- -t\ -u) -(f) =- - STAATSMINISTERIUÏV FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT SÄCHSISCHES STAqTSMINISTERIUM FÜR UMWELT UND LANDWlRTSCHAFT Postfâch'10 05 10 | 01076 Drèsden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bern ha rd-von-Li nde na u-Platz 1 01067 Dresden Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Grimm, Fraktion AfD Drs.-Nr.:6/3306 Thema: Preisverleihung für vorbildliche Waldbewirtschaftung durch Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt Sehr geehrter Herr Präsident, den Fragen sind folgende Ausführungen vorangestellt: ,,Der Salm Boscor GmbH wurde durch Sachsens Umweltminister Thomas Schmidt der Preis für vorbildliche Waldbewirtschaftung in Bezug auf den Umbau des früheren Klosterwaldes St. Marienthal bei Ostritz verliehen. Zahlreiche Búirger meldeten sich in meinem Büro, um diesbezüglich ihren Unmut zum Ausdruck zu bringen." Namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Die Salm-Boscor GmbH & Co KG Erste Waldgesellschaft hat keinen Preis für vorbildliche Waldbewirtschaftung 2015 erhalten. Sie hat lediglich eine lobende Anerkennung für forstliche Aktivitäten erhalten, die den Schutz und die Pflege der Waldböden über die gesetzlichen Verpflichtungen hinaus berücksichtigen. Frage l: Wer machte den Vorschlag, dass die Salm Boscor GmbH diesen Preis bekommen soll? Der Vorschlag wurde von der Arbeitsgemeinschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen e. V. (ALFB) eingereicht. Frage 2: Steht diese Person, lnstitution oder Firma in einer wirtschaftlichen Beziehung mit der Salm Boscor GmbH? Die Salm-Boscor GmbH & Co KG Erste Waldgesellschaft ist Mitglied in der ALFB. Freistaat SACHSEN Der Staatsminister Durchwahl Telefon +49 351 564-2000 Telefax +49 351 564-2009 poststelle@ smul.sachsen.de* lhr Zeichen PD 2-2012PalKa lhre Nachricht vom 17. November 20'15 Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) z-0141.50t19t5038 Dresden, ¿rt 4),JO¿( Hausanschrift: Sächsisches Staatsminister¡um für Umwelt und Landwirtschaft Archivstraße 1 01 097 Dresdên www.smul.sachsen.de Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3, 6, 7, 8, 13 Für Besucher mit Behinderungen bef¡nden sich gekennzeichnete Parkpl¿itze am Kön¡gsufer. Für alle Besucherparkplätze gilt: Bitte beim Pfortendienst melden. " Ke¡n Zugang für elektÍon¡sch signierte sowie für verschlüsselte elektron¡sche DokumenteSeite 1 von 2 STAATSilTINISTERIUM FÜR UI\4WELT UND LANDWIRTSCHAFT Frage 3: Wie wurde bei der Auswahl der Bezug zwischen Wald & W¡ld in Betracht gezogen? Die Salm-Boscor GmbH & Co KG Erste Waldgesellschaft ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Naturgemäße Waldwirtschaft e. V. und bewirtschaftet den früheren Klosterwald St. Marienthal in Ostritz nach deren Grundsätzen. Einer davon lautet: ,,Anpassung der Schalenwildbestände ist Voraussetzung für die natürliche Verjüngung der standortgerechten Baumarten und Sicherung der Artenvielfalt im Wald". Die Wald-Wild-Situation wurde bei der Auswahl in Betracht gezogen. Nur bei einer waldverträglichen Schalenwilddichte ist ein effektiver Umbau von Nadelholzreinbeständen in stabile, arten- und strukturreiche sowie leistungsfähige Mischwälder möglich. Damit verbunden ist eine dauerhafte Verbesserung der Waldbodeneigenschaften . Die Salm-Boscor GmbH & Co KG Erste Waldgesellschaft nennt den ökologischen Waldumbau als ein wesentliches Forstbetriebsziel und setzt deswegen ein darauf abzielendes Jagdkonzept um. Frage 4: Erfolgte im Vorfeld der Preisverleihung eine Bewertung der durch den Holzeinschlag entstandenen Schäden auf den Waldwegen und des Zustandes der abgeholzten Flächen? Nein, da es nach Auskunft der oberen Forstbehörde sowie der unteren Forst- und Naturschutzbehörde des Landkreises Görlitz keine Hinweise auf Verstöße gegen die Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Forstwirtschaft gemäß Sächsischem Waldgesetz (SächsWaldG) beziehungsweise gegen naturschutzrechtliche Vorschriften im früheren Klosteruvald St. Marienthal in Ostritz gab. Frage 5: Wieso erfolgte der Holzeinschlag entlang der 899 in den Monaten Mai/Juni 2015 (der Brutzeit der einheimischen Vogelarten)? Aus welchen Gründen ein Holzeinschlag entlang der B 99 zu einem bestimmten Zeitpunkt anscheinend erfolgte, ist nicht bekannt. Die Wahl des Zeitpunktes einer forstbetrieblichen Maßnahme liegt im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben grundsätzlich allein im Ermessen des Waldbesitzers. Unter Beachtung des besonderen Artenschutzrechtes ist ein Holzeinschlag ganzjährig zulässig. Mit undlichen Grüßen lÐiXëilsulr TJ Thomas Schmidt Seite 2 von 2 2015-12-16T10:46:30+0100 GRP: Elektronisches Dokumentations- und Archivsystem Erstellung des Nachweisdokumentes