen Grüßen Markus Ulbig Seite 2 von 2 2015-12-16T09:18:54+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes