STAATSTVIINISTERHJIVI DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Piatz 1 01067 Dresden Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 16-0141.50/2440 Dresden, Co. . Oktober 2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kerstin Köditz, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/33 Thema: So genannte „NSU/NSDAP“-CD Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Fragestellerin verwendet in der Kleinen Anfrage den Begriff „extreme Rechte“. Für die Beantwortung wird insoweit auf die Vorbemerkung Nummer I. in der Antwort auf die Große Anfrage Drs.-Nr. 5/4956 verwiesen. Frage 1: Zu welchem Zeitpunkt und auf welche Weise haben welche Behörden des Freistaates Sachsen erstmals Kenntnis genommen oder erhalten von der Existenz eines Datenträgers mit dem Titel „NSU/NSDAP“ oder „NSDAP/NSU“? Dem Operativen Abwehrzentrum der sächsischen Polizei (OAZ) und dem Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen ist seit 15. April 2014 bekannt, dass es eine aus dem Jahr 2006 stammende DVD mit der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei“ gibt, die im ersten Quartal 2014 dem LfV Hamburg übergeben und von dort dem Bundeskriminalamt übermittelt wurde. Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium des Innern Wilhelm-Buck-Str. 2 01097 Dresden Telefon +49 351 564-0 Telefax +49 351 564-3199 www.smi.sachsen.de Verkehrsanbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Daneben ist seit dem 1. Oktober 2014 aus Medienberichten bekannt, dass es einen Datenträger beim Bundesamt für Verfassungsschutz geben soll, der Anhaltspunkte für die Existenz eines „NSU“ enthält. Besucherparkplätze: Bitte beim Empfang Wilhelm-Buck-Str. 2 oder 4 melden. STAATSTVIllMlSTERIiny DES INNERN Freistaat SACHSEN Frage 2: Liegen der Staatsregierung aus heutiger Sicht Anhaltspunkte dafür vor, dass ein entsprechender Datenträger bzw. Kopien und Auszüge hiervon sich im Besitz von Anhängern der extremen Rechten im Freistaat Sachsen befanden oder befinden bzw. in der Vergangenheit durch solche Personen verbreitet worden sind? Auf wessen Anregung oder Anweisung, in welcher Weise und mit weichem Ergebnis ist überprüft worden, ob ein entsprechender Datenträger in der Vergangenheit im Freistaat Sachsen jemals im Zuge von Exekutivmaßnahmen sichergestellt wurde oder Behörden auf andere Weise zur Kenntnis gelangt ist? Auf wessen Anregung oder Anweisung, in welcher Weise und mit welchem Ergebnis haben Behörden des Freistaates Sachsen selbst überprüft oder waren an einer entsprechenden Überprüfung durch welche anderen Steilen beteiligt, ob und inwieweit Anhaltspunkte dafür existieren, dass Inhalte des Datenträgers -womöglich auch nur zum Teil - auf Urheber zurückgeführt werden können, bei denen es sich um im Freistaat Sachsen wohnhafte oder hier im Zusammenhang mit der extremen Rechten aktive Personen handelt? Zusammenfassende Antwort auf die Fragen 2 bis 4: Im Zusammenhang mit laufenden Ermittlungen des Bundeskriminalamtes, die unter anderem die Urheberschaft und Verbreitung des Datenträgers sowie mögliche Bezüge zum Tatkomplex um die Terrorzelle „NSU“ aufklären sollen, hat das OAZ die Polizeidirektionen der sächsischen Polizei um Mitteilung gebeten, ob in deren Zuständigkeitsbereich ein entsprechender Datenträger festgestellt wurde. Dies war bisher nicht der Fall. Eine interne Recherche nach einem entsprechenden Datenträger im UV Sachsen verlief ebenfalls negativ. Das OAZ selbst hat bislang in einem Fall eine CD im Besitz eines Angehörigen der rechtsextremistischen Szene in Sachsen festgestellt, die möglicherweise mit einem Unterordner der o. g. DVD identisch ist. Die - äußerlich nicht mit der o. g. DVD in Verbindung zu bringende - CD wurde bei Exekutivmaßnahmen am 28. März 2014 beschlagnahmt. Bei der anschließenden Auswertung der Asservate durch das OAZ wurde am 9. Oktober 2014 festgestellt, dass die CD möglicherweise mit dem auf dem o. g. Datenträger befindlichen Unterordner identisch sein könnte. Daher hat das OAZ am 14. Oktober 2014 dem Bundeskriminalamt die CD zur weiteren Prüfung übermittelt. Ein Ergebnis steht derzeit noch aus. Frage 3: Frage 4: Seite 2 von 3 STAATSM1N1STER1UM DES INNERN ...... Freistaat SACHSEN Frage 5: Liegen der Staatsregierung darüber hinaus Anhaltspunkte vor, um die Annahme zu bekräftigen oder auszuschiießen, dass Inhalte des Datenträgers - womöglich auch nur zum Teil - oder die Verbreitung desselben zurückgeführt werden können auf vormals in Sachsen aktive Bestrebungen der so genannten „N§pAP/AO“? Hierzu /egen der Staatsregierung keine Erkenntnisse vor. Mi freundlichen Grüßen Seite 3 von 3