STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Die Staatsministerin SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS |hr Zeichen Postfach 10 09 10 | 01079 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard-von-Lindenau-Platz 1 01067 Dresden Ihre Nachricht vom Aktenzeichen (bitte bei Antwort angeben) 11-014150-60/331/2 Dresden Kleine Anfrage des Abgeordneten Andre Schollbach, Fraktion DIE LINKE Drs.-Nr.: 6/331 Thema: Finanzmittel für Religionsunterricht - Katholische Kirche Sehr geehrter Herr Präsident, namens und im Auftrag der Sächsischen Staatsregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: In welcher Höhe erhielt die Katholische Kirche jeweils jährlich von 1995 bis 2013 Finanzmittel des Freistaates Sachsen für den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen? Die Höhe der finanziellen Leistungen an die Katholische Kirche für die Erteilung von Religionsunterricht in den Haushaltsjahren 2008 bis 2013 ist aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich: Zeitraum Katholischer Religionsunterricht € Haushaltsjahr 2008 560.077,25 Haushaltsjahr 2009 560.453,41 Haushaltsjahr 2010 513.184,03 Haushaltsjahr 2011 488.315,24 Haushaltsjahr 2012 467.697,87 Haushaltsjahr 2013 435.924,27 Hausanschrift: Sächsisches Staatsministerium fttr Kultus Carolaplate 1 01097 Dresden www.smk.saehsen.de Seite 1 von 2 Verkehrsverbindung: Zu erreichen mit den Straßenbahnlinien 3» 7,8 STAATSMINISTERIUM FÜR KULTUS Freistaat SACHSEN Aussagen über vorhergehende Zeiträume (1995 bis 2007) können nicht getroffen werden. Nach den Bestimmungen über die Aufbewahrung von Unterlagen für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (VwV zu § 71 SäHO) werden Belege nur sechs Jahre lang aufbewahrt. Gleiches gilt für die Haushaltsüberwachungslisten (VwV zu § 34 SäHO). Ein empfänger- bzw. konfessionsbezogener Einzelnachweis der Ausgaben vor 2008 liegt daher nicht vor. Es wird ergänzend auf die Antwort der Staatsregierung vom 03.12.2010 auf die Kleine Anfrage Drs. 5/4140 hingewiesen. Mit freundlichen Grüßen Brunhild Kurth Seite 2 von 2