SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DER FINANZEN Postfach 100 948 1 01076 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden STAATSM1N1STER1UM DER FlNANZEN Kleine Anfrage der Abgeordneten Verena Meiwald, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/3294 Thema: Flüchtlinge in Sportvereinen Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: „Einem Artikel der Berliner Morgenpost vom 11.11.2015 war zu entnehmen , dass Sportvereinen, die es Flüchtlingen ermöglichen, kostenfrei zu trainieren, der Entzug der Gemeinnützigkeit droht. Das Bundesfinanzministerium hat dieses Vorgehen bestätigt und versucht mit den Bundesländern eine einheitliche Regelung zu finden." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Prüfungen der Gemeinnützigkeit bzw. Mahnschreiben an Sportvereine im Freistaat Sachsen? Werden Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerber beitragsfrei als Mitglieder in Sportvereinen aufgenommen, so nehmen die sächsischen Finanzämter dies nicht zum Anlass, die Gemeinnützigkeit dieser Vereine in Frage zu stellen . Es werden diesbezüglich auch keine „Mahnschreiben" versandt. ljSACHsEN Der Staatsminister Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) UK/31-S 0170/3/65- 2015/58089 Dresden , ~- Dezember 2015 Zertifikat seit 2013 audlt berufundfamille Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Carolaplatz 1 01097 Dresden Telefon +49 351 564 4000 Telefax +49 351 564 4009 minister@smf.sachsen.de* www.smf.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 7, 8 Haltestelle Carolaplatz Für Besucher mit Behinderungen befinden sich Parkplätze im Innenhof. Bitte beim Pförtnerdienst melden. "Kein Zugang für verschlüsselte elektronische Dokumente. Zugang für qualifiziert elektronisch signierte Dokumente nur unter den auf www.smf.sachsen.de/eSignatur.html vermerkten Voraussetzunoen. STAATSMlNlSTERlUM DER FlNANZEN S SJtCHsEN Das gilt auch für den Fall, dass Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerber an einem kostenfreien Training im Vorgriff auf eine mögliche Mitgliedschaft teilnehmen. Frage 2: Wenn ja, welche Vereine sind bereits davon betroffen? Entfällt. Frage 3: Welchen Standpunkt vertritt die Staatsregierung diesbezüglich gegenüber dem Bundesfinanzministerium? Es ist für die Gemeinnützigkeit unschädlich, wenn Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerber beitragsfrei an sportlichen Veranstaltungen von Sportvereinen teilnehmen, auch wenn die jeweilige Satzung oder Beitragsordnung dies nicht in dieser Weise geregelt hat. Frage 4: Welche Vorkehrungen müssen Sportvereine treffen, um der Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit aus dem Weg zu gehen und trotzdem Asylsuchenden und Flüchtlingen eine Teilnahme ohne Mitgliedsbeiträge zu ermöglichen ? Nehmen Sportvereine Bürgerkriegsflüchtlinge oder Asylbewerber beitragsfrei als Mitglieder auf, besteht keine Gefahr des Verlustes der Gemeinnützigkeit. Frage 5: Welche anderweitigen Regelungen sind gegebenenfalls vorgesehen? Es sind derzeit keine anderweitigen Regelungen vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Seite 2 von 2 2015-12-14T12:56:38+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes